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Verwechslungsgefahr bei Reifeneinlagerung

reifenWer seine Reifen einem Auto­haus zur Ein­lagerung über­lässt, han­delt sich dabei häu­fig Ärg­er ein. Immer wieder bericht­en Mit­glieder des ADAC, dass Reifen nach der Ein­lagerung vom Auto­haus nicht mehr aufge­fun­den wer­den kön­nen oder bei der Rück­gabe Beschädi­gun­gen aufweisen. Die Juris­ten des Clubs haben deshalb ein For­mu­lar entwick­elt, das ab sofort im Inter­net unter www.adac.de/reifeneinlagerung abruf­bar ist.

In dieses For­mu­lar wer­den Einzel­heit­en der ein­ge­lagerten Reifen wie zum Beispiel Her­steller, Mod­ell­beze­ich­nung, Größe etc. einge­tra­gen. So kön­nen Ver­wech­slun­gen aus­geschlossen und „ver­lorene“ Reifen leichter wieder aufge­fun­den wer­den. Fern­er wird in dem For­mu­lar doku­men­tiert, ob die Reifen und Fel­gen Beschädi­gun­gen oder Beson­der­heit­en aufweisen. Dadurch lassen sich Stre­it­igkeit­en bei Rück­gabe der Reifen ver­mei­den. Das Pro­tokoll sollte möglichst voll­ständig aus­ge­füllt, von bei­den Seit­en unter­schrieben und sorgfältig vom Kun­den auf­be­wahrt wer­den. Aber auch wenn sich der Betrieb der den Reifen­wech­sel aus­führt weigern sollte, das Pro­tokoll zu unter­schreiben, sind die Infor­ma­tio­nen des For­mu­la­rs für den Eigen­tümer der Reifen wertvoll. Die wenig­sten Aut­o­fahrer kön­nen nach einem hal­ben Jahr noch genau sagen, welche Reifen sie zum Ein­lagern weggegeben haben.