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Altreifen richtig entsorgen

brv-logo Auch wenn skru­pel­lose Zeitgenossen hier und da noch aus­ge­di­ente Fahrzeu­greifen in Wäldern, auf Wiesen oder ein­fach am Straßen­rand entsor­gen: das ist sowohl umweltschädlich als auch ille­gal, denn Altreifen unter­liegen den Aufla­gen des Kreis­laufwirtschafts- und Abfallge­set­zes.

Deshalb emp­fiehlt sich für die Besei­t­i­gung des Prob­lem­mülls Altreifen unbe­d­ingt die Inanspruch­nahme eines ser­iösen Entsorgungspart­ners. Für den Aut­o­fahrer ist dies in der Regel der Reifen­händler oder die Kfz-Werk­statt sein­er Wahl; doch wer nimmt diesen Unternehmen die gesam­melten Altreifen­berge wieder ab und führt sie ein­er legalen Ver­w­er­tung oder Entsorgung zu?

Schon Anfang der Neun­ziger Jahre hat der Bun­desver­band Reifen­han­del und Vulka­niseur- Handw­erk e.V. (BRV, Bonn) hier­für die Ini­tia­tive „Zer­ti­fizierte Altreife­nentsorgung” ins Leben gerufen. Auf der Grund­lage der Entsorgungs­fach­be­triebeverord­nung in Verbindung mit einem speziellen, vom BRV entwick­el­ten Anforderungskat­a­log für Entsorg­er und Ver­w­ert­er von Altreifen kön­nen Entsorgung­sun­ternehmen ihren Betrieb von ein­er neu­tralen Insti­tu­tion zer­ti­fizieren lassen. Rund 30 Unternehmen doku­men­tieren zur Zeit auf diese Weise, dass sie die Entsorgung des speziellen Abfalls „Reifen“ fachgerecht und umwelt­fre­undlich betreiben.

Zahlre­iche Prü­for­gan­i­sa­tio­nen in Deutsch­land zer­ti­fizieren mit­tler­weile gemäß der Kom­bi­na­tion Entsorgungs­fach­be­triebeverord­nung/BRV-Kri­te­rien. Die geprüften Betriebe müssen in regelmäßi­gen Audits zum einen ihre all­ge­meine Qual­i­fika­tion als Entsorgungs­fach­be­trieb nach­weisen. Zum anderen bele­gen sie darin, dass sie speziell über das für die Entsorgung, Weit­er­ver­ar­beitung und Ver­w­er­tung von Altreifen notwendi­ge Know-how ver­fü­gen und dieses Wis­sen umweltverträglich anwen­den.

„Auch ohne geson­derte geset­zliche Regelung hat die Branche damit ein Sys­tem aufge­baut, das schon seit Jahren allen Bedürfnis­sen gerecht wird und auch nach der Nov­el­le zum Kreis­laufwirtschafts- und Abfallge­setz unverän­dert fort beste­hen kann, mit der die neue EU-Abfall- Rah­men­richtlin­ie bis zum 12. Dezem­ber dieses Jahres frist­gerecht umge­set­zt wer­den soll“, hebt Heinz Arnold, Vor­sitzen­der des beim Bon­ner Reifen­ver­band ange­siedel­ten Arbeit­skreis­es Altreife­nentsorg­er, her­vor. Dass dieses Sys­tem bestens funk­tion­iert, bele­gen die erst kür­zlich vom europäis­chen Reifen­her­stellerver­band ETRMA her­aus gegebe­nen Zahlen zur Altreifen­ver­w­er­tung in Europa: 14 der 29 erfassten Län­der erre­icht­en in 2009 die Ide­alquote von hun­dert Prozent Entsorgung bzw. Recy­cling des nation­al ange­fal­l­enen Altreifen­vol­u­mens. Darunter Deutsch­land, wo im ver­gan­genen Jahr gut 570.000 Ton­nen Altreife­naufkom­men bewältigt wer­den mussten.

Eine aktuelle Liste der vom BRV emp­fohle­nen, zer­ti­fizierten Entsorgungspart­ner kön­nen Inter­essen­ten auf der Web­site www.bundesverband-reifenhandel.de unter dem Menüp­fad Unternehmer > Die Branche > Altreife­nentsorg­er herunter laden.