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S Kennzeichnung Autoreifen

Oft fühlen sich Straße­nan­wohn­er durch die laut­en Roll­geräusche von Autor­eifen mehr belästigt als durch die Motoren von mod­er­nen Fahrzeu­gen.

Die Europäis­che Union hat deshalb zu laut­en Fahrzeu­greifen mit den Richtlin­ien 92/23/EG und ECE‑R 117 den Kampf ange­sagt. Neureifen müssen dem­nach als Nach­weis ihrer Lär­mdämp­fung kün­ftig die Kennze­ich­nung “S” (für engl. “sound”) in der eingeprägten Erken­nungsnum­mer tra­gen. Für die ver­schiede­nen Reifen­typen gel­ten fol­gende Ter­mine:

- ab 1. Okto­ber 2009 Pkw-Reifen mit Lauf­flächen­bre­it­en bis 185 Mil­lime­ter;
- ab 1. Okto­ber 2010 Pkw-Reifen mit Lauf­flächen­bre­it­en bis 215 Mil­lime­ter;
- ab 1. Okto­ber 2011 Pkw-Reifen mit Lauf­flächen­bre­it­en größer als 215 Mil­lime­ter.

Danach dür­fen diese Reifen ohne Lärmkennze­ich­nung nicht mehr in den Verkehr gebracht wer­den. Aber weil Reifen­händler und Werk­stät­ten noch auf viel Lager­ware ohne die “S”- Kennze­ich­nung sitzen, gibt es laut Bun­desverkehrsmin­is­teri­um eine Aus­nah­meregelung: Für Reifen ohne Sound­kennze­ich­nung muss durch Tests nachgewiesen wor­den sein, dass sie die Geräuschan­forderun­gen der Richtlin­ie 2001/43/EG erfüllen. Der Test­bericht ist Voraus­set­zung für die Anerken­nung durch eine offizielle Typ­genehmi­gungs­be­hörde. Jedem verkauften Pneu ohne Sound­kennze­ich­nung muss kün­ftig ein solch­es Zer­ti­fikat beiliegen. Der Auto- und Reise­club Deutsch­land (ARCD) rät Käufern von Neureifen, schon jet­zt nur noch Pneus mit der “S”-Kennzeichnung anzuschaf­fen. In einem Brief forderte das Bun­desverkehrsmin­is­teri­um die Wirtschaftsver­bände des Reifen­han­dels (BRV) und der deutschen Kautschukin­dus­trie (WDK) auf, sie soll­ten auf ihre Mit­glieder ein­wirken, kün­ftig keine Reifen mehr ohne “S”-Markierung zu ordern.