Wer seine Reifen einem Autohaus zur Einlagerung überlässt, handelt sich dabei häufig Ärger ein. Immer wieder berichten Mitglieder des ADAC, dass Reifen nach der Einlagerung vom Autohaus nicht mehr aufgefunden werden können oder bei der Rückgabe Beschädigungen aufweisen. Die Juristen des Clubs haben deshalb ein Formular entwickelt, das ab sofort im Internet unter www.adac.de/reifeneinlagerung abrufbar ist.
In dieses Formular werden Einzelheiten der eingelagerten Reifen wie zum Beispiel Hersteller, Modellbezeichnung, Größe etc. eingetragen. So können Verwechslungen ausgeschlossen und „verlorene“ Reifen leichter wieder aufgefunden werden. Ferner wird in dem Formular dokumentiert, ob die Reifen und Felgen Beschädigungen oder Besonderheiten aufweisen. Dadurch lassen sich Streitigkeiten bei Rückgabe der Reifen vermeiden. Das Protokoll sollte möglichst vollständig ausgefüllt, von beiden Seiten unterschrieben und sorgfältig vom Kunden aufbewahrt werden. Aber auch wenn sich der Betrieb der den Reifenwechsel ausführt weigern sollte, das Protokoll zu unterschreiben, sind die Informationen des Formulars für den Eigentümer der Reifen wertvoll. Die wenigsten Autofahrer können nach einem halben Jahr noch genau sagen, welche Reifen sie zum Einlagern weggegeben haben.