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Wettbewerbszentrale rügt Provisionszahlungen an Werkstätten

Die Wet­tbe­werb­szen­trale schlägt Alarm: Kfz-Sachver­ständi­ge zahlen an Werk­stät­ten für den Erhalt von Gutacht­e­naufträ­gen. Hin­ter­grund ist der Ver­such von Ver­sicherun­gen, per Werk­stat­tbindung das Geschäft über Part­ner­w­erk­stät­ten an sich zu binden.

Diesem Wet­tbe­werb wider­set­zten sich einige Mark­t­teil­nehmer anscheinend mit unlauteren Meth­o­d­en, indem sie soge­nan­nte Pro­vi­sio­nen unter­schiedlich­ster Art für das Ver­mit­teln von Gutacht­e­naufträ­gen anbi­eten, so die Wet­tbe­werb­szen­trale.

Dabei wer­den offen­bar unter anderem Zahlun­gen oder Rück­vergü­tun­gen ange­boten oder die Teil­nahme an einem Gewinn­spiel in Aus­sicht gestellt. Das wird laut Wet­tbe­werb­szen­trale für den Fall ver­sprochen, dass der Meis­ter oder Inhab­er des Auto­haus­es Kun­den dazu bewegt, den betr­e­f­fend­en Sachver­ständi­gen zu beauf­tra­gen. Dabei werde dem Fahrzeug­in­hab­er jedoch nicht mit­geteilt, dass für die Ver­mit­tlung eine Pro­vi­sion bezahlt oder andere Vorteile gewährt wer­den. Der Kunde ver­ste­he die Empfehlung des Meis­ters vielmehr als uneigen­nützig und objek­tiv. Dieser Ein­druck werde nicht sel­ten noch dadurch ver­stärkt, dass der Fach­mann der Werk­statt auf die gute Arbeit des Sachver­ständi­gen wer­bend hin­weise. „Der Kunde ist ahnungs­los und nimmt den Ser­vice gern in Anspruch, er braucht sich nicht selb­st um einen Sachver­ständi­gen bemühen: Gutacht­en und Reparatur sind qua­si aus ein­er Hand. Eigentlich eine sin­nvolle Sache, würde dadurch nicht der Leis­tungswet­tbe­werb unter den Sachver­ständi­gen und Werk­stät­ten mas­siv beein­trächtigt”, warnt Recht­san­walt Dr. Andreas Ottofül­lung von der Wet­tbe­werb­szen­trale.