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Flagge zeigen – gewusst wie

Während der Fußball-Europameis­ter­schaft dür­fen Fans laut ADAC in Deutsch­land wie auch in den bei­den Aus­tra­gungslän­dern Öster­re­ich und Schweiz zwar han­del­sübliche Fan-Fah­nen an ihren Fahrzeu­gen anbrin­gen. Die Flaggen müssen jedoch sta­bil ver­ankert sein und dür­fen die freie Sicht des Fahrers nicht beein­trächti­gen.

Die Eidgenossen beste­hen darüber hin­aus darauf, die Län­der­fäh­nchen nur an den hin­teren Seit­en­scheiben zu befes­ti­gen. Bei Fahrten auf der Auto­bahn müssen die Fäh­nchen abmon­tiert wer­den, da diese sich bei hohem Tem­po lösen kön­nten und den nach­fol­gen­den Verkehr gefährden wür­den. Am Innen-Rück­spiegel haben Wim­pel und Maskottchen nichts ver­loren. Tabu sind außer­dem Beschrif­tun­gen und son­stige Aufk­le­ber an der Frontscheibe, den seitlichen vorderen Fen­stern sowie auf den Beleuch­tungs- und Sig­nalan­la­gen. Ver­fügt das Fahrzeug nur über einen Außen­spiegel, muss auch die Heckscheibe frei bleiben.

Grund­sät­zlich gilt für alle drei Natio­nen: Beim Anbrin­gen von Fan-Artikeln darf die Verkehrssicher­heit nicht gefährdet wer­den. Ver­boten ist es beispiel­sweise, groß­for­matige Fah­nen an lan­gen Stan­gen aus dem Fen­ster zu hal­ten. Für Schä­den kommt die Ver­sicherung nur dann auf, wenn die Fanar­tikel ord­nungs­gemäß ange­bracht waren.