Seit einem Jahr besteht auch in Deutschland die Winterreifenpflicht – dementsprechend haben die meisten Autofahrer inzwischen ihre Winterreifen montiert. Sind damit auch alle Vorschriften für die Reise in Wintersportziele wie Österreich, Italien, Schweiz und Frankreich erfüllt? Mitnichten: Wer sich bei der Winterausrüstung alleine an den in Deutschland geltenden Regeln orientiert, kann in den Nachbarländern böse Überraschungen erleben, stellen die Experten von TÜV SÜD fest.
Beste Beispiele liefern die sehr unterschiedlichen Bestimmungen zu den Themen Winterreifen und Schneeketten.
Mindestprofiltiefe in Österreich, Schneeketten in Italien, Schaufelpflicht in Schweden – wer in Deutschland alle Vorschriften rund um die hiesige Winterreifenpflicht einhält, der riskiert unter Umständen bei der Fahrt in die Wintersportregionen ein Bußgeld, weil dort die Vorschriften fürs Fahren auf Schnee und Eis strenger ausfallen. Bestes Beispiel: die Profiltiefe. In Deutschland ist bereits der regelgerecht unterwegs, dessen Winterreifen ein Profil von 1,6 Millimetern haben. Bei der Fahrt über die Grenze nach Österreich verstößt man damit schon gegen die Winterausrüstungspflicht: Dort müssen die Pneus mindestens vier Millimeter haben. Dazu Eberhard Lang von TÜV SÜD: “Nach Ansicht von TÜV SÜD sollten Winterreifen ohnehin bei spätestens bei vier Millimetern Profiltiefe ausgetauscht werden.” Bei Winterreifenpflicht und Schneekettenbenutzung ist Europa noch ein nationaler Flickenteppich – teilweise gibt es sogar Sonderregelungen für bestimmte Regionen. Experten-Tipp für die Reisevorbereitung: “Gerade im Winter sollte man sich die geplanten Routen genau anschauen und sich mit den gesetzlichen Vorschriften zum winterlichen Straßenverkehr vertraut machen”, so Lang.
Profil zeigen in Österreich: Vier Millimeter tief muss das Profil zwischen Innsbruck und Wien sein, damit man die Winterreifenpflicht erfüllt. Wer mit weniger unterwegs ist, darf jedoch ersatzweise Schneeketten aufziehen. Damit lassen sich die Vorschriften erfüllen.
Sinnvoll ist dies nach Ansicht von TÜV SÜD aber nicht. “Schneeketten sind kein Ersatz für Winterreifen”, sagt Lang. Zudem sind der Benutzung von Schneeketten in Österreich Einschränkungen auferlegt: Nur wenn die Fahrbahn überwiegend mit Schnee oder Eis bedeckt ist, darf die Kette drauf. Die situative Winterreifenpflicht gilt vom 1. November bis zum 15. April bei winterlichen Straßenverhältnissen, das heißt bei schneebedeckter Fahrbahn, Schneematsch oder Eis müssen an allen vier Rädern Winterpneus montiert sein. Die Bußgelder reichen von 35 Euro für einfache Verstöße gegen die Winterreifenpflicht bis hin zu 5.000 Euro für die schwere Beeinträchtigung der Sicherheit.
Büßen in der Schweiz: Die Eidgenossen haben trotz alpiner Topografie keine generelle Winterreifenpflicht. Die Benutzung von Winterpneus wird jedoch bei entsprechenden Witterungsverhältnissen empfohlen, denn wird vom Auto auf Sommerreifen der Verkehr behindert, können Bußgelder auferlegt werden. Wer dagegen verstößt, zahlt umgerechnet 70 Euro in die Kantonskasse. Kracht es, wird zudem eine erhebliche Mitschuld berechnet. Die Schneekettenpflicht wird mit einem bestimmten Verkehrszeichen angezeigt, übrigens demselben wie in Österreich. Wer dagegen verstößt, zahlt 100 Franken Bußgeld. Neu ab 2012: Wer ab dem 1. Januar ohne Autobahnvignette erwischt wird, zahlt 200 statt bisher 100 Schweizer Franken Bußgeld.
