winterreifenverbotAsterix würde sagen “Die spinnen, die Römer!“ Seit Jahren versucht man die Straßen im Winter sicherer durch eine Winterreifenpflicht zu machen und dies ist durchweg gut gelungen. Jetzt hat sich der Italienische Gesetzgeber etwas Neues einfallen lassen, um Autofahrer zur Kasse zu bitten, schlicht und einfach ein Winterreifenverbot.

Von 15. Mai 2014 bis 14. Oktober 2014 dürfen Winterreifen und Ganzjahresreifen die einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex als das Fahrzeug haben, nicht gefahren werden. Wer dagegen verstößt, muss mit Strafen zwischen 419 und 1682 Euro rechnen.

Begründet wird das Winterreifenverbot, dass es um die Sicherheit gehen würde.

Hier eine genau Erklärungen, was es sich mit dem Winterreifenverbot auf sich hat.

Betroffen sind Fahrzeuge, die Reifen mit den Geschwindigkeitsklassen L, M, N, P und Q montiert haben. Außerdem darf der Index des aufgezogenen Reifens (ab der Klasse R) nicht unter dem in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragenen Geschwindigkeitsindex liegen. Der Index findet sich als letzter Buchstabe auf der Bereifung.

Beispiel: 195/65R15 91T (T bis 190 km/h zugelassen)

Kurios ist jedoch bei dieser Gesetzgebung, dass die Höchstgeschwindigkeit für PKWs auf Italienischen Autobahnen nur Tempo 130 km/h beträgt, es jedoch keinen Winterreifen gibt der unter dieser Geschwindigkeit liegt.

Selbstverständlich sind Sommerreifen im Sommer die besser und sichere Wahl, jedoch Autofahrer mit einem Gesetzt abzuzocken, dass keinerlei Sicherheitsaspekte hat, ist schon sehr dreist.

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