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Ab 1. Juli gilt die neue Kraftfahrzeugsteuer

Ab dem 1. Juli 2009 gilt die neue Kraft­fahrzeug­s­teuer. Die Beträge wer­den nicht mehr nur nach dem Hubraum, son­dern auch nach dem CO2-Ausstoß berech­net.

Für Fahrzeuge, die nicht mehr als 120 Gramm CO2 emit­tieren erfol­gt eine Besteuerung auss­chließlich nach Hubraum. Es sind zwei Euro je 100 Kubikzen­time­ter. Für jedes Gramm Kohlen­diox­id darüber wer­den für Ben­zin­er zwei Euro und für Die­selfahrzeuge 9,50 Euro zusät­zlich fäl­lig. Den­noch sind viele Aut­o­fahrer auch eine Woche vor der Umstel­lung auf das neue Sys­tem verun­sichert und ken­nen nicht immer die weit­eren Bes­tim­mungen.

Häu­fig­ster Irrtum ist, dass die Steuer für den kom­plet­ten Fahrzeugbe­stand umgestellt wird. Das hat auch der Auto­mo­bil­club von Deutsch­land (AvD) bei seinen tele­fonis­chen Beratun­gen fest­gestellt. Richtig ist: Es wer­den lediglich Neuwa­gen, die ab dem 1. Juli 2009 erst­mals zuge­lassen wer­den, in Zukun­ft nach CO2-Ausstoß und Hubraum­größe besteuert. Für alle vor dem 5. Novem­ber 2008 zuge­lasse­nen Fahrzeuge sowie für sämtliche Gebraucht­wa­gen, die nun den Besitzer wech­seln, wird die Kfz-Steuer auch in den kom­menden dreiein­halb Jahren nach dem alten Mod­ell berech­net. Es gilt ein Bestandss­chutz bis 2013.

Fahrzeuge, die zwis­chen dem 5. Novem­ber 2008 und dem 30. Juni 2009 erst­mals zuge­lassen wur­den bzw. wer­den, sind zunächst gän­zlich von der Steuer befre­it. Das hat die Bun­desregierung mit dem Kon­junk­tur­paket I fest­gelegt. Besitzer eines in diesem Zeitraum zuge­lasse­nen Neuwa­gens, der der Euro-4-Norm entspricht, zahlen ein Jahr lang keine Kfz-Steuer; Besitzer eines Euro-5- oder Euro-6-Fahrzeugs zwei Jahre lang nicht. Danach führen die Ämter eine so genan­nte “Gün­stigkeit­sprü­fung” durch. Es wird geprüft, ob die neu oder die alte Steuer-Berech­nung für den Hal­ter gün­stiger ist und entsprechend die preiswert­ere Vari­ante zu Grunde gelegt.

Der AvD erin­nert daran, dass für Euro-4-Diesel ohne Par­tikelfil­ter eine Son­der­reglung gilt. Nach der ein­jähri­gen Steuer­be­freiung muss für diese Fahrzeuge bis 2011 ein Auf­schlag gezahlt wer­den: pro 100 Kubikzen­time­ter Hubraum 1,20 Euro. Besitzer von Die­selfahrzeu­gen, die bere­its jet­zt die Euro-6-Norm erfüllen, erhal­ten wiederum einen ein­ma­li­gen Steuer­nach­lass von 150 Euro (zwis­chen 2011 und 2013). Damit belohnt der Fiskus Käufer beson­ders schad­stof­farmer Autos, da Euro 6 wird erst 2014 für die Typ­genehmi­gung voraus­ge­set­zt wird.