Vorbereitet sein in Italien: Auch jenseits des Brenners besteht seit dieser Saison streckenweise Winterreifenpflicht – in Südtirol und in der Provinz Mailand hat man sich für die Stichtagregelung entschieden. Vom 15. November bis 31. März gilt: Unabhängig von den Straßenverhältnissen muss der Wagen auf Winterpneus rollen. Wer von Carabinieri, Polizia Stradale, Polizia di Stato und Co. auf Sommergummis erwischt wird, zahlt rund 80 Euro Bußgeld. Übrigens: Eine Stichtagregelung gilt seit langem ebenfalls für das Aosta-Tal vom 15. Oktober bis 15. April. Vom Po bis zur Straße von Medina: Wie heftig das Wetter im Sommerreiseland Italien umschlagen kann, das zeigen die jüngsten Unwetter von Ligurien bis nach Sizilien. Quintessenz der Politik: Italienische Behörden können kurzfristig bei plötzlichem Wintereinbruch überall im Land zu bestimmten Zeiten oder für einzelne Streckenabschnitte die Winterausrüstung vorschreiben. Dazu werden Hinweisschilder aufgestellt. Tipp von TÜV SÜD: Wer in den Wintermonaten in Italien mit Sommerreifen unterwegs ist, sollte deshalb zumindest Schneeketten im Gepäck haben – auf den Antriebsrädern montiert sind sie als Alternative ebenfalls zulässig.
Schilder beachten in Frankreich: Wer zum Skifahren im Grand Massife unterwegs ist, trifft auf kurzfristig vorgeschriebene Winterausrüstung auf bestimmten Strecken. Die situative Winterreifenpflicht in Frankreich wird mit dem Verkehrsschild “pneus neige” oder “pneus hiver” gekennzeichnet.
Wird die Vorgabe auf solchen Strecken missachtet, fallen 90 Euro Bußgeld an. Für fehlende Schneeketten zahlt man 35 Euro. Eine allgemeine Winterreifenpflicht ist ab der kommenden Saison 2012/13 geplant.
Tiefe checken für Tschechien: Böhmens Berge erfreuen sich wachsender Beliebtheit bei Wintersportlern. Wer zwischen dem 1. November und dem 31. März nach Pec oder Horni Marsov unterwegs ist, braucht auf Hauptverkehrswegen unbedingt Winterreifen. Auf Nebenstrecken ist die Winterausrüstungspflicht mit einem Verkehrsschild (Pkw mit Schneeflocke) gekennzeichnet. Für die Pneus gilt eine Mindestprofiltiefe von vier Millimetern. Schneeketten auf Sommerrädern werden als Alternative akzeptiert. Bußgeld bei Missachtung: 80 Euro.
Schaufel dabei haben in Schweden: Mindestprofiltiefe in Schweden: drei Millimeter. Zusätzlich muss in Schweden vom 1. Dezember bis 31. März eine Schaufel im Kofferraum sein. Genauso ist ausreichend Frostschutzmittel im Wischwasser vorgeschrieben – klare Sicht für frühes Erkennen von Hindernissen wie Elchen und Co. Einzigartig übrigens eine weitere skandinavische Vorschrift: Wer in Finnland mit zu geringem Luftdruck auf den Reifen unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Sich daheim auskennen: Bei winterlichen Straßenverhältnissen gilt in Deutschland: nicht ohne Winter- oder Ganzjahresreifen, gekennzeichnet mit den Aufschriften M+S, M.S. M&S oder Schneesymbol. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt wie bei Sommerreifen 1,6 Millimeter. TÜV SÜD-Experten raten jedoch, die Reifen bei einer Tiefe von vier Millimetern auszutauschen, weil gerade bei Winterpneus der Grip unter vier Millimetern bauartbedingt rapide abnimmt. Nach der neuen Regelung gelten in Deutschland Straßen als winterlich, wenn sie mit Schneematsch, Schnee oder Eis bedeckt sind. Wer dann mit Sommerreifen erwischt wird, zahlt 40 Euro Bußgeld. Behindert er mit Sommerpneus den Verkehr, sind 80 Euro fällig – und ein Punkt in Flensburg. Achtung: Anders als in Italien, Österreich und Tschechien stellen Schneeketten keine Alternative dar.
Zu Fehlern stehen: Wer denkt, dass Knöllchen aus dem Ausland ohnehin nicht im heimischen Briefkasten landen, irrt seit Längerem. Seit Oktober 2010 gilt nämlich in der EU: Alle Bußgelder ab 70 Euro werden vollstreckt.
Farbe zeigen: Eine Bußgeldfalle lauert für Deutsche in vielen Ländern in Form einer Warnwestenpflicht. In Österreich muss die “Sicherheitsweste” sogar im Innenraum erreichbar sein. Bei einer Panne darf man auf der Autobahn nur damit bekleidet aussteigen. Auch beim Schneeketten-Aufziehen sorgt die grelle Farbe für Sicherheit.
Präpariert sein: Eine Schaufel im Kofferraum kann auch außerhalb Schwedens sinnvoll sein – zum Freischaufeln des Autos beispielsweise aus einer Schneewehe. Zur Winterausrüstung gehören außerdem: ein Eiskratzer und Anti-Beschlagtücher für die Scheiben; ein Handfeger zum Abkehren von Schnee; eine Taschenlampe mit funktionsfähigen Batterien für den Ernstfall und eine warme Decke sowie Handschuhe fürs Durchhalten im Stau.