Auf Initiative von Bundesminister Tiefensee werden die Bußgeldsätze angehoben, um Hauptunfallursachen zu bekämpfen sowie vorsätzlich und wiederholt begangene Verkehrsverstöße zu ahnden.

Bei Verwarnungsgeldern oder Parkverstößen sind keine Änderungen geplant. Diese Pläne wurden heute (10.10.2008) vom Bundesrat gebilligt.

Durch die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes werden neue Bußgeldobergrenzen eingeführt. Der neue Bußgeldkatalog soll im Februar 2009 in Kraft treten.