Für viele Autofahrer beginnt die kalte Jahreszeit in diesem Jahr mit einer Frage: Sind Winterreifen in Deutschland vorgeschrieben oder nicht? Seitdem das Oberlandesgericht Oldenburg im Juli die bislang geltende so genannte „situative Winterreifenpflicht“ der Straßenverkehrsordnung für verfassungswidrig erklärte, herrscht Verunsicherung.
Doch nicht nur die Experten sind sich einig: Die bisher geltende Vorschrift ist weiterhin gültig und höchst sinnvoll. Markenreifen-Anbieter wie Goodyear, aber auch Fachzeitschriften, Automobilclubs und andere Institutionen haben immer wieder mit umfangreichen Tests bewiesen, dass die Verwendung von Winterreifen richtig und wichtig ist. Und diese Botschaft ist bei der Mehrheit der Autofahrer auch angekommen. Denn die Verwendung von Winterreifen ist quer durch Deutschland für die Mehrheit der Autofahrer eine Selbstverständlichkeit – ganz unabhängig von allen gesetzlichen Regelungen.
Die norddeutschen Richter hatten in ihrem Urteil erklärt, dass die in § 2 Abs. 3a festgelegte Pflicht zu „geeigneter Bereifung“ letztlich zu unklar formuliert sei (OLG Oldenburg, Az. 2 SsRs 220/90). Sie stellen dabei nicht den Sinn von Winterbereifung an sich Frage, sondern bemängelten die fehlende Bestimmtheit der in der StVO verwendeten Begriffe. Dieser Überzeugung schließen sich viele an. So begrüßten Verbände, aber auch führende Anbieter wie Goodyear das Urteil als Chance für die Gesetzgebung, eine Präzisierung vorzunehmen. Die Rechtsvorschrift ist durch das Urteil allerdings keineswegs außer Kraft gesetzt worden. Denn die Entscheidungsbefugnis des OLG gilt nur für den verhandelten Einzelfall, bei dem ein Autofahrer mit ungeeigneter Bereifung im Winter einen Unfall verursacht hatte. Auch weiterhin können und werden bei winterlichen Verkehrskontrollen die Beamten wie bisher die Bereifung kontrollieren. Trotzdem bleibt ein großes Maß an Unsicherheit bestehen, zumal die Behörden in den Bundesländern sich für unterschiedliche Vorgehensweisen entschieden haben. So muss der Gesetzgeber auf Bundesebene nun entscheiden, wie eine künftige Regelung aussehen soll. Doch bis zu einer Novellierung des Gesetzes kann noch eine ganze Zeit ins Land gehen.
Umrüstquote 90 Prozent: Der Sinn von Winterreifen ist allgemein bekannt
Viele Autofahrer finden auf die Diskussion rund um die Winterreifenpflicht ohnehin eine klare Antwort: Sie rüsten im Sinne der Sicherheit in jedem Fall um. „Von Oktober bis Ostern sind Winterreifen in aller Regel die sichere Wahl“, sagt Holger Rehberg, Reifenspezialist bei Goodyear. „Moderne Winterreifen, wie die der Goodyear-UltraGrip-Familie sind mit ihrer ganzen Konzeption auf das Fahren bei den typischen Straßenzuständen in der kalten Jahreszeit zugeschnitten. Ob Kälte, Glätte, Regen oder Schnee: Wenn es auf der Fahrbahn winterlich zugeht, sind Winterreifen mit ihren Lamellenprofielen und weichen Gummimischungen gegenüber Sommerbereifung überlegen.“ Auch bei Verbrauchern hat sich diese Erkenntnis in den vergangenen Jahren immer stärker durchgesetzt. Bei einer exklusiven Goodyear-Studie mit weit über 6.000 Autofahrern in ganz Deutschland kamen die Marktforscher zu eindeutigen Ergebnissen. 87 Prozent aller Autofahrer sind in der kalten Jahreszeit auf Winterreifen unterwegs, weitere acht Prozent vertrauen auf die (insbesondere in etwas schneeärmeren Regionen beliebten) Ganzjahresreifen. Anders herum gesagt: Nur jedes zwanzigste Fahrzeug ist falsch bereift unterwegs. Noch deutlicher wird das Bild beim Blick auf die schneereicheren Regionen, die sich von den mittelgebirgsreichen Bundesländern NRW, Hessen, Thüringen nach Süden bis Bayern ziehen. Hier waren in der Wintersaison 2009/2010 im Schnitt 90 Prozent aller Autofahrer auf Winterreifen unterwegs.
Auch Versicherer mahnen: Winterreifen sind die sichere Wahl
Wer ohne Winterpneus unterwegs ist und bei winterlichen Straßenverhältnissen in einen Unfall verwickelt wird, muss sich unter Umständen grobe Fahrlässigkeit vorwerfen lassen. In der Vollkaskoversicherung kann der Versicherer seine Leistung je nach Höhe des Verschuldens grundsätzlich kürzen. „Es lohnt sich, seine Kasko-Versicherungsbedingungen mit Blick auf diesen Einwand der groben Fahrlässigkeit zu prüfen“, rät Claudia Herrmann, Sprecherin Sach-/Haftpflichtversicherung bei der Allianz. Denn viele Versicherer, wie zum Beispiel die Allianz, verzichten gegenüber ihren Kunden mit Ausnahme weniger Sonderfälle (etwa alkoholisiertem Fahren) auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt grundsätzlich den Schaden des Unfallopfers, auch wenn der Unfallverursacher mit ungeeigneten Reifen gefahren ist. „Der Fahrer muss allerdings mit Regressansprüchen bis maximal 5.000 Euro rechnen, wenn die ungeeignete Bereifung ursächlich für das Schadenereignis war.“
Die grundsätzliche Absicherung durch die Versicherung ist damit kein Freibrief für den Verzicht auf Winterreifen. Schließlich dienen die Sicherheitsreserven, die eine geeignete Bereifung in der kalten Jahreszeit bietet, auch dem eigenen Schutz und dem Schutz Dritter. Es bleibt also bei der Erkenntnis: Durch den Winter fährt man am besten mit modernen Marken-Winterreifen – dann ist man in jeder Beziehung auf der sicheren Seite.