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Continental unterzeichnet “Luxemburger Deklaration”

logo-continental Der inter­na­tionale Auto­mo­bilzulief­er­er Con­ti­nen­tal hat die “Lux­em­burg­er Dekla­ra­tion zur betrieblichen Gesund­heits­förderung in der Europäis­chen Union” unterze­ich­net. “Mit der Unterze­ich­nung trägt Con­ti­nen­tal der unternehmerischen Ver­ant­wor­tung bezüglich gesund­heitlich­er Präven­tion und Arbeitss­chutz Rech­nung.

Darüber hin­aus bringt sie zum Aus­druck, dass wir die in der Dekla­ra­tion beschriebe­nen Grund­sätze teilen und unseren Arbeits- und Gesund­heitss­chutz dementsprechend fort­führen”, sagte Heinz-Ger­hard Wente, Per­son­alvor­stand und Arbeits­di­rek­tor der Con­ti­nen­tal, am Mon­tag in Han­nover.

Die “Lux­em­burg­er Dekla­ra­tion” wurde 1997 von den Mit­gliedern des Europäis­chen Net­zw­erks für betriebliche Gesund­heits­förderung (ENWHP) ver­ab­schiedet, um die gesund­heitliche Präven­tion und den Arbeitss­chutz der Unternehmen in den Mit­glied­slän­dern zu unter­stützen sowie die Mit­gliedsstaat­en zu ermuti­gen, der betrieblichen Gesund­heits­förderung (BGF) einen höheren Stel­len­wert einzuräu­men.

“Wichtige Grund­sätze, zu denen wir uns mit der Unterze­ich­nung der Lux­em­burg­er Dekla­ra­tion beken­nen, haben wir ohne­hin bere­its seit Jahren in unseren “BASICS”, also dem Grundge­setz der Con­ti­nen­tal, fest­geschrieben”, so Wente. So wird der Beschäftigte in den Unternehmensgrund­sätzen und leitlin­ien als ein wichtiger Erfol­gs­fak­tor gese­hen. Darüber hin­aus wer­den eine Unternehmen­skul­tur und Führungs­grund­sätze vor­angetrieben, in denen Mitar­beit­er­beteili­gung ver­ankert ist, um so die Beschäftigten zur Über­nahme von Ver­ant­wor­tung zu ermuti­gen. “Insofern ist die Unterze­ich­nung der Dekla­ra­tion nur kon­se­quent”, betonte Wente.

“Wir set­zen mit dieser Selb­stverpflich­tung einen pos­i­tiv­en Impuls für die betriebliche Gesund­heits­förderung als Unternehmensstrate­gie inner­halb der Con­ti­nen­tal und bekräfti­gen gle­ichzeit­ig verbindliche Leitlin­ien und ein gemein­sames Ver­ständ­nis von BGF im Konz­ern.

Das ist ein solides Fun­da­ment für die zukün­ftige Weit­er­en­twick­lung unser­er Pro­gramme zur betrieblichen Gesund­heits­förderung auf Basis unser­er Safe­ty-First-Cul­ture”, ergänzte Dr. Anja Rivera de la Cruz, Lei­t­erin des konz­ern­weit­en Gesund­heitss­chutzes der Con­ti­nen­tal.

Wichtige Grund­sätze des Arbeits- und Gesund­heitss­chutzes gemäß der Lux­em­burg­er Dekla­ra­tion sind u. a. die Ganzheitlichkeit des Vorge­hens, die Ein­beziehung der Mitar­beit­er und die Entwick­lung ein­er Arbeit­sor­gan­i­sa­tion, die den Beschäftigten ein aus­ge­wo­genes Ver­hält­nis zwis­chen Arbeit­san­forderun­gen ein­er­seits und ander­er­seits eige­nen Fähigkeit­en, Ein­flussmöglichkeit­en auf die eigene Arbeit und soziale Unter­stützung bietet. Mit der Unterze­ich­nung der Dekla­ra­tion bestätigt Con­ti­nen­tal, sich im Arbeits- und Gesund­heitss­chutz und in der Präven­tion an diesen wesentlichen Grund­prinzip­i­en zu ori­en­tieren.