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Bußgeld-Hitliste für falsche Bereifung im Winter

Bald gibt es keine Ausrede mehr: Win­ter­reifen wer­den Pflicht! Aller Voraus­sicht nach noch in diesem Jahr. Die entsprechende Änderung der Straßen­verkehrsor­d­nung (StVO) soll Ende Novem­ber den Bun­desrat passieren und dann schnell in Kraft treten. Weit­ge­hend fest ste­ht bere­its die Höhe des Bußgeldes: 20 Euro dro­hen, wenn man bei win­ter­lichen Straßen­ver­hält­nis­sen auf Som­mer­reifen erwis­cht wird.

40 Euro sind fäl­lig, wenn durch falsche Berei­fung der Verkehr behin­dert wird. Im Ver­gle­ich zu anderen Län­dern sind das “Schnäp­pchen­preise” wie der Blick von TÜV SÜD in die Bußgeld­kat­a­loge europäis­ch­er Nach­bar­län­der zeigt.

Was ist ein Win­ter­reifen? Was sind win­ter­liche Straßen­ver­hält­nisse? Die neue Win­ter­reifenpflicht bringt Klarheit und räumt Inter­pre­ta­tion­sspiel­räume aus — zumin­d­est auf deutschen Straßen. Geht es zum Ski­urlaub ins Aus­land, gel­ten hin­ter jedem Schlag­baum andere Regeln. Bei Win­ter­reifenpflicht und Schneeket­ten­be­nutzung ist Europa noch ein nationaler Flick­en­tep­pich. Von Frankre­ich und Ital­ien bis Öster­re­ich, Schweiz oder Tschechien: Jedes Land hat seine eigene Auf­fas­sung von der Straßen­be­nutzung im Win­ter. Und ganz unter­schiedliche Bußen bei Mis­sach­tung.

Platz 1 — Öster­re­ich: Von 35 bis zu 5.000 Euro zahlt, wer in Öster­re­ich im Win­ter mit der falschen Berei­fung unter­wegs ist. Die sit­u­a­tive Win­ter­reifenpflicht gilt vom 1. Novem­ber bis zum 15. April bei win­ter­lichen Straßen­ver­hält­nis­sen, das heißt bei schneebe­deck­ter Fahrbahn, Schneematsch oder Eis müssen an allen vier Rädern Win­terp­neus mon­tiert sein. Alter­na­tiv kön­nen auch Schneeket­ten auf Som­mer­reifen aufge­zo­gen wer­den. Die Benutzung von Schneeket­ten ist aber nur erlaubt, wenn die Fahrbahn durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Zur Straf­s­panne: 35 Euro kom­men bei ein­fachen Ver­stößen ins öster­re­ichis­che Staatssäck­el; bis zu 5.000 Euro kön­nen es bei schw­er­er Beein­träch­ti­gung der Sicher­heit wer­den. Was sind in Öster­re­ich Win­ter­reifen? Reifen mit M+S, M.S. oder M&S‑Kennzeichnung. Die geset­zliche Min­dest­pro­filtiefe in Öster­re­ich beträgt vier Mil­lime­ter.

Platz 2 — Frankre­ich: Wer zum Ski­fahren im Grand Mas­sife unter­wegs ist, trifft auf kurzfristig vorgeschriebene Win­ter­aus­rüs­tung auf bes­timmten Streck­en. Die sit­u­a­tive Win­ter­reifenpflicht in Frankre­ich wird mit dem Verkehrss­child “pneus neige” gekennze­ich­net. Wird die Vor­gabe auf solchen Streck­en mis­sachtet, fall­en 90 Euro Bußgeld an. Für fehlende Schneeket­ten fall­en 35 Euro an.

Platz 3 ‑Tschechien: Seit eini­gen Jahren beson­ders beliebt, weil preis­gün­stig, ist der Win­terurlaub in Osteu­ropa. In Tschechien lock­en beispiel­sweise Ange­bote ab 100 Euro pro Woche und Nase inklu­sive Skipass. Genau­so teuer kann’s bei Ver­stößen gegen die Straßen­verkehrsor­d­nung wer­den: Wer zwis­chen dem 1. Novem­ber und dem 31. März nach Pec oder Horni Marsov unter­wegs ist, braucht auf Hauptverkehr­swe­gen unbe­d­ingt Win­ter­reifen. Auf Neben­streck­en ist die Win­ter­aus­rüs­tungspflicht mit einem Verkehrss­child (Pkw mit Schneeflocke) gekennze­ich­net. Für die Pneus gilt eine Min­dest­pro­filtiefe von vier Mil­lime­tern. Schneeket­ten auf Som­mer­rädern wer­den als Alter­na­tive akzep­tiert. Bußgeld bei Mis­sach­tung: 80 Euro.

