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Ärger nach Reifenkauf oder ‑montage?

Nur etwa jed­er zweite Aut­o­fahrer weiß, dass er Ärg­er mit seinem Kfz-Ser­vice­be­trieb auch ohne Anwalt und Gericht mit pro­fes­sioneller Hil­fe bei­le­gen kann. Das belegt die aktuelle Branchen­studie DAT-Report 2010 der Deutsche Auto­mo­bil Treu­hand.

Ins­beson­dere von den jün­geren Kfz-Nutzern unter 30 Jahren wis­sen nur 13 Prozent, dass es hier­für spezielle Schiedsstellen gibt. Als neu­trale Insti­tu­tio­nen ver­mit­teln sie bei Mei­n­ungsver­schieden­heit­en zwis­chen Ver­brauch­ern und Unternehmen und haben sich wie in vie­len anderen Bere­ichen der Wirtschaft auch in Kfz- und Reifen­handw­erk bewährt.

Auch beim Bun­desver­band Reifen­han­del und Vulka­niseur-Handw­erk e.V. (BRV, Bonn) gibt es eine Schiedsstelle. Sie wird tätig in Rekla­ma­tions­fällen aus Her­stel­lung und Verkauf von run­derneuerten Reifen, aus Reifen­repara­turen oder Reifenser­vice sowie allen Dien­stleis­tun­gen, die hier­mit in Zusam­men­hang ste­hen. Rekla­ma­tio­nen bei Neureifen sind jedoch auf Her­stellerebene zu klären.

Voraus­set­zung für ein Schiedsver­fahren ist, dass die BRV-Schiedsstelle durch den Kun­den oder den Mit­glieds­be­trieb des bun­desweit täti­gen Reifen­fachver­ban­des – das Ein­ver­ständ­nis seines Kun­den voraus geset­zt – schriftlich angerufen wird. Ein Rechtsstre­it darf bis dahin noch nicht anhängig sein. Grund­sät­zlich bleibt der Rechtsweg jedoch frei.

Kann im so genan­nten Vorver­fahren keine Eini­gung erzielt wer­den, unter­bre­it­et die fün­fköp­fige Schied­skom­mis­sion nach gründlich­er Prü­fung der Sach­lage den Parteien einen Vorschlag für einen Ver­gle­ich. Wird dieser von ein­er Partei oder bei­den nicht akzep­tiert, entschei­det die Kom­mis­sion durch einen Schiedsspruch, der schriftlich abge­fasst und mit ein­er Begrün­dung verse­hen den Parteien zugestellt wird. Nun kön­nen immer noch rechtliche Schritte ein­geleit­et wer­den. Ein weit­eres Schiedsver­fahren in der­sel­ben Sache find­et nicht statt.

„Die Schiedsstelle ist neu­tral, gewährt absolute Ver­traulichkeit und hil­ft Zeit, Ner­ven und auch Geld zu sparen“, sagt BRV-Geschäfts­führer Hans-Jür­gen Drech­sler, Vor­sitzen­der der Ver­bandss­chiedsstelle. „Im ver­gan­genen Jahr wur­den wir 28 Mal angerufen, und bis auf einen noch offe­nen Fall kon­nten die Stre­it­igkeit­en jew­eils schon im Vorver­fahren beigelegt wer­den — zur Zufrieden­heit aller Beteiligten!“ Das Beste daran: Wer die Schiedsstelle anruft, riskiert damit nichts. Denn das Schiedsver­fahren ist für bei­de Seit­en kosten­los und während der Dauer des Ver­fahrens ist der Lauf der Ver­jährungs­frist von Ansprüchen ange­hal­ten (gehemmt).

Kon­tak­tadresse für Kon­sumenten und BRV-Mit­glieder: Bun­desver­band Reifen­han­del und Vulka­niseur- Handw­erk e.V., Franz-Lohe-Str. 19, 53129 Bonn, Tele­fon: (0228) 2899470. Die For­mu­la­re zur Anrufung der Schiedsstelle ste­hen auf der Web­site www.reifen-kompetenz.de im Menüpunkt Service/Schiedsstelle zum Down­load bere­it.