Auf Deutschlands Straßen sind gegenseitige Beschimpfungen und abfällige Gesten keine Seltenheit. Häufigste Auslöser für Beleidigungen sind laut ADAC-Experten Missachtung der Vorfahrt, Drängeln oder Schneiden.

Für Straftaten wie Beleidigung gibt es jedoch keine festen Regelsätze, die Geldstrafe richtet sich nach den Tatumständen und wird in Tagessätzen angegeben. Die Höhe eines Tagessatzes orientiert sich an den wirtschaftlichen Verhältnissen des Beschuldigten. Dabei entsprechen 30 Tagessätze einem Monatsnettogehalt.

Geldstrafen bis zu 4.000 Euro sind dabei nicht ausgeschlossen. So wurden für den gestreckten Mittelfinger, eine der meistgezeigten Gesten unter Autofahrern, bereits Geldstrafen zwischen 600 und 4.000 Euro verhängt. Aber auch andere Äußerungen sorgen für großen Ärger. Wer einen anderen Verkehrsteilnehmer beispielsweise mit „fieses Miststück“ oder „alte Sau“ beschimpft, kann schon mal mit einer Geldstrafe von bis zu 2.500 Euro belegt werden.

Herablassende Äußerungen gegenüber Polizisten oder Politessen werden besonders streng verfolgt, denn hierbei wird indirekt auch der Staat beleidigt. Der Ordnungshüter erstattet deshalb meist gemeinsam mit dem Dienstherrn Anzeige. Auch indirekte Beleidigungen wie: „Am liebsten würde ich Arschloch zu dir sagen“, muss sich niemand gefallen lassen. Im konkreten Fall wurden 1.600 Euro fällig.