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Continental platziert weitere Euro-Anleihe erfolgreich

logo-continental Der Con­ti­nen­tal-Konz­ern hat erneut eine in Euro deno­minierte Anlei­he mit einem Emis­sionsvol­u­men von ein­er Mil­liarde Euro bei qual­i­fizierten Inve­storen im In- und Aus­land erfol­gre­ich platziert.

Damit hat das Unternehmen die Fäl­ligkeit­en­struk­tur sein­er Finanzverbindlichkeit­en weit­er verbessert. Die Euro-Anlei­he hat eine Laufzeit von sieben Jahren. Sie wird von der Con­ti-Gum­mi Finance B.V. begeben und von der Con­ti­nen­tal Aktienge­sellschaft sowie aus­gewählten Tochterge­sellschaften garantiert. Der Zin­skupon liegt bei 7,5 Prozent pro Jahr. Die Zin­szahlun­gen erfol­gen hal­b­jährlich nachträglich, teilte das Unternehmen am Fre­itag in Han­nover mit.

“Wir werten den Erfolg der Emis­sion als erneuten Beleg dafür, dass die Anleger Con­ti­nen­tal ver­trauen und hier ein attrak­tives Invest­ment sehen. Auf­grund der hohen Nach­frage haben wir das anfänglich angestrebte Min­destvol­u­men von 750 Mil­lio­nen Euro auf eine Mil­liarde Euro aufge­stockt”, erk­lärte Wolf­gang Schäfer, Finanzvor­stand bei Con­ti­nen­tal. “Wir wer­den die Net­to­er­löse der zweit­en Anlei­he wie die der ersten im Juli zur teil­weisen Rück­zahlung unser­er Bankverbindlichkeit­en ver­wen­den.”

Die Anlei­he wird in den Freiverkehr der Frank­furter Wert­pa­pier­börse sowie den Börsen in Han­nover und Ham­burg einge­führt. Der inter­na­tionale Auto­mo­bilzulief­er­er hat­te ein Bankenkon­sor­tium unter Führung der Deutschen Bank, BofA Mer­rill Lynch, BNP PARIBAS, Crédit Agri­cole CIB, DZ BANK AG und HSBC mit der Platzierung ein­er Euro-Anlei­he beauf­tragt.

Diese Bekan­nt­machung ist kein Ange­bot zum Verkauf von Wert­pa­pieren in den Vere­inigten Staat­en von Ameri­ka, in Aus­tralien, Kana­da, Japan oder anderen Juris­dik­tio­nen, in denen ein Ange­bot geset­zlichen Beschränkun­gen unter­liegt. Die in dieser Bekan­nt­machung genan­nten Wert­pa­piere dür­fen in den Vere­inigten Staat­en von Ameri­ka nur mit vorheriger Reg­istrierung unter den Vorschriften des U.S. Secu­ri­ties Act von 1933 in derzeit gültiger Fas­sung oder ohne vorherige Reg­istrierung nur auf­grund ein­er Aus­nah­meregelung verkauft oder zum Verkauf ange­boten wer­den. Vor­be­haltlich bes­timmter Aus­nah­meregelun­gen dür­fen die in dieser Bekan­nt­machung genan­nten Wert­pa­piere in Aus­tralien, Kana­da oder Japan, oder an oder für Rech­nung von aus­tralis­chen, kanadis­chen oder japanis­chen Ein­wohn­ern, nicht verkauft oder zum Verkauf ange­boten wer­den. Es find­et keine Reg­istrierung der in dieser Bekan­nt­machung genan­nten Wert­pa­piere gemäß den jew­eili­gen geset­zlichen Bes­tim­mungen in Aus­tralien, Kana­da und Japan statt. Es erfol­gt kein öffentlich­es Ange­bot der Wert­pa­piere.

Dieses Doku­ment wurde auf der Grund­lage erstellt, dass ein Ange­bot von Schuld­ver­schrei­bun­gen in einem Mit­gliedsstaat des Europäis­chen Wirtschaft­sraums (“EWR”), der die Prospek­trichtlin­ie (2003/71/EG) umge­set­zt hat (jew­eils ein “Rel­e­van­ter Mit­gliedsstaat”), nur gemäß ein­er Aus­nah­mebes­tim­mung unter der Prospek­trichtlin­ie, wie in dem Rel­e­van­ten Mit­gliedsstaat umge­set­zt, vom Erforder­nis einen Prospekt für das Ange­bot zu veröf­fentlichen, erfol­gt. Entsprechend dür­fen Per­so­n­en, die ein Ange­bot von Schuld­ver­schrei­bun­gen, auf die sich diese Pressemit­teilung bezieht, in einem Rel­e­van­ten Mit­gliedsstaat machen oder beab­sichti­gen, ein solch­es zu machen, dies nur unter Umstän­den tun, in denen keine Verpflich­tung für Con­ti­nen­tal beste­ht, einen Prospekt gemäß Artikel 3 der Prospek­trichtlin­ie oder einen Prospek­t­nach­trag gemäß Artikel 16 der Prospek­trichtlin­ie in Bezug auf das Ange­bot zu veröf­fentlichen. Con­ti­nen­tal hat kein Ange­bot von Schuld­ver­schrei­bun­gen unter Umstän­den, in denen eine Verpflich­tung für Con­ti­nen­tal beste­ht, einen Prospekt oder Prospek­t­nach­trag zu veröf­fentlichen, genehmigt.