Die Boulevardzeitung Bild hat schon oft seine Aktionen mit Partnern mit "Volks" geschmückt. Seit gut sieben Jahren preist Bild diverse Artikel mit Volks- an,  vom Volks-Handy bis zur Volks-Zahnbürste wurden schon viele Produkte und Aktionen bei Lesern der Bildzeitung beworben und insbesondere ein günstiges Preis-/Leistungsverhältnis suggeriert.

Bei seinen Werbeaktionen rund ums Auto ist die Bild nun mit dem Volkswagen-Konzern kollidiert und streiten jetzt vor dem Landgericht München I , inwiefern Bild,  Autoinspektionen, Werkstätten oder Reifen mit dem "Volks"-Attribut Promoten darf.

Die 33. Zivilkammer das auf Markenrecht spezialisiert ist hat bislang zweimal dem Automobilhersteller recht zugesprochen und einstweilige Verfügungen gegen die Bildzeitung bestätigt. Und auch nach der mündlichen Verhandlung am gestrigen Dienstag, als es um eine Verfügung gegen die Bezeichnung "Volks"-Reifen ging, ist mit keiner anderen Entscheidung zu rechnen. Verkünden will das Gericht sein Urteil zwar erst am Mittwoch, der Vorsitzende erklärte aber schon, dass es "voraussichtlich keine große Überraschung geben wird".

Während der Verhandlung haben die Anwälte von Bild erklärt, dass bei der Aktion ausdrücklich auf "Pirelli" als Reifenhersteller und die Firma Auto-Teile-Unger als Kooperationspartner hingewiesen worden sei. Und auch die Bezeichnung Volks-Reifen sei auf "Bild-typische" Weise grafisch in Rot gestaltet und daher auf keinen Fall mit Volkswagen und derem blauen Markenzeichen zu verwechseln. Der VW-Anwalt beharrte dagegen auf der Feststellung, dass allein schon "Volks . . ." im Automobilbereich eine derartig intensive Ausstrahlungskraft habe, dass solch eine Aktion in den Augen vieler Menschen rasch mit dem VW-Konzern in Verbindung gebracht werde.

Das hatte die 33. Kammer im Urteil zur "Volks-Inspektion" ähnlich gesehen: Die "überragende Kennzeichnungskraft von ,Volkswagen" für Automobile strahlt auf den hier maßgeblichen Dienstleistungsbereich aus". Da VW eine der bekanntesten deutschen Marken sei – "wenn nicht die bekannteste" – müsse von einem "erweiterten Schutzumfang" im Fahrzeugbereich ausgegangen werden. Dem "Volks . . ." komme auf dem Autosektor so starker Hinweischarakter zu, dass zum Beispiel der Volksporsche als Synonym für eine Kooperation zwischen VW und Porsche verwendet werde, oder eine Illustrierte etwa den VW-Tiguan als "Volks-Offroader" bezeichnet hat.

VW und Bild haben in der Verhandlung betont, dass sie den Rechtsstreit auf jeden Fall bis zum Bundesgerichtshof führen wollen.