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Continental plant Euro-Anleihe in Benchmarkgröße

logo-continental Der Con­ti­nen­tal-Konz­ern bringt wie angekündigt ein weit­eres Ele­ment seines Refi­nanzierungspakets auf den Weg: Der inter­na­tionale Auto­mo­bilzulief­er­er hat ein Bankenkon­sor­tium unter Führung von Citi und Roy­al Bank of Scot­land beauf­tragt, in Euro deno­minierte Anlei­hen bei qual­i­fizierten Inve­storen im In- und Aus­land zu platzieren.

Darüber hin­aus gehören dem Bankenkon­sor­tium Com­merzbank, Deutsche Bank, ING, Lan­des­bank Baden-Würt­tem­berg und Uni­Cred­it Bank an. Geplant ist eine Emis­sion im Vol­u­men von min­destens 500 Mil­lio­nen Euro und ein­er Laufzeit von wenig­stens fünf Jahren. Die endgültige Fes­tle­gung des Emis­sionsvol­u­mens und der Kon­di­tio­nen wird nach Abschluss ein­er Inve­storen-Road­show erfol­gen, teilte das Unternehmen am Mon­tag in Han­nover mit.

Die nun zur Emis­sion vorge­se­henen Schuld­ver­schrei­bun­gen wer­den in kle­in­sten han­del­baren Ein­heit­en von 50.000 Euro begeben. Die Anlei­hen wer­den von der Con­ti-Gum­mi Finance B.V., Nieder­lande, unter der Garantie der Con­ti­nen­tal AG sowie aus­gewählter Tochterge­sellschaften emit­tiert und sollen in den Freiverkehr der Frank­furter Wert­pa­pier­börse einge­führt wer­den. Die Emis­sion­ser­löse wer­den zur vorzeit­i­gen Rück­zahlung eines Teils des syn­dizierten VDO-Kred­its ver­wen­det, den der Con­ti­nen­tal-Konz­ern zur Finanzierung der Akqui­si­tion von Siemens VDO im Som­mer 2007 aufgenom­men hat­te.

“Wir glauben, dass der anhal­tende Aufwärt­strend der Auto­mo­bilmärk­te sowie das derzeit­ige Umfeld an den Finanzmärk­ten uns jet­zt einen weit­eren Schritt unseres im Herb­st 2009 auf den Weg gebracht­en Refi­nanzierungskonzepts ermöglichen. Mit diesem ersten Schritt der Platzierung ein­er Anlei­he wollen wir wie angekündigt die Fäl­ligkeit­en­struk­tur unser­er Finanzverbindlichkeit­en verbessern”, sagte der Con­ti­nen­tal-Finanzvor­stand Wolf­gang Schäfer.

Diese Bekan­nt­machung ist kein Ange­bot zum Verkauf von Wert­pa­pieren in den Vere­inigten Staat­en von Ameri­ka, in Aus­tralien, Kana­da, Japan oder anderen Juris­dik­tio­nen, in denen ein Ange­bot geset­zlichen Beschränkun­gen unter­liegt. Die in dieser Bekan­nt­machung genan­nten Wert­pa­piere dür­fen in den Vere­inigten Staat­en von Ameri­ka nur mit vorheriger Reg­istrierung unter den Vorschriften des U.S. Secu­ri­ties Act von 1933 in derzeit gültiger Fas­sung oder ohne vorherige Reg­istrierung nur auf­grund ein­er Aus­nah­meregelung verkauft oder zum Verkauf ange­boten wer­den. Vor­be­haltlich bes­timmter Aus­nah­meregelun­gen dür­fen die in dieser Bekan­nt­machung genan­nten Wert­pa­piere in Aus­tralien, Kana­da oder Japan, oder an oder für Rech­nung von aus­tralis­chen, kanadis­chen oder japanis­chen Ein­wohn­ern, nicht verkauft oder zum Verkauf ange­boten wer­den. Es find­et keine Reg­istrierung der in dieser Bekan­nt­machung genan­nten Wert­pa­piere gemäß den jew­eili­gen geset­zlichen Bes­tim­mungen in Aus­tralien, Kana­da und Japan statt. Es erfol­gt kein öffentlich­es Ange­bot der Wert­pa­piere.

Dieses Doku­ment wurde auf der Grund­lage erstellt, dass ein Ange­bot von Schuld­ver­schrei­bun­gen in einem Mit­gliedsstaat des Europäis­chen Wirtschaft­sraums (“EWR”), der die Prospek­trichtlin­ie (2003/71/EG) umge­set­zt hat (jew­eils ein “Rel­e­van­ter Mit­glied­staat”), nur gemäß ein­er Aus­nah­mebes­tim­mung unter der Prospek­trichtlin­ie, wie in dem Rel­e­van­ten Mit­glied­staat umge­set­zt, vom Erforder­nis einen Prospekt für das Ange­bot zu veröf­fentlichen, erfol­gt. Entsprechend dür­fen Per­so­n­en, die ein Ange­bot von Schuld­ver­schrei­bun­gen auf die sich diese Pressemit­teilung bezieht in einem Rel­e­van­ten Mit­glied­staat machen oder beab­sichti­gen ein solch­es zu machen, dies nur unter Umstän­den tun, in denen keine Verpflich­tung für Con­ti­nen­tal beste­ht, einen Prospekt gemäß Artikel 3 der Prospek­trichtlin­ie, oder einen Prospek­t­nach­trag gemäß Artikel 16 der Prospek­trichtlin­ie, in Bezug auf das Ange­bot zu veröf­fentlichen. Con­ti­nen­tal hat kein Ange­bot von Schuld­ver­schrei­bun­gen unter Umstän­den, in denen eine Verpflich­tung für Con­ti­nen­tal beste­ht, einen Prospekt oder Prospek­t­nach­trag zu veröf­fentlichen, genehmigt.