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Continental will Schaeffler „mit allen gebotenen Mitteln“ entgegentreten

Die Con­ti­nen­tal AG, Han­nover, sieht sich durch Rechtsgutacht­en in der Posi­tion bestätigt, dass die Scha­ef­fler-Gruppe den Zugriff auf 36 Prozent des Con­ti­nen­tal-Kap­i­tals „erschlichen“ habe. Con­ti­nen­tal werde dem rechtswidri­gen Ein­satz der „Scha­ef­fler-Swaps“ mit allen gebote­nen Mit­teln ent­ge­gen treten, heißt es heute in ein­er Erk­lärung des Unternehmens.

Zur Stützung sein­er Posi­tion hat sich der han­nover­sche Auto­mo­bilzulief­er­er Rechtsgutacht­en einge­holt. So nan­nte Prof. Dr. Math­ias Haber­sack, Lehrstuhl für Bürg­er­lich­es Recht, Han­dels- und Wirtschaft­srecht und Rechtsver­gle­ichung der Eber­hard Karls Uni­ver­sität Tübin­gen, das Vorge­hen der Scha­ef­fler-Gruppe mit Einge­hung der Swap-Verträge einen klaren Ver­stoß gegen Melde- und Zurech­nungsvorschriften. Das ver­stoße gegen das Wert­pa­pier­han­dels­ge­setz sowie des Wert­pa­pier­erwerbs- und Über­nah­mege­set­zes.

Prof. Haber­sack sieht dabei auf der Seite der deutschen Finan­za­uf­sicht (BaFin) mehr Möglichkeit­en als nur das Ver­hän­gen eines Bußgeldes. Sein­er Auf­fas­sung nach, muss das BaFin Anord­nun­gen tre­f­fen, „die das markt- und rechtswidrige Ver­hal­ten beseit­i­gen und ver­hin­dern, dass die Scha­ef­fler-Gruppe die Früchte ihres rechtswidri­gen Vorge­hen ern­tet“.

Con­ti­nen­tal will in Deutsch­land und inter­na­tion­al gegen das Scha­ef­fler-Über­nah­meange­bot auf der rechtlichen Schiene kämpfen. Die heutige Veröf­fentlichung (30. Juli 2008) des Ange­bots der Scha­ef­fler-Gruppe habe keine Auswirkung auf den Fort­gang der Ermit­tlung der Behör­den. Con­ti­nen­tal unter­stütze kon­tinuier­lich und inten­siv die Finan­za­uf­sichts­be­hör­den im In- und Aus­land bei der Prü­fung des Vorge­hens der Scha­ef­fler-Gruppe sowie der beteiligten Banken.