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Bridgestone Lkw- und Busreifen sind förderungsfähig nach „De Minimis“-Programm

Bridge­stone Nutz­fahrzeu­greifen entsprechen bere­its heute den neuesten EU-Stan­dards. Sie erfüllen die Gren­zw­erte der Richtlin­ie 2001/43 EG und kön­nen somit im Rah­men des „De Min­imis“- Förder­pro­gramms des Bun­de­samtes für Güter­verkehr bezuschusst wer­den.

Auf­grund ihrer opti­mierten Karkassen- Kon­struk­tion sowie ihrer neuen Gum­mimis­chung­stech­nolo­gien und Pro­fil-Gestal­tung entsprechen sie dem neuesten Stand der Tech­nik und bieten beson­dere Fahrsta­bil­ität, Sicher­heit und Wirtschaftlichkeit.

Alle Lkw-Reifen der Marken Bridge­stone und Fire­stone sind nach ECE 54 geprüft, gekennze­ich­net und somit für den europäis­chen Markt zuge­lassen (E‑Nummer). Zudem erfüllen sie die Nor­men nach der EU-Richtlin­ie zu Gren­zw­erten für das Abroll­geräusch von Lkw-Reifen und tra­gen die entsprechende Kennze­ich­nung auf der Reifen­flanke (S‑Kennung). Die ECE Prü­fung bein­hal­tet neben ein­er tech­nis­chen Prü­fung (Abmes­sun­gen, Trom­meltests, etc.) auch die Prü­fung der Reifenkennze­ich­nung.
Bridge­stone Qual­itread Run­derneuerun­gen sind mit dieser Richtlin­ie grund­sät­zlich eben­falls abgedeckt. Im Sinne der Ressourcenscho­nung liefern run­derneuerte Reifen einen wesentlichen Umwelt­beitrag und sind hin­sichtlich Reifenabroll­geräuschen mit Neureifen ver­gle­ich­bar.
Die Entwick­lung der Bridge­stone bzw. Fire­stone Reifen erfol­gt im Ein­klang mit ständig steigen­den Anforderun­gen der Flot­ten und Fahrzeugher­steller.

Das Förder­pro­gramm „De Min­imis“ wurde für 2010 noch ein­mal ver­längert, unter­stützt wer­den „der Erwerb von Aus­rüs­tungs­ge­gen­stän­den, Ein­rich­tun­gen und son­stige Maß­nah­men im Bere­ich Umwelt und Sicher­heit“ sowie „Beratun­gen zu umwelt- und sicher­heits­be­zo­ge­nen Fra­gen der Unternehmensförderung“.

Hierunter fällt auch die Anschaf­fung roll­wider­stand­sop­ti­miert­er oder
geräuscharmer Reifen – wichtig ist, dass der Antrag vor dem Kauf bzw. der Umset­zung der Maß­nahme gestellt wird – Stich­tag hier­für ist der 31. März 2010.
„Förder­berechtigt sind Unternehmen, die gewerblichen Güterkraftverkehr oder Werkverkehr durch­führen und Eigen­tümer oder Hal­ter von in der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zuge­lasse­nen schw­eren Nutz­fahrzeu­gen sind.“

Weit­ere Infor­ma­tio­nen hierzu sowie die entsprechen­den Antrags­for­mu­la­re find­en Sie auf der Inter­net­seite des Bun­de­samtes für Güter­verkehr www.bag.bund.de.