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Amtsgerichtsurteil M+S Reifen sind keine Winterreifen

Das Amts­gericht Bad Oeyn­hausen hat entsch­ieden, dass M+S‑Reifen, die ein 42-Jähriger Reifen­händler per Inter­net verkauft hat, eben nicht als Win­ter­reifen deklar­i­ert wer­den dür­fen. Und das über­rascht nicht nur den Reifen­händler.

M+S gle­ich Matsch und Schnee gle­ich Win­ter­reifen. Diese ein­fache Rech­nung machte auch der Reifen­händler auf, als er im Sep­tem­ber 2006 bei einem Inter­net-Auk­tion­shaus einen Satz Offroad­reifen Anbot. Da die Reifen das M+S‑Symbol an der Seite tru­gen, bot er sie als Win­ter­reifen an. Der Satz fand eine Käuferin im Würzburg­er Raum. Die jedoch nach zwei Wochen reklamierte: Die Reifen seien keine Win­ter­reifen. Sie verk­lagte den Händler auf Rück­nahme.
Und das Gericht gab ihr jet­zt Recht. Das Amts­gericht Bad Oeyn­hausen beruft sich in seinem Urteil auf ein von ihm in Auf­trag gegebenes Gutacht­en. “Danach ist die Ken­nung als M+S‑Reifen nicht zwin­gend mit der Eig­nung als Win­ter­reifen gle­ichzuset­zen. Vielmehr sig­nal­isiert nur das auf der Reifen­wand aufge­brachte Schneeflock­en­sym­bol die nachgewiesene Win­tereigen­schaft des Reifens”, heißt es in der Urteils­be­grün­dung.

Dafür find­et der Geschäfts­führer des Bun­desver­ban­des Reifen­han­del Hans-Jür­gen Drech­sler, ein drastis­ches Wort: “Quatsch!” sagt er. Gle­ich drei Richtlin­ien führt Drech­sler zu dieser The­matik an, die auf gesam­teu­ropäis­ch­er Ebene, auf EU-Ebene sowie auf nationaler Ebene zwis­chen Som­mer- und Win­ter­reifen unter­schei­den. “Dort heißt es: Win­ter­reifen sind mit dem M + S‑Symbol zu kennze­ich­nen. Punkt.”

Das Schneeflock­en-Sym­bol sei vielmehr eine frei­willige Ausze­ich­nung einzel­ner Reifen­her­steller. The­o­retisch sei es noch denkbar, dass es sich bei den Reifen um Import­stücke aus den USA han­dle. “Denn hier wer­den grund­sät­zlich alle Reifen mit dem M&S‑Symbol gekennze­ich­net. Das hat dazu geführt, dass hier das Schneeflock­en-Sym­bol als frei­williger Indus­trie-Stan­dard einge­führt wurde.”

Der Händler mag sich angesichts dieser unüber­sichtlichen Lage mit dem Spruch des Amts­gerichts nicht abfind­en, er werde Beru­fung vor dem Landgericht ein­le­gen. Deshalb sucht er Men­schen, die ähn­liche Erfahrun­gen mit der undurch­sichti­gen Kennze­ich­nung von Win­ter­reifen gemacht haben. Wer mit dem Händler Kon­takt aufnehmen möchte, erre­icht ihn unter Tel. (0 57 34) 666 909.