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Gericht erklärt Umweltzone für rechtmäßig

Obwohl ein­deutig bewiesen wurde, dass Umwelt­zo­nen sinn­los sind, