Oft fühlen sich Straßenanwohner durch die lauten Rollgeräusche von Autoreifen mehr belästigt als durch die Motoren von modernen Fahrzeugen.
Die Europäische Union hat deshalb zu lauten Fahrzeugreifen mit den Richtlinien 92/23/EG und ECE-R 117 den Kampf angesagt. Neureifen müssen demnach als Nachweis ihrer Lärmdämpfung künftig die Kennzeichnung "S" (für engl. "sound") in der eingeprägten Erkennungsnummer tragen. Für die verschiedenen Reifentypen gelten folgende Termine:
– ab 1. Oktober 2009 Pkw-Reifen mit Laufflächenbreiten bis 185 Millimeter;
– ab 1. Oktober 2010 Pkw-Reifen mit Laufflächenbreiten bis 215 Millimeter;
– ab 1. Oktober 2011 Pkw-Reifen mit Laufflächenbreiten größer als 215 Millimeter.
Danach dürfen diese Reifen ohne Lärmkennzeichnung nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Aber weil Reifenhändler und Werkstätten noch auf viel Lagerware ohne die "S"- Kennzeichnung sitzen, gibt es laut Bundesverkehrsministerium eine Ausnahmeregelung: Für Reifen ohne Soundkennzeichnung muss durch Tests nachgewiesen worden sein, dass sie die Geräuschanforderungen der Richtlinie 2001/43/EG erfüllen. Der Testbericht ist Voraussetzung für die Anerkennung durch eine offizielle Typgenehmigungsbehörde. Jedem verkauften Pneu ohne Soundkennzeichnung muss künftig ein solches Zertifikat beiliegen. Der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) rät Käufern von Neureifen, schon jetzt nur noch Pneus mit der "S"-Kennzeichnung anzuschaffen. In einem Brief forderte das Bundesverkehrsministerium die Wirtschaftsverbände des Reifenhandels (BRV) und der deutschen Kautschukindustrie (WDK) auf, sie sollten auf ihre Mitglieder einwirken, künftig keine Reifen mehr ohne "S"-Markierung zu ordern.