Nachdem der Bundesrat der entsprechenden Verordnung zugestimmt hat, können auch Besitzer von Pkw mit älteren geregelten US-Katalysatoren eine grüne Schadstoffplakette bekommen. Halter von Kat-Fahrzeugen mit der Schlüsselnummer 01, 02 oder 77 können den Aufkleber für die Fahrt in Umweltzonen sofort beantragen. Darauf weist die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) hin.
Nachgerüstete Diesel-Pkw nach Euro-1-Standard kommen nun ebenfalls in den Genuss einer roten Schadstoffplakette, mit der noch eine begrenzte Zeit in den Umweltzonen gefahren werden darf. Fahrverbote für Altfahrzeuge ohne Katalysator oder Partikelfilter lassen sich mit einer Nachrüstung umgehen.
Die GTÜ hat für die schnelle Hilfe bei der Filternachrüstung und der Plakettensuche Datenbank im Internet angelegt. Unter http://feinstaub.gtue.de finden sich zahlreiche Informationen darüber, welche Plakette ein Fahrzeug erhält, ob eine Nachrüstmöglichkeit besteht und was eine Umrüstung kostet.
Generell von Verboten ausgenommen sind Motorräder, dreirädrige Fahrzeuge und landwirtschaftliche Zugmaschinen. Auch Oldtimer dürfen ohne Plakette in die Innenstädte fahren.