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Winterreifen-Umrüstung: Nicht zögern, Termin vereinbaren

brv „Bei Kraft­fahrzeu­gen ist die Aus­rüs­tung an die Wet­ter­ver­hält­nisse anzu­passen. Hierzu gehören ins­beson­dere eine geeignete Berei­fung und Frostschutzmit­tel in der Scheiben­waschan­lage.“

Diese erst im Mai 2006 in die Straßen­verkehrsor­d­nung einge­fügte Vorschrift hat das Ober­lan­des­gericht Old­en­burg kür­zlich in einem Auf­se­hen erre­gen­den Urteil für ver­fas­sungswidrig erk­lärt.

„Wer das zum Anlass nimmt, für den kom­menden Win­ter auf die Umrüs­tung von Som­mer- auf Win­ter­reifen zu verzicht­en, riskiert momen­tan zwar kein Bußgeld mehr, nimmt aber erhe­bliche Sicher­heit­srisiken in Kauf!“, erk­lärt Hans-Jür­gen Drech­sler, Geschäfts­führer des Bun­desver­ban­des Reifen­han­del und Vulka­niseur-Handw­erk (BRV e.V., Bonn). Denn Reifen­tests zeigen immer wieder, dass win­ter­bereifte Fahrzeuge bei win­ter­lichen Straßen­ver­hält­nis­sen – glat­te Straßen durch Schneematsch, Schnee und Eis sowie Tem­per­a­turen unter sieben Grad Cel­sius, ins­beson­dere um den Gefrier­punkt – kürzere Brem­swege haben als Ver­gle­ichs­fahrzeuge mit Som­mer­reifen. „Daran hat auch das OLG Old­en­burg nicht gezweifelt. Die Richter haben lediglich kri­tisiert, dass die StVOVorschrift nicht unmissver­ständlich und nachvol­lziehbar definiert, was unter ‚geeigneter Berei­fung‘ zu ver­ste­hen ist. Jet­zt ist der Geset­zge­ber gefordert klare Ver­hält­nisse zu schaf­fen – auch wenn wir vor dem Beginn der diesjähri­gen Win­ter­sai­son nicht mehr damit rech­nen.“, betont Drech­sler.

Die Faust­formel für die Win­ter­reifen­sai­son ist „Okto­ber bis Ostern“, doch der BRV emp­fiehlt Aut­o­fahrern, möglichst frühzeit­ig einen Umrüst-Ter­min beim Reifen­spezial­is­ten zu vere­in­baren. Spätestens beim ersten Schneefall set­zt erfahrungs­gemäß ein so stark­er Run auf Win­terp­neus ein, dass län­gere Wartezeit­en an der Tage­sor­d­nung und Ren­ner­pro­duk­te (etwa die Sieger der aktuellen Win­ter­reifen­test 2010 oder beliebte Marken­reifen in stark nachge­fragten Dimen­sio­nen) kurzfristig nicht mehr liefer­bar sind. Bei Warenknap­pheit ist zudem immer mit Preis­er­höhun­gen zu rech­nen; unab­hängig davon haben schon einige Her­steller Ver­teuerun­gen zum 1. Novem­ber angekündigt.

„Nach den erlebten Eng­pässen des ver­gan­genen Jahres hat der Reifen­fach­han­del dieses Jahr frühzeit­ig bei der Indus­trie geordert“, berichtet Ver­band­schef Drech­sler. „Nach­dem uns allerd­ings Mit­glieder in let­zter Zeit ver­mehrt auf Lie­fer­rück­stände aufmerk­sam gemacht haben, haben wir bei den Marken­her­stellern nachge­fragt, wie sie die Sit­u­a­tion sehen.“ Faz­it: Die Indus­trie teilt die Ein­schätzung des Reifen­han­delsver­ban­des, dass die georderten Men­gen aus der Sorge, es kön­nte wieder so knapp wer­den wie im let­zten Jahr, in Summe über dem tat­säch­lich benötigten Vol­u­men liegen. Und sie ver­sich­ern, im Dia­log mit ihren Han­delspart­nern alles zu tun, um die richti­gen Men­gen zum richti­gen Zeit­punkt liefern zu kön­nen. Den­noch weisen auch die Her­steller nicht von der Hand, dass es bei unge­planten Zusatzvo­lu­mi­na oder einem wet­terbe­d­ingt ungewöhn­lichen Saison­ver­lauf zu Lief­er­eng­pässen kom­men kann.

Insofern unter­stre­icht der BRV seine Empfehlung an Aut­o­fahrer zur frühzeit­i­gen Umrüs­tung und appel­liert zugle­ich an die Unternehmen des Reifen­han­dels, nicht aus Vor­sicht die Order gle­ichzeit­ig bei mehreren Her­stellern zu platzieren. Denn das bläht die nachge­fragte Menge unnötig auf und verur­sacht damit erst die Eng­pässe.

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