Der Reifenbranche bleibt auch wirklich nichts erspart, das Wintergeschäft ist kaum angelaufen, kommen schon die ersten all so wichtigen Pressemitteilungen, so wie jüngst vom ADAC.

Originalauszug:
„Autofahrer sollten beim Reifenkauf immer auf das Herstellungsdatum achten und sich keine alten Kamellen aufschwatzen lassen.“

Laut ADAC sind schon Reifen, die nur 3 Jahre alt sind, theoretisch Altreifen! Reifenhändler werden aufgerufen, Verbraucher darüber zu informieren, dass die angebotene Reifen schon älter sind. Hierdurch soll der Verbraucher die Gelegenheit erhalten, sich gegebenenfalls nach anderen Angeboten Ausschau zu halten.

„Die Krönung“ – Original Text: „Gegebenenfalls könnte ein fairer Preisnachlass als Ausgleich für die Qualitätseinbußen vereinbart werden.“

Wie hoch die Summe des „fairen Preisnachlasses“ sein soll, lässt der ADAC im Dunkeln und somit das Ermessen dem Verbraucher, der nun vermutlich beim Lesen von solchen Artikeln, beim Reifenhandel auf der Matte steht und einen „fairen Preisnachlass“ von 30-50% fordert, dass wiederum für den Händler in keinem Fall möglich ist, da dieser selbst nur eine sehr geringe Marge hat.


Sehr geehrte Leser und Leserinnen,

Sie als Verbraucher werden sicher mit solchen Mitteilungen verunsichert und Sie gehen natürlich davon aus, dass was der ADAC schreibt entspricht zu 100% der Gegebenheiten, zuzüglich wird die Hoffnung bei Ihnen geschürt, günstig an Winterreifen zu kommen, in dem Sie nach einem „fairen Preisnachlass“ fordern sollen, der sich, wenn überhaupt im einstelligen Prozentbereich abspielen kann.

Der ADAC verkündet seinen wichtigen Test und schreibt, dass Neureifen die schon 3 Jahre alt sind, bis zu 16,4 Prozent längeren Bremsweg gegenüber aktuellen Neureifen haben und droht das dies bei einem Reifentest zu Notenabwertungen kommen würde.

Also bei einem Bremsweg von 100 Metern, würde der 3 Jahre ältere Reifen bei 116,4 Metern erst stehen bleiben – ein wichtiges Sicherheitsaspekt!

Sprich, wenn Sie noch Winterreifen im Keller haben, die jetzt 3 Jahre auf dem Buckel haben, bremsen diese auch erst bei 116,4 Metern. (Ironie an) Wenn Sie also 3 Jahre alte Reifen schon haben, sollten diese jetzt schleunigst gegen neue Reifen ersetzt werden (Ironie aus).

Der ADAC setzt jedoch noch eins drauf: Wenn Sie sich schon für 3 Jahre alte Reifen entscheiden sollen Sie einen Preisnachlass fordern, „Sorry“ Sie sollen einen „fairen Preisnachlass“ fordern!

Wenn man den Satz des ADAC richtig interpretiert heißt dieser: „Liebe Verbraucher , wenn Sie darauf achten das Sie Fabrikneue Reifen kaufen erhöhen Sie Ihre Sicherheit um bis zu 16,4 Prozent, Sie können jedoch auf Ihre Sicherheit verzichten, in dem Sie einen „fairen Preisnachlass“ fordern. Also kurzum wenn Sie einen Nachlass von 20.-Euro erhalten, dann darf Ihr Auto auch erst bei 116,4 Metern stehen bleiben.

Zur Klärung: ein noch nie gefahrener Reifen der fachmännisch gelagert wurde gilt bis zu 5 Jahren als Neureifen!

Eine vom Wirtschaftsverband der Deutschen Kautschukindustrie herausgegebene Leitlinie zu Pkw-Reifen sagt hierzu: "Reifen altern aufgrund physikalischer und chemischer Prozesse. Das gilt auch für nicht oder wenig benutzte Reifen. Um diesem Prozess entgegenzuwirken, werden den Mischungen Substanzen beigegeben, die leistungsmindernde chemische Reaktionen mit Sauerstoff und Ozon verhindern. Damit ist gewährleistet, dass auch ein mehrere Jahre sachgemäß gelagerter Reifen der Spezifikation eines Neureifens entspricht und in seiner Verwendungstauglichkeit nicht beeinträchtigt ist."

Auf Initiative und unter Federführung des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) haben im September 2001 maßgebliche Vertreter der deutschen Reifenindustrie ein klares gemeinsames Statement zu der in der Vergangenheit oft diskutierten und immer wieder unterschiedlich interpretierten Frage erarbeitet, wie lang der "mehrere Jahre" umfassende Zeitraum im Sinne dieser Leitlinie maximal sein darf. Die Unternehmen Bridgestone/Firestone, Continental, Dunlop, Goodyear, Michelin und Pirelli geben Kfz-Haltern wie Reifenhändlern einhellig die Empfehlung: Achten Sie darauf, dass bei Kauf/Verkauf von Pkw-Reifen das Produktionsdatum nicht länger als fünf Jahre zurück liegt!

Das heißt im Umkehrschluss, das ein ungebrauchter Reifen – sachgemäße Lagerung natürlich vorausgesetzt – bis zu fünf Jahre ab Produktionsdatum noch als neuwertig gilt und insofern auch als Neureifen verkauft werden darf.

Original Mitteilung ADAC (PDF 227KB)

Wenn Sie schon Erfahrunegn mit älteren Reifen gemacht haben, schreiben Sie einen Kommentar.