winterreifen-wechselDie Tage werden kürzer und die Temperaturen sinken. Am 23. September beginnt der Herbst 2015 und viele Autofahrer fragen sich wieder:

Wann muss ich die Reifen wechseln?

Die Antwort hat wenig mit den Jahreszeiten zu tun, sondern ist in Deutschland von der Witterung abhängig. Gesetzlich vorgeschrieben sind der Witterung angepasste Reifen. Das bedeutet, dass bei warmem Wetter und trockener Fahrbahn auch mitten im Winter Sommerreifen genutzt werden können. Umgekehrt bedeutet dies aber auch, dass Winterreifen mitten im Sommer vorgeschrieben sind – sollte es denn mal schneien. Konkret lautet die Vorgabe, dass bei Schnee, Schneeregen, Glatteis und ähnlichen Bedingungen entsprechende Reifen vorgeschrieben sind. Aufgrund der Materialeigenschaften der Gummimischung werden Sommerreifen bei sinkenden Temperaturen härter und greifen schlechter. Der Bremsweg verlängert sich erheblich und es besteht Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer. Sobald die Temperatur dauerhaft oder zumindest langfristig während der Fahrtzeiten (also durchaus auch nur nachts, falls Sie das Fahrzeug beruflich in der Nachtschicht nutzen) unter 7°C sinken, müssen die Sommerreifen runter!

Was passiert bei Missachtung der Regelung?

Vor allem am Saisonbeginn ist die Unsicherheit groß und man will die neuen, weichen Reifen nicht zu früh aufziehen und unnötig abnutzen. Plötzlich haben die Meteorologen mal wieder versagt und über Nacht ist alles weiß. Selbstverständlich fehlt früh morgens die Zeit um noch “mal eben” die Reifen zu wechseln und man fährt mit den ungeeigneten Sommerreifen. Der Zufall verlangt gerade dann selbstverständlich nach einer Polizeikontrolle! Diese ist entsprechend unangenehm, kostet 60EUR und es kommt 1 Punkt in Flensburg hinzu. Dieser Denkzettel ist jedoch die weitaus angenehmere Variante. Sobald es auch nur geringfügig Schneit, hat man das Gefühl, dass alle das Fahren verlernt hätten. Entsprechend schnell gerät man in einen Unfall. Polizei und Versicherung neigen dann bei fehlenden Winterreifen gerne dazu einem selbst zumindest eine Mitschuld an dem Unfall zu geben. Der Schaden wird dann nur teilweise oder, im schlimmsten Fall, gar nicht übernommen. Vor allem bei Personenschäden steigt die Geldsumme in unvorstellbare Höhen.