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Sind 3 Jahre alte Reifen schon zu Alt ?

Der Reifen­branche bleibt auch wirk­lich nichts erspart, das Win­tergeschäft ist kaum ange­laufen, kom­men schon die ersten all so wichti­gen Pressemit­teilun­gen, so wie jüngst vom ADAC.

Orig­i­nalauszug:
„Aut­o­fahrer soll­ten beim Reifenkauf immer auf das Her­stel­lungs­da­tum acht­en und sich keine alten Kamellen auf­schwatzen lassen.“

Laut ADAC sind schon Reifen, die nur 3 Jahre alt sind, the­o­retisch Altreifen! Reifen­händler wer­den aufgerufen, Ver­brauch­er darüber zu informieren, dass die ange­botene Reifen schon älter sind. Hier­durch soll der Ver­brauch­er die Gele­gen­heit erhal­ten, sich gegebe­nen­falls nach anderen Ange­boten Auss­chau zu hal­ten.

„Die Krö­nung“ — Orig­i­nal Text: „Gegebe­nen­falls kön­nte ein fair­er Preis­nach­lass als Aus­gle­ich für die Qual­ität­sein­bußen vere­in­bart wer­den.“

Wie hoch die Summe des „fairen Preis­nach­lass­es“ sein soll, lässt der ADAC im Dunkeln und somit das Ermessen dem Ver­brauch­er, der nun ver­mut­lich beim Lesen von solchen Artikeln, beim Reifen­han­del auf der Mat­te ste­ht und einen „fairen Preis­nach­lass“ von 30–50% fordert, dass wiederum für den Händler in keinem Fall möglich ist, da dieser selb­st nur eine sehr geringe Marge hat.


Sehr geehrte Leser und Leserin­nen,

Sie als Ver­brauch­er wer­den sich­er mit solchen Mit­teilun­gen verun­sichert und Sie gehen natür­lich davon aus, dass was der ADAC schreibt entspricht zu 100% der Gegeben­heit­en, zuzüglich wird die Hoff­nung bei Ihnen geschürt, gün­stig an Win­ter­reifen zu kom­men, in dem Sie nach einem „fairen Preis­nach­lass“ fordern sollen, der sich, wenn über­haupt im ein­stel­li­gen Prozent­bere­ich abspie­len kann.

Der ADAC verkün­det seinen wichti­gen Test und schreibt, dass Neureifen die schon 3 Jahre alt sind, bis zu 16,4 Prozent län­geren Brem­sweg gegenüber aktuellen Neureifen haben und dro­ht das dies bei einem Reifen­test zu Noten­ab­w­er­tun­gen kom­men würde.

Also bei einem Brem­sweg von 100 Metern, würde der 3 Jahre ältere Reifen bei 116,4 Metern erst ste­hen bleiben – ein wichtiges Sicher­heit­saspekt!

Sprich, wenn Sie noch Win­ter­reifen im Keller haben, die jet­zt 3 Jahre auf dem Buck­el haben, brem­sen diese auch erst bei 116,4 Metern. (Ironie an) Wenn Sie also 3 Jahre alte Reifen schon haben, soll­ten diese jet­zt schle­u­nigst gegen neue Reifen erset­zt wer­den (Ironie aus).

Der ADAC set­zt jedoch noch eins drauf: Wenn Sie sich schon für 3 Jahre alte Reifen entschei­den sollen Sie einen Preis­nach­lass fordern, „Sor­ry“ Sie sollen einen „fairen Preis­nach­lass“ fordern!

Wenn man den Satz des ADAC richtig inter­pretiert heißt dieser: „Liebe Ver­brauch­er , wenn Sie darauf acht­en das Sie Fab­rikneue Reifen kaufen erhöhen Sie Ihre Sicher­heit um bis zu 16,4 Prozent, Sie kön­nen jedoch auf Ihre Sicher­heit verzicht­en, in dem Sie einen „fairen Preis­nach­lass“ fordern. Also kurzum wenn Sie einen Nach­lass von 20.-Euro erhal­ten, dann darf Ihr Auto auch erst bei 116,4 Metern ste­hen bleiben.

Zur Klärung: ein noch nie gefahren­er Reifen der fach­män­nisch gelagert wurde gilt bis zu 5 Jahren als Neureifen!

Eine vom Wirtschaftsver­band der Deutschen Kautschukin­dus­trie her­aus­gegebene Leitlin­ie zu Pkw-Reifen sagt hierzu: “Reifen altern auf­grund physikalis­ch­er und chemis­ch­er Prozesse. Das gilt auch für nicht oder wenig benutzte Reifen. Um diesem Prozess ent­ge­gen­zuwirken, wer­den den Mis­chun­gen Sub­stanzen beigegeben, die leis­tungs­min­dernde chemis­che Reak­tio­nen mit Sauer­stoff und Ozon ver­hin­dern. Damit ist gewährleis­tet, dass auch ein mehrere Jahre sachgemäß gelagert­er Reifen der Spez­i­fika­tion eines Neureifens entspricht und in sein­er Ver­wen­dungstauglichkeit nicht beein­trächtigt ist.”

Auf Ini­tia­tive und unter Fed­er­führung des Bun­desver­ban­des Reifen­han­del und Vulka­niseur-Handw­erk e.V. (BRV) haben im Sep­tem­ber 2001 maßge­bliche Vertreter der deutschen Reifenin­dus­trie ein klares gemein­sames State­ment zu der in der Ver­gan­gen­heit oft disku­tierten und immer wieder unter­schiedlich inter­pretierten Frage erar­beit­et, wie lang der “mehrere Jahre” umfassende Zeitraum im Sinne dieser Leitlin­ie max­i­mal sein darf. Die Unternehmen Bridgestone/Firestone, Con­ti­nen­tal, Dun­lop, Goodyear, Miche­lin und Pirelli geben Kfz-Hal­tern wie Reifen­händlern ein­hel­lig die Empfehlung: Acht­en Sie darauf, dass bei Kauf/Verkauf von Pkw-Reifen das Pro­duk­tions­da­tum nicht länger als fünf Jahre zurück liegt!

Das heißt im Umkehrschluss, das ein unge­brauchter Reifen — sachgemäße Lagerung natür­lich voraus­ge­set­zt — bis zu fünf Jahre ab Pro­duk­tions­da­tum noch als neuw­er­tig gilt und insofern auch als Neureifen verkauft wer­den darf.

Orig­i­nal Mit­teilung ADAC (PDF 227KB)

Wenn Sie schon Erfahrunegn mit älteren Reifen gemacht haben, schreiben Sie einen Kom­men­tar.