Laut der vom Bundestag am 26. November beschlossenen Winterreifenpflicht dürfen Kraftfahrzeuge bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur noch mit Reifen fahren, die über eine M+S-Markierung (oder bei Pkw-Reifen darüber hinaus über das Schneeflocken-Symbol) verfügen. Für Krafträder gilt diese Verordnung ebenfalls.
Bei Bussen, Leicht-Lkw und Lkw (über 3,5 Tonnen) gilt lediglich eine Pflicht für M+S-Reifen auf der Antriebsachse. Die Reifen an den übrigen Achsen verfügen aufgrund der erhöhten Naturkautschukanteile über bessere Haftungseigenschaften als Pkw-Sommerreifen und sind daher laut Verordnung des Bundesrates grundsätzlich für den Ganzjahreseinsatz geeignet. Ausgenommen von der Winterreifen-Pflicht sind Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie Einsatzfahrzeuge von Bundeswehr, Bundespolizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz und Polizei, wenn für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S Reifen erhältlich sind.
Die neue Verordnung wurde heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 5. Dezember in Kraft. Kraftfahrern, die dann noch ohne entsprechende Bereifung unterwegs sind, drohen Bußgelder von 40 Euro (bei Nichteinhalten) oder 80 Euro (bei Verkehrsbehinderung durch Nichteinhalten) und ein Punkt in Flensburg.
Alle Pkw-Winterreifen aus dem Hause Bridgestone verfügen über eine M+S-Markierung, die meisten sind außerdem zusätzlich mit dem Schneeflockensymbol (Alpine-Symbol) gekennzeichnet. Die Antriebsachs-Reifen für Lkw und Busse der Marken Bridgestone und Firestone entsprechen ebenfalls der neuen Winterreifen-Verordnung, da sie alle über eine M+S-Markierung verfügen.
Die Verordnung des Bundesrates weist jedoch darauf hin, dass die jetzt gültige Version als eine Übergangslösung zu betrachten ist und davon auszugehen ist, dass in Zukunft das Schneeflockensymbol auf europäischer Ebene zumindest für Pkw als Definition für Winterreifen übernommen wird. Diese Kennzeichnung ist in Deutschland ein Industrie-Standard für Pkw-Reifen, für den differenziertere Schneeeigenschaften nachgewiesen werden müssen.
Um unabhängig von den jeweiligen Witterungsbedingungen sicher auf der Straße unterwegs zu sein, empfiehlt sich prinzipiell nach wie vor die alte Regel, von O bis O (Oktober bis Ostern) mit Winterreifen zu fahren, die mindestens über eine Profiltiefe von 4 mm verfügen.