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Continental begibt wegen unverändert hoher Nachfrage weitere Euro-Anleihen

logo-continental Der Con­ti­nen­tal-Konz­ern plant, nach bis­lang zwei erfol­gre­ich platzierten Anlei­hen weit­ere Euro-Anlei­hen in Bench­mark­größe zu begeben. Der inter­na­tionale Auto­mo­bilzulief­er­er beauf­tragte erneut ein Bankenkon­sor­tium unter der Führung von Citi und Roy­al Bank of Scot­land, zwei in Euro deno­minierte Anlei­he-Tranchen bei qual­i­fizierten Inve­storen im In- und Aus­land zu platzieren.

Darüber hin­aus gehören dem Bankenkon­sor­tium Com­merzbank, Gold­man Sachs, ING, Lan­des­bank Baden-Würt­tem­berg und Uni­Cred­it Bank als Bookrun­ner an. Vorge­se­hen ist eine Emis­sion im Vol­u­men von höch­stens 1,25 Mil­liar­den Euro in zwei Tranchen mit Fäl­ligkeit­en in den Jahren 2016 und 2018. Die endgültige Fes­tle­gung des Emis­sionsvol­u­mens und der Kon­di­tio­nen wird in den kom­menden Tagen erwartet, teilte das Unternehmen am Mon­tag in Han­nover mit.

“Wir haben in den Kon­tak­ten mit den Inve­storen sowie poten­ziellen Anlegern unverän­dert großes Inter­esse sig­nal­isiert bekom­men. Zudem waren auch die bis­lang platzierten Anlei­hen stark überze­ich­net”, erk­lärte Con­ti­nen­tal-Finanzvor­stand Wolf­gang Schäfer. “Auf Basis dieser unverän­dert starken Nach­frage haben wir uns für weit­ere Anlei­hen in engem zeitlichen Umfeld der Vor­läufer entsch­ieden. Damit kom­men wir rasch unserem Ziel näher, das Fäl­ligkeit­en­pro­fil deut­lich zu verbessern. Wir wer­den erneut die Emis­sion­ser­löse zur vorzei-tigen teil­weisen Rück­zahlung unser­er Bankverbindlichkeit­en ver­wen­den. Diese Anlei­hen wer­den die let­zte Emis­sion in 2010 darstellen.”

Die Struk­tur dieser Emis­sion entspricht im Wesentlichen den im Juli und Sep­tem­ber dieses Jahres emit­tierten, besicherten Anlei­hen im Vol­u­men von 750 Mil­lio­nen Euro bzw. ein­er Mil-liarde Euro. Die jet­zt zur Emis­sion vorge­se­henen Schuld­ver­schrei­bun­gen wer­den wiederum in kle­in­sten han­del­baren Ein­heit­en von 50.000 Euro begeben.

Die Anlei­hen wer­den von der Con­ti-Gum­mi Finance B.V., Nieder­lande, unter der Garantie der Con­ti­nen­tal AG sowie aus­gewählter Tochterge­sellschaften emit­tiert und sollen in den Freiverkehr der Frank­furter Wert­pa­pier­börse und der Börsen Ham­burg und Han­nover einge-führt wer­den.

Diese Bekan­nt­machung ist kein Ange­bot zum Verkauf von Wert­pa­pieren in den Vere­inigten Staat­en von Ameri­ka, in Aus­tralien, Kana­da, Japan oder anderen Juris­dik­tio­nen, in denen ein Ange­bot gesetz-lichen Beschränkun­gen unter­liegt. Die in dieser Bekan­nt­machung genan­nten Wert­pa­piere dür­fen in den Vere­inigten Staat­en von Ameri­ka nur mit vorheriger Reg­istrierung unter den Vorschriften des U.S. Secu­ri­ties Act von 1933 in derzeit gültiger Fas­sung oder ohne vorherige Reg­istrierung nur auf­grund ein­er Aus­nah­meregelung verkauft oder zum Verkauf ange­boten wer­den. Vor­be­haltlich bes­timmter Aus­nah­meregelun­gen dür­fen die in dieser Bekan­nt­machung genan­nten Wert­pa­piere in Aus­tralien, Kana­da oder Japan, oder an oder für Rech­nung von aus­tralis­chen, kanadis­chen oder japanis­chen Ein­wohn­ern, nicht verkauft oder zum Verkauf ange­boten wer­den. Es find­et keine Reg­istrierung der in dieser Bekan­nt­machung genan­nten Wert­pa­piere gemäß den jew­eili­gen geset­zlichen Bes­tim­mungen in Aus­tralien, Kana­da und Japan statt. Es erfol­gt kein öffentlich­es Ange­bot der Wert­pa­piere.

Dieses Doku­ment wurde auf der Grund­lage erstellt, dass ein Ange­bot von Schuld­ver­schrei­bun­gen in einem Mit­gliedsstaat des Europäis­chen Wirtschaft­sraums (“EWR”), der die Prospek­trichtlin­ie (2003/71/EG) umge­set­zt hat (jew­eils ein “Rel­e­van­ter Mit­glied­staat”), nur gemäß ein­er Aus­nah­mebe-stim­mung unter der Prospek­trichtlin­ie, wie in dem Rel­e­van­ten Mit­glied­staat umge­set­zt, vom Erforder-nis einen Prospekt für das Ange­bot zu veröf­fentlichen, erfol­gt. Entsprechend dür­fen Per­so­n­en, die ein Ange­bot von Schuld­ver­schrei­bun­gen auf die sich diese Pressemit­teilung bezieht in einem Rel­e­van­ten Mit­glied­staat machen oder beab­sichti­gen ein solch­es zu machen, dies nur unter Umstän­den tun, in denen keine Verpflich­tung für Con­ti­nen­tal beste­ht, einen Prospekt gemäß Artikel 3 der Prospek­trichtlin­ie, oder einen Prospek­t­nach­trag gemäß Artikel 16 der Prospek­trichtlin­ie, in Bezug auf das Ange­bot zu veröf­fentlichen. Con­ti­nen­tal hat kein Ange­bot von Schuld­ver­schrei­bun­gen unter Umstän­den, in denen eine Verpflich­tung für Con­ti­nen­tal beste­ht, einen Prospekt oder Prospek­t­nach­trag zu veröf­fentlichen, genehmigt.