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Bridgestone Pkw- und Lkw-Reifen entsprechen der neuen Winterreifen-Verordnung

Laut der vom Bun­destag am 26. Novem­ber beschlosse­nen Win­ter­reifenpflicht dür­fen Kraft­fahrzeuge bei Glat­teis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur noch mit Reifen fahren, die über eine M+S‑Markierung (oder bei Pkw-Reifen darüber hin­aus über das Schneeflock­en-Sym­bol) ver­fü­gen. Für Krafträder gilt diese Verord­nung eben­falls.

Bei Bussen, Leicht-Lkw und Lkw (über 3,5 Ton­nen) gilt lediglich eine Pflicht für M+S‑Reifen auf der Antrieb­sachse. Die Reifen an den übri­gen Achsen ver­fü­gen auf­grund der erhöht­en Naturkautschukan­teile über bessere Haf­tung­seigen­schaften als Pkw-Som­mer­reifen und sind daher laut Verord­nung des Bun­desrates grund­sät­zlich für den Ganz­jahre­sein­satz geeignet. Ausgenom­men von der Win­ter­reifen-Pflicht sind Nutz­fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie Ein­satz­fahrzeuge von Bun­deswehr, Bun­de­spolizei, Feuer­wehr, Katas­tro­phen­schutz und Polizei, wenn für diese Fahrzeuge bauar­tbe­d­ingt keine M+S Reifen erhältlich sind.

Die neue Verord­nung wurde heute im Bun­des­ge­set­zblatt veröf­fentlicht und tritt am 5. Dezem­ber in Kraft. Kraft­fahrern, die dann noch ohne entsprechende Berei­fung unter­wegs sind, dro­hen Bußgelder von 40 Euro (bei Nichtein­hal­ten) oder 80 Euro (bei Verkehrs­be­hin­derung durch Nichtein­hal­ten) und ein Punkt in Flens­burg. 

Alle Pkw-Win­ter­reifen aus dem Hause Bridge­stone ver­fü­gen über eine M+S‑Markierung, die meis­ten sind außer­dem zusät­zlich mit dem Schneeflock­en­sym­bol (Alpine-Sym­bol) gekennze­ich­net. Die Antrieb­sachs-Reifen für Lkw und Busse der Marken Bridge­stone und Fire­stone entsprechen eben­falls der neuen Win­ter­reifen-Verord­nung, da sie alle über eine M+S‑Markierung ver­fü­gen.

Die Verord­nung des Bun­desrates weist jedoch darauf hin, dass die jet­zt gültige Ver­sion als eine Über­gangslö­sung zu betra­cht­en ist und davon auszuge­hen ist, dass in Zukun­ft das Schneeflock­en­sym­bol auf europäis­ch­er Ebene zumin­d­est für Pkw als Def­i­n­i­tion für Win­ter­reifen über­nom­men wird. Diese Kennze­ich­nung ist in Deutsch­land ein Indus­trie-Stan­dard für Pkw-Reifen, für den dif­feren­ziert­ere Schneeeigen­schaften nachgewiesen wer­den müssen.

Um unab­hängig von den jew­eili­gen Wit­terungs­be­din­gun­gen sich­er auf der Straße unter­wegs zu sein, emp­fiehlt sich prinzip­iell nach wie vor die alte Regel, von O bis O (Okto­ber bis Ostern) mit Win­ter­reifen zu fahren, die min­destens über eine Pro­filtiefe von 4 mm ver­fü­gen.