Die neue Kfz-Steuer set­zt sich kün­fti­gaus zwei Kom­po­nen­ten zusam­men, dem Kohlen­diox­i­dausstoß und der Hubraum­größe. Bei Ben­zin­ern begin­nt die Steuer­berech­nung auf Basis des Kohlen­diox­i­dausstoßes erst bei Fahrzeu­gen, die mehr als 120 Gramm CO2 pro Kilo­me­ter emit­tieren. Besitzer eines sparsameren Klein­wa­gens — etwa eines Smart Fort­wo oder eines Toy­ota Aygo — zahlen daher nur einen von der Hubraum­größe abgeleit­eten Sock­el­be­trag. Für die bei­den Fahrzeuge mit 1,0‑Liter-Motor beträgt die Steuer nach der Formel von zwei Euro pro 100 Kubikzen­time­ter Hubraum genau 20 Euro. Bei Auto­mo­bilen mit einem höheren CO2-Ausstoß als 120 g/km wer­den für jedes zusät­zliche Gramm zwei Euro mehr fäl­lig. Für einen VW mit 1,4 Liter großem TSI-Motor und einem CO2-Ausstoß von 149 g/km wären dies beispiel­sweise 28 Euro für den Hubraum und 58 Euro für die Kohlen­diox­id-Emis­sion. Ins­ge­samt sind für den Volk­swa­gen also 86 Euro Kfz-Steuer zu zahlen. Die Belas­tung sinkt für dieses ver­gle­ich­sweise sparsame Auto im Ver­gle­ich zum bish­eri­gen Steuer­mod­ell nach AvD-Angaben damit um lediglich acht Euro. Bei einem Porsche 911 Car­rera mit 3614 ccm Hubraum hinge­gen wer­den nach dieser Berech­nung statt bish­er 250 Euro nun 318 Euro fäl­lig.

Wie bei Ben­zin­ern gilt für Die­selfahrzeuge die CO2-Bemes­sungs­grund­lage von 120 g/km. Jedes Gramm, das darüber liegt, kostet eben­falls zwei Euro zusät­zlich. Der große Unter­schied liegt in der Steuer­be­las­tung pro 100 Kubikzen­time­ter Hubraum: Während diese beim Ben­zin­er zwei Euro beträgt, wer­den beim Selb­stzün­der 9,50 Euro fäl­lig. Den­noch kom­men Die­selfahrer mit größeren Motoren nun gün­stiger davon, weil derzeit noch 15,44 Euro pro 100 Kubikzen­time­ter fäl­lig wer­den. Die­selfahrzeuge schnei­den gegenüber Ben­zin­ern aber nach wie vor steuer­lich generell schlechter ab, weil die Berech­nung des CO2-Ausstoßes eine eher unter­ge­ord­nete Rolle spielt.

Vielfach unbekan­nt ist auch, dass in den kom­menden Jahren die CO2-Gren­ze für den Sock­el­be­trag stufen­weise weit­er gesenkt wird. Bis 2011 wird jedes Gramm über 120g/km besteuert, 2012 und 2013 jedes über 110 g/km und ab 2014 jedes über 95 g/km.

Seit 2005 find­et sich in der Zulas­sungs­bescheini­gung, dem ehe­ma­li­gen Fahrzeugschein, der durch­schnit­tliche Kohlen­diox­i­dausstoß. Er ist im Feld V.7 genan­nt. Jed­er Aut­o­fahrer kann den CO2-Ausstoss seines Fahrzeugs aber auch selb­st aus­rech­nen, wenn er den vom Her­steller angegebe­nen Durch­schnittsver­brauch nimmt. Wird ein Liter Diesel ver­bran­nt, entste­hen 2685 Gramm CO2m bei einem Liter Ben­zin sind es 2369 Gramm. Daraus ergibt sich die Formel: Durchschnittsverbrauch/100km x 26,85 oder 23,69. Ver­braucht beispiel­sweise ein Die­selfahrzeug im Drit­telmix sieben Liter auf 100 Kilo­me­ter, beträgt der CO2-Wert 188 g/km (7 x 26,85). Seit April ste­ht außer­dem auch ein Online-Rech­n­er des Bun­des­fi­nanzmin­is­teri­ums im Inter­net. Er find­et sich auf der Seite http://www.bundesfinanzministerium.de unter der Rubrik “Bürg­erin­nen und Bürg­er” und im Kapi­tel Mobil­ität und Reisen. Mit dem Kalku­la­tor kann unverbindlich die Höhe der Kfz-Jahress­teuer für einen Pkw mit Erstzu­las­sung zwis­chen dem 1.Juli .2009 und dem 31. Dezem­ber 2011 aus­gerech­net wer­den. Nötig ist die Angabe von Antrieb­sart, Hubraum und CO2-Wert.