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Die AU-Plakette hat ausgedient

Ab dem 1. Jan­u­ar 2010 wer­den in Deutsch­land keine AU-Plaket­ten mehr auf die vorderen Fahrzeugkennze­ichen gek­lebt. Grund: Die Abga­sun­ter­suchung wird zum inte­gralen Bestandteil der Haup­tun­ter­suchung HU.

TÜV NORD Mobil­ität macht jet­zt darauf aufmerk­sam, dass im kom­menden Jahr nach der Durch­führung der Haup­tun­ter­suchung zudem die abge­laufe­nen sech­seck­i­gen AU-Plaket­ten ent­fer­nt wer­den.

Fast 25 Jahre klebte sie auf den vorderen Num­mern­schildern unser­er Fahrzeuge und fol­gte in Logik und Far­bge­bung der TÜV-Plakette: Die sech­seck­ige, far­bige Plakette für die Abga­sun­ter­suchung, die anfangs das Beste­hen der Abgas­son­derun­ter­suchung ASU und ab 1993 das erfol­gre­iche Absolvieren der AU auch für Fahrzeuge mit Diesel­mo­toren doku­men­tierte.

Diese Plakette ist ab 2010 Geschichte, weil die Abga­sun­ter­suchung nach § 47a der Straßen­verkehrszu­las­sung­sor­d­nung als “Unter­suchung des Motor­man­age­ment-/Ab­gas­reini­gungssys­tems UMA” in die Haup­tun­ter­suchung inte­gri­ert wird. Dadurch wird die AU-Plakette über­flüs­sig, sodass ab 2010 keine neuen Plaket­ten mehr gek­lebt wer­den. Selb­st für den Son­der­fall, in dem ein Aut­o­fahrer über den Jahreswech­sel seinen 2009er TÜV-Ter­min ver­säumt hat und seine HU-Plakette rück­datiert wer­den muss, gibt es für ihn keine neue AU-Plakette.

Die let­zten AU-Plaket­ten sind grün und datieren auf das Jahr 2012. Sie wur­den 2009 auf Neu­fahrzeuge gek­lebt, die sich der Haup­tun­ter­suchung nach 3 Jahren zum ersten Mal unterziehen müssen. 2010 und 2011 sind die Plaket­tensech­secke übri­gens braun beziehungsweise rosa­far­big.

Ab dem näch­sten Jahr wer­den überdies abge­laufene und somit über­flüs­sige AU-Plaket­ten bei der HU von den Mobil­itäts­ber­atern bei TÜV NORD Mobil­ität ent­fer­nt. Damit dies nicht mit optisch unschö­nen Beschädi­gun­gen auf dem vorderen Fahrzeugkennze­ichen ein­herge­ht, wird eine Blanko­plakette in der weißen Farbe der Träger­plat­te aufgek­lebt. Bei Motor­rädern ist übri­gens bere­its seit April 2006 die Abga­sun­ter­suchung (hier: AUK) Bestandteil der Haup­tun­ter­suchung und wird durch die runde TÜV-Plakette doku­men­tiert — und das nicht nur deshalb, weil Zweiräder nicht über ein vorderes Kennze­ichen ver­fü­gen. Schließlich bedeutet die Kom­bi­na­tion der bei­den Prü­fun­gen zur Verkehrssicher­heit und zur Umweltverträglichkeit eine erhe­bliche Ver­fahrensvere­in­fachung.

An dem Prüfver­fahren für die Abga­sun­ter­suchung ändert sich im Zusam­men­hang mit dem Ent­fall der AU-Plakette nichts. Ob Otto­mo­tor mit oder ohne Katalysator, ob Diesel­mo­tor oder Motor mit elek­tro­n­is­ch­er On Board Diag­nose (OBD), alle müsssen nach­weisen, dass die Abgaswerte inner­halb der fest­gelegten Abgas- und Schad­stoffnorm bleiben.