Nur etwa jeder zweite Autofahrer weiß, dass er Ärger mit seinem Kfz-Servicebetrieb auch ohne Anwalt und Gericht mit professioneller Hilfe beilegen kann. Das belegt die aktuelle Branchenstudie DAT-Report 2010 der Deutsche Automobil Treuhand.

Insbesondere von den jüngeren Kfz-Nutzern unter 30 Jahren wissen nur 13 Prozent, dass es hierfür spezielle Schiedsstellen gibt. Als neutrale Institutionen vermitteln sie bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen und haben sich wie in vielen anderen Bereichen der Wirtschaft auch in Kfz- und Reifenhandwerk bewährt.

Auch beim Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV, Bonn) gibt es eine Schiedsstelle. Sie wird tätig in Reklamationsfällen aus Herstellung und Verkauf von runderneuerten Reifen, aus Reifenreparaturen oder Reifenservice sowie allen Dienstleistungen, die hiermit in Zusammenhang stehen. Reklamationen bei Neureifen sind jedoch auf Herstellerebene zu klären.

Voraussetzung für ein Schiedsverfahren ist, dass die BRV-Schiedsstelle durch den Kunden oder den Mitgliedsbetrieb des bundesweit tätigen Reifenfachverbandes – das Einverständnis seines Kunden voraus gesetzt – schriftlich angerufen wird. Ein Rechtsstreit darf bis dahin noch nicht anhängig sein. Grundsätzlich bleibt der Rechtsweg jedoch frei.

Kann im so genannten Vorverfahren keine Einigung erzielt werden, unterbreitet die fünfköpfige Schiedskommission nach gründlicher Prüfung der Sachlage den Parteien einen Vorschlag für einen Vergleich. Wird dieser von einer Partei oder beiden nicht akzeptiert, entscheidet die Kommission durch einen Schiedsspruch, der schriftlich abgefasst und mit einer Begründung versehen den Parteien zugestellt wird. Nun können immer noch rechtliche Schritte eingeleitet werden. Ein weiteres Schiedsverfahren in derselben Sache findet nicht statt.

„Die Schiedsstelle ist neutral, gewährt absolute Vertraulichkeit und hilft Zeit, Nerven und auch Geld zu sparen“, sagt BRV-Geschäftsführer Hans-Jürgen Drechsler, Vorsitzender der Verbandsschiedsstelle. „Im vergangenen Jahr wurden wir 28 Mal angerufen, und bis auf einen noch offenen Fall konnten die Streitigkeiten jeweils schon im Vorverfahren beigelegt werden – zur Zufriedenheit aller Beteiligten!“ Das Beste daran: Wer die Schiedsstelle anruft, riskiert damit nichts. Denn das Schiedsverfahren ist für beide Seiten kostenlos und während der Dauer des Verfahrens ist der Lauf der Verjährungsfrist von Ansprüchen angehalten (gehemmt).

Kontaktadresse für Konsumenten und BRV-Mitglieder: Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur- Handwerk e.V., Franz-Lohe-Str. 19, 53129 Bonn, Telefon: (0228) 2899470. Die Formulare zur Anrufung der Schiedsstelle stehen auf der Website www.reifen-kompetenz.de im Menüpunkt Service/Schiedsstelle zum Download bereit.