Seite wählen

Generelle Winterreifenpflicht wird heiß debattiert

winterreifen Autobe­sitzer in Deutsch­land müssen sich möglicher­weise auf eine knall­harte Win­ter­reifenpflicht ein­richt­en. Wie der ACE Auto Club Europa gestern in Stuttgart berichtete, befind­et sich die bish­erige Ver­hal­tensvorschrift in § 2 Abs. 3a der Straßen­verkehrsor­d­nung (StVO) auf dem Prüf­s­tand.

Gemäß dieser Vorschrift wird derzeit lediglich eine „geeignete Berei­fung“ sowie eine an die „Wet­ter­ver­hält­nisse angepasste Aus­rüs­tung“ ver­langt. Die erst im Mai 2006 in Kraft geset­zte Vorschrift ist nach einem Urteil des Ober­lan­des­gerichts (OLG) Old­en­burg (AZ: SsRS 220/09) aber wegen Ver­stoßes gegen das soge­nan­nte Bes­timmtheits­ge­bot ver­fas­sungswidrig.

Der Richter­spruch löste in mehreren Berlin­er Min­is­te­rien hek­tis­che Betrieb­samkeit aus. Nach Infor­ma­tio­nen des ACE hat das Bun­desverkehrsmin­is­teri­um die für Ver­fas­sungs­fra­gen zuständi­gen Bun­desmin­is­te­rien (BMJ und BMI) eingeschal­tet. Sie sollen das Urteil hin­sichtlich etwaiger geset­zge­berisch­er Kon­se­quen­zen prüfen. Ergeb­nisse der Über­prü­fung liegen aber noch nicht vor. Der Spruch der OLG-Richter hat prak­tisch zur Folge, dass Aut­o­fahrer, die bei Win­ter­wet­ter mit Som­mer­reifen unter­wegs sind, nicht alleine deswe­gen mit einem Bußgeld bestraft wer­den dür­fen.

Nach Ansicht des ACE ist die Ein­führung ein­er generellen Win­ter­reifenpflicht als Aus­rüs­tungsvorschrift derzeit noch nicht ohne weit­eres möglich. Kün­ftig kön­nte sich dies jedoch aus EU-rechtlichen Grün­den ändern, merkt der Club unter Beru­fung auf die Ein­schätzun­gen ver­schieden­er Berlin­er Min­is­te­rien an. Mit der Verord­nung (EG) Nr. 661/2009 des Europäis­chen Par­la­ments und des Rates vom 13. Juli 2009 sollen genauere Anforderun­gen an die Reifen fest­gelegt wer­den. Dabei wird die Europäis­che Kom­mis­sion spez­i­fis­che Ver­fahren, Prü­fun­gen und Anforderun­gen für die Typ­genehmi­gung von Kraft­fahrzeu­gen, Bauteilen und selb­st­ständi­gen tech­nis­chen Ein­heit­en fes­tle­gen. Dies — so der ACE — gelte fol­glich auch die Merk­male, die ein Reifen aufweisen muss, um als Spezial­reifen etwa für den Ein­satz im Win­ter zu gel­ten.

Nach Infor­ma­tio­nen des Clubs wird in den bere­its aufgenomme­nen Beratun­gen auf EU-Ebene auch die Min­dest­pro­filtiefe von Win­ter­reifen neu debat­tiert. Nach gegen­wär­tigem Recht darf die Min­dest­pro­filtiefe 1,6 Mil­lime­ter nicht unter­schrit­ten wer­den. Verkehrssicher­heit­sex­perten hal­ten demge­genüber bei Win­ter­reifen eine Pro­filtiefe von min­destens vier Mil­lime­ter für erforder­lich. In ein­er an den ACE gerichteten Stel­lung­nahme des Bun­desverkehrsmin­is­teri­ums heißt es: „Deutsch­land wird sich in den Beratun­gen auf europäis­ch­er Ebene dafür ein­set­zen, dass die Anforderun­gen an Reifen so fest­ge­set­zt wer­den, dass mit ihnen bei win­ter­lichen Straßen­ver­hält­nis­sen in Deutsch­land sich­er am Verkehr teilgenom­men wer­den kann“.