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Der Reifen-Streit zwischen VW und der Bildzeitung

Die Boule­vardzeitung Bild hat schon oft seine Aktio­nen mit Part­nern mit “Volks” geschmückt. Seit gut sieben Jahren preist Bild diverse Artikel mit Volks- an,  vom Volks-Handy bis zur Volks-Zahn­bürste wur­den schon viele Pro­duk­te und Aktio­nen bei Lesern der Bildzeitung bewor­ben und ins­beson­dere ein gün­stiges Preis-/Leis­tungsver­hält­nis sug­geriert.

Bei seinen Wer­beak­tio­nen rund ums Auto ist die Bild nun mit dem Volk­swa­gen-Konz­ern kol­li­diert und stre­it­en jet­zt vor dem Landgericht München I , inwiefern Bild,  Autoin­spek­tio­nen, Werk­stät­ten oder Reifen mit dem “Volks”-Attribut Pro­moten darf.

Die 33. Zivilka­m­mer das auf Marken­recht spezial­isiert ist hat bis­lang zweimal dem Auto­mo­bil­her­steller recht zuge­sprochen und einst­weilige Ver­fü­gun­gen gegen die Bildzeitung bestätigt. Und auch nach der mündlichen Ver­hand­lung am gestri­gen Dien­stag, als es um eine Ver­fü­gung gegen die Beze­ich­nung “Volks”-Reifen ging, ist mit kein­er anderen Entschei­dung zu rech­nen. Verkün­den will das Gericht sein Urteil zwar erst am Mittwoch, der Vor­sitzende erk­lärte aber schon, dass es “voraus­sichtlich keine große Über­raschung geben wird”.

Während der Ver­hand­lung haben die Anwälte von Bild erk­lärt, dass bei der Aktion aus­drück­lich auf “Pirelli” als Reifen­her­steller und die Fir­ma Auto-Teile-Unger als Koop­er­a­tionspart­ner hingewiesen wor­den sei. Und auch die Beze­ich­nung Volks-Reifen sei auf “Bild-typ­is­che” Weise grafisch in Rot gestal­tet und daher auf keinen Fall mit Volk­swa­gen und derem blauen Marken­ze­ichen zu ver­wech­seln. Der VW-Anwalt behar­rte dage­gen auf der Fest­stel­lung, dass allein schon “Volks …” im Auto­mo­bil­bere­ich eine der­ar­tig inten­sive Ausstrahlungskraft habe, dass solch eine Aktion in den Augen viel­er Men­schen rasch mit dem VW-Konz­ern in Verbindung gebracht werde.

Das hat­te die 33. Kam­mer im Urteil zur “Volks-Inspek­tion” ähn­lich gese­hen: Die “über­ra­gende Kennze­ich­nungskraft von ‚Volk­swa­gen” für Auto­mo­bile strahlt auf den hier maßge­blichen Dien­stleis­tungs­bere­ich aus”. Da VW eine der bekan­ntesten deutschen Marken sei — “wenn nicht die bekan­nteste” — müsse von einem “erweit­erten Schutzum­fang” im Fahrzeug­bere­ich aus­ge­gan­gen wer­den. Dem “Volks …” komme auf dem Autosek­tor so stark­er Hin­weis­charak­ter zu, dass zum Beispiel der Volk­sporsche als Syn­onym für eine Koop­er­a­tion zwis­chen VW und Porsche ver­wen­det werde, oder eine Illus­tri­erte etwa den VW-Tiguan als “Volks-Offroad­er” beze­ich­net hat.

VW und Bild haben in der Ver­hand­lung betont, dass sie den Rechtsstre­it auf jeden Fall bis zum Bun­des­gericht­shof führen wollen.