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Ausraster kann teuer werden

Auf Deutsch­lands Straßen sind gegen­seit­ige Beschimp­fun­gen und abfäl­lige Gesten keine Sel­tenheit. Häu­fig­ste Aus­lös­er für Belei­di­gun­gen sind laut ADAC-Experten Mis­sach­tung der Vor­fahrt, Drän­geln oder Schnei­den.

Für Straftat­en wie Belei­di­gung gibt es jedoch keine fes­ten Regel­sätze, die Geld­strafe richtet sich nach den Tatum­stän­den und wird in Tagessätzen angegeben. Die Höhe eines Tages­satzes ori­en­tiert sich an den wirtschaftlichen Ver­hält­nis­sen des Beschuldigten. Dabei entsprechen 30 Tagessätze einem Monat­snet­to­ge­halt.

Geld­strafen bis zu 4.000 Euro sind dabei nicht aus­geschlossen. So wur­den für den gestreck­ten Mit­telfin­ger, eine der meist­gezeigten Gesten unter Aut­o­fahrern, bere­its Geld­strafen zwis­chen 600 und 4.000 Euro ver­hängt. Aber auch andere Äußerun­gen sor­gen für großen Ärg­er. Wer einen anderen Verkehrsteil­nehmer beispiel­sweise mit „fieses Mist­stück“ oder „alte Sau“ beschimpft, kann schon mal mit ein­er Geld­strafe von bis zu 2.500 Euro belegt wer­den.

Her­ablassende Äußerun­gen gegenüber Polizis­ten oder Politessen wer­den beson­ders streng ver­fol­gt, denn hier­bei wird indi­rekt auch der Staat belei­digt. Der Ord­nung­shüter erstat­tet deshalb meist gemein­sam mit dem Dien­s­ther­rn Anzeige. Auch indi­rek­te Belei­di­gun­gen wie: „Am lieb­sten würde ich Arschloch zu dir sagen“, muss sich nie­mand gefall­en lassen. Im konkreten Fall wur­den 1.600 Euro fäl­lig.