Platz 4 — Ital­ien: Auch jen­seits des Bren­ners beste­ht seit dieser Sai­son streck­en­weise Win­ter­reifenpflicht — in der Prov­inz Mai­land hat man sich für die Stich­tagsregelung entsch­ieden. Vom 15. Novem­ber bis 31. März gilt: Unab­hängig von den Straßen­ver­hält­nis­sen muss der Wagen auf Win­terp­neus rollen. Wer von Cara­binieri, Polizia Stradale, Polizia di Sta­to und Co. auf Som­mer­gum­mis erwis­cht wird, zahlt 78 Euro Bußgeld. Übri­gens: Eine Stich­tagsregelung gilt seit langem eben­falls für das Aos­ta-Tal vom 15. Okto­ber bis 15. April. Vom Po bis zur Straße von Med­i­na: Wie heftig das Wet­ter im Som­mer­reise­land Ital­ien umschla­gen kann, das zeigen die aktuellen Unwet­ter von der Toscana bis nach Sizilien. Quin­tes­senz der Poli­tik: Ital­ienis­che Behör­den kön­nen kurzfristig bei plöt­zlichem Win­tere­in­bruch über­all im Land zu bes­timmten Zeit­en oder für einzelne Streck­en­ab­schnitte die Win­ter­aus­rüs­tung vorschreiben. Dazu wer­den Hin­weiss­childer aufgestellt. Tipp von TÜV SÜD: Wer in den Win­ter­monat­en in Ital­ien mit Som­mer­reifen unter­wegs ist, sollte deshalb zumin­d­est Schneeket­ten im Gepäck haben — auf den Antrieb­srädern mon­tiert sind sie als Alter­na­tive eben­falls zuläs­sig.

Platz 5 — Schweiz: Wenn man ohne Win­ter­aus­rüs­tung erwis­cht wird, wird der Win­terurlaub in der Schweiz sehr kost­spielig. Die Eidgenossen haben trotz alpin­er Topografie keine generelle Win­ter­reifenpflicht. Die Benutzung von Win­terp­neus wird jedoch bei entsprechen­den Wit­terungsver­hält­nis­sen emp­fohlen, denn wird vom Auto auf Som­mer­reifen der Verkehr behin­dert, kön­nen Bußgelder aufer­legt wer­den. Kracht es, wird in der Regel eine erhe­bliche Mitschuld berech­net. Die Schneeket­tenpflicht wird mit einem bes­timmten Verkehrsze­ichen angezeigt, übri­gens dem­sel­ben wie in Öster­re­ich. Wer dage­gen ver­stößt, zahlt umgerech­net 70 Euro in die Kan­ton­skasse.

Platz 6 — Deutsch­land: Brand­neu und nach langem Hin und Her: Deutsch­land hat eine neue sit­u­a­tive Win­ter­reifenpflicht — ohne Inter­pre­ta­tion­sspiel­räume. Bei win­ter­lichen Straßen­ver­hält­nis­sen gilt: nicht ohne Win­ter- oder Ganz­jahres­reifen, gekennze­ich­net mit den Auf­schriften M+S, M.S. M&S oder Schneesym­bol. Die geset­zliche Min­dest­pro­filtiefe beträgt wie bei Som­mer­reifen 1,6 Mil­lime­ter. TÜV SÜD-Experten rat­en jedoch, die Reifen bei ein­er Tiefe von vier Mil­lime­tern auszu­tauschen, weil ger­ade bei Win­terp­neus der Grip unter vier Mil­lime­tern bauar­tbe­d­ingt rapi­de abn­immt. Nach der neuen Regelung gel­ten in Deutsch­land Straßen als win­ter­lich, wenn sie mit Schneematsch, Schnee oder Eis bedeckt sind. Wer dann mit Som­mer­reifen erwis­cht wird, zahlt 20 Euro Bußgeld. Behin­dert er mit Som­merp­neus den Verkehr, sind 40 Euro fäl­lig — und ein Punkt in Flens­burg. Achtung: Anders als in Ital­ien und Öster­re­ich stellen Schneeket­ten keine Alter­na­tive dar.

Deplatziert ist, wer denkt, dass Knöllchen aus dem Aus­land ohne­hin nicht im heimis­chen Briefkas­ten lan­den. Seit Okto­ber 2010 gilt näm­lich in der EU: Alle Bußgelder ab 70 Euro wer­den voll­streckt.

Immer am Platz muss übri­gens im win­ter­lichen Schwe­den eine Schaufel sein. Sie gehört vom 1. Dezem­ber bis 31. März zur Pflich­tausstat­tung. Genau­so ist aus­re­ichend Frostschutzmit­tel im Wis­chwass­er vorgeschrieben — klare Sicht für früh­es Erken­nen von Hin­dernissen wie Elchen und Co.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen unter www.tuev-sued.de