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Winterreifen: Für die meisten Autofahrer in Deutschland selbstverständlich

Für viele Aut­o­fahrer begin­nt die kalte Jahreszeit in diesem Jahr mit ein­er Frage: Sind Win­ter­reifen in Deutsch­land vorgeschrieben oder nicht? Seit­dem das Ober­lan­des­gericht Old­en­burg im Juli die bis­lang gel­tende so genan­nte „sit­u­a­tive Win­ter­reifenpflicht“ der Straßen­verkehrsor­d­nung für ver­fas­sungswidrig erk­lärte, herrscht Verun­sicherung.

Doch nicht nur die Experten sind sich einig: Die bish­er gel­tende Vorschrift ist weit­er­hin gültig und höchst sin­nvoll. Marken­reifen-Anbi­eter wie Goodyear, aber auch Fachzeitschriften, Auto­mo­bil­clubs und andere Insti­tu­tio­nen haben immer wieder mit umfan­gre­ichen Tests bewiesen, dass die Ver­wen­dung von Win­ter­reifen richtig und wichtig ist. Und diese Botschaft ist bei der Mehrheit der Aut­o­fahrer auch angekom­men. Denn die Ver­wen­dung von Win­ter­reifen ist quer durch Deutsch­land für die Mehrheit der Aut­o­fahrer eine Selb­stver­ständlichkeit – ganz unab­hängig von allen geset­zlichen Regelun­gen.

Die nord­deutschen Richter hat­ten in ihrem Urteil erk­lärt, dass die in § 2 Abs. 3a fest­gelegte Pflicht zu „geeigneter Berei­fung“ let­ztlich zu unklar for­muliert sei (OLG Old­en­burg, Az. 2 SsRs 220/90). Sie stellen dabei nicht den Sinn von Win­ter­berei­fung an sich Frage, son­dern bemän­gel­ten die fehlende Bes­timmtheit der in der StVO ver­wen­de­ten Begriffe. Dieser Überzeu­gung schließen sich viele an. So begrüßten Ver­bände, aber auch führende Anbi­eter wie Goodyear das Urteil als Chance für die Geset­zge­bung, eine Präzisierung vorzunehmen. Die Rechtsvorschrift ist durch das Urteil allerd­ings keineswegs außer Kraft geset­zt wor­den. Denn die Entschei­dungs­befug­nis des OLG gilt nur für den ver­han­del­ten Einzelfall, bei dem ein Aut­o­fahrer mit ungeeigneter Berei­fung im Win­ter einen Unfall verur­sacht hat­te. Auch weit­er­hin kön­nen und wer­den bei win­ter­lichen Verkehrskon­trollen die Beamten wie bish­er die Berei­fung kon­trol­lieren. Trotz­dem bleibt ein großes Maß an Unsicher­heit beste­hen, zumal die Behör­den in den Bun­deslän­dern sich für unter­schiedliche Vorge­hensweisen entsch­ieden haben. So muss der Geset­zge­ber auf Bun­de­sebene nun entschei­den, wie eine kün­ftige Regelung ausse­hen soll. Doch bis zu ein­er Nov­el­lierung des Geset­zes kann noch eine ganze Zeit ins Land gehen.

Umrüstquote 90 Prozent: Der Sinn von Win­ter­reifen ist all­ge­mein bekan­nt
Viele Aut­o­fahrer find­en auf die Diskus­sion rund um die Win­ter­reifenpflicht ohne­hin eine klare Antwort: Sie rüsten im Sinne der Sicher­heit in jedem Fall um. „Von Okto­ber bis Ostern sind Win­ter­reifen in aller Regel die sichere Wahl“, sagt Hol­ger Rehberg, Reifen­spezial­ist bei Goodyear. „Mod­erne Win­ter­reifen, wie die der Goodyear-Ultra­Grip-Fam­i­lie sind mit ihrer ganzen Konzep­tion auf das Fahren bei den typ­is­chen Straßen­zustän­den in der kalten Jahreszeit zugeschnit­ten. Ob Kälte, Glätte, Regen oder Schnee: Wenn es auf der Fahrbahn win­ter­lich zuge­ht, sind Win­ter­reifen mit ihren Lamel­len­profie­len und weichen Gum­mimis­chun­gen gegenüber Som­mer­berei­fung über­legen.“ Auch bei Ver­brauch­ern hat sich diese Erken­nt­nis in den ver­gan­genen Jahren immer stärk­er durchge­set­zt. Bei ein­er exk­lu­siv­en Goodyear-Studie mit weit über 6.000 Aut­o­fahrern in ganz Deutsch­land kamen die Mark­t­forsch­er zu ein­deuti­gen Ergeb­nis­sen. 87 Prozent aller Aut­o­fahrer sind in der kalten Jahreszeit auf Win­ter­reifen unter­wegs, weit­ere acht Prozent ver­trauen auf die (ins­beson­dere in etwas schneeärmeren Regio­nen beliebten) Ganz­jahres­reifen. Anders herum gesagt: Nur jedes zwanzig­ste Fahrzeug ist falsch bereift unter­wegs. Noch deut­lich­er wird das Bild beim Blick auf die schneere­icheren Regio­nen, die sich von den mit­tel­ge­birgsre­ichen Bun­deslän­dern NRW, Hes­sen, Thürin­gen nach Süden bis Bay­ern ziehen. Hier waren in der Win­ter­sai­son 2009/2010 im Schnitt 90 Prozent aller Aut­o­fahrer auf Win­ter­reifen unter­wegs.

Auch Ver­sicher­er mah­nen: Win­ter­reifen sind die sichere Wahl
Wer ohne Win­terp­neus unter­wegs ist und bei win­ter­lichen Straßen­ver­hält­nis­sen in einen Unfall ver­wick­elt wird, muss sich unter Umstän­den grobe Fahrläs­sigkeit vor­w­er­fen lassen. In der Vol­lka­skover­sicherung kann der Ver­sicher­er seine Leis­tung je nach Höhe des Ver­schuldens grund­sät­zlich kürzen. „Es lohnt sich, seine Kasko-Ver­sicherungs­be­din­gun­gen mit Blick auf diesen Ein­wand der groben Fahrläs­sigkeit zu prüfen“, rät Clau­dia Her­rmann, Sprecherin Sach-/Haftpflichtver­sicherung bei der Allianz. Denn viele Ver­sicher­er, wie zum Beispiel die Allianz, verzicht­en gegenüber ihren Kun­den mit Aus­nahme weniger Son­der­fälle (etwa alko­holisiertem Fahren) auf den Ein­wand der groben Fahrläs­sigkeit. Die Kfz-Haftpflichtver­sicherung übern­immt grund­sät­zlich den Schaden des Unfal­lopfers, auch wenn der Unfal­lverur­sach­er mit ungeeigneten Reifen gefahren ist. „Der Fahrer muss allerd­ings mit Regres­sansprüchen bis max­i­mal 5.000 Euro rech­nen, wenn die ungeeignete Berei­fung ursäch­lich für das Schadenereig­nis war.“

Die grund­sät­zliche Absicherung durch die Ver­sicherung ist damit kein Freib­rief für den Verzicht auf Win­ter­reifen. Schließlich dienen die Sicher­heit­sre­ser­ven, die eine geeignete Berei­fung in der kalten Jahreszeit bietet, auch dem eige­nen Schutz und dem Schutz Drit­ter. Es bleibt also bei der Erken­nt­nis: Durch den Win­ter fährt man am besten mit mod­er­nen Marken-Win­ter­reifen – dann ist man in jed­er Beziehung auf der sicheren Seite.