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Ärger nach Reifenkauf oder ‑montage

Schieds- und Schlich­tungsstellen haben sich in vie­len Bere­ichen der Wirtschaft bewährt. Als neu­trale Insti­tu­tio­nen ver­mit­teln sie bei Mei­n­ungsver­schieden­heit­en zwis­chen Ver­brauch­ern und Unternehmen.

Gut zu wis­sen für Kraft­fahrzeughal­ter: auch beim Bun­desver­band Reifen­han­del und Vulka­niseur-Handw­erk e.V. (BRV, Bonn) gibt es eine Schiedsstelle. Sie wird tätig in Rekla­ma­tions­fällen aus Her­stel­lung und Verkauf von run­derneuerten Reifen, aus Reifen­repara­turen oder Reifenser­vice sowie allen Dien­stleis­tun­gen, die hier­mit in Zusam­men­hang ste­hen. Rekla­ma­tio­nen bei Neureifen allerd­ings sind auf Her­stellerebene zu klären.

Voraus­set­zung für ein Schiedsver­fahren ist die schriftliche Anrufung durch den Kun­den oder den BRV-Mit­glieds­be­trieb im Ein­ver­ständ­nis des Kun­den sobald die Stre­itur­sache bekan­nt wird. Ein Rechtsstre­it darf bis dahin noch nicht anhängig sein. Grund­sät­zlich ist der Rechtsweg jedoch freibleibend. Die Ver­jährung von Ansprüchen wird durch ein Schiedsver­fahren gehemmt.
Der Vor­sitzende der Schied­skom­mis­sion prüft zunächst, ob die Anrufung gemäß Schied­sor­d­nung zuläs­sig ist, ob die Angaben voll­ständig sind und ob der Anspruch noch nicht ver­jährt ist.

Sind die Bedin­gun­gen erfüllt, wer­den die Parteien im so genan­nten Vorver­fahren aufge­fordert, bin­nen 14 Tagen Stel­lung zu nehmen und einen Vorschlag für eine gütliche Eini­gung zu machen.
Kommt es zu ein­er Eini­gung, erhal­ten die Parteien ein schriftlich­es Ver­gle­ich­spro­tokoll.
Kann keine Eini­gung erzielt wer­den, unter­bre­it­et die Schied­skom­mis­sion nach gründlich­er Prü­fung der Sach­lage den Parteien einen Vorschlag für einen Ver­gle­ich. Wird dieser von ein­er Partei oder bei­den nicht akzep­tiert, entschei­det die Kom­mis­sion let­ztlich durch einen Schiedsspruch, der schriftlich abge­fasst und mit ein­er Begrün­dung verse­hen den Parteien zugestellt wird. Nun kön­nen immer noch rechtliche Schritte ein­geleit­et wer­den. Ein weit­eres Schiedsver­fahren in der­sel­ben Sache find­et nicht statt.
BRV-Geschäfts­führer Hans-Jür­gen Drech­sler, Vor­sitzen­der der Ver­bandss­chiedsstelle: “Die Schiedsstelle ist neu­tral, gewährt absolute Ver­traulichkeit und hil­ft Zeit, Ner­ven und auch Geld zu sparen, denn das Schiedsver­fahren ist für bei­de Seit­en kosten­los. Im ver­gan­genen Jahr wur­den wir 37 Mal angerufen, und bis auf eine Aus­nahme kon­nten die Stre­it­igkeit­en bere­its im Vorver­fahren beigelegt wer­den — zur Zufrieden­heit aller Beteiligten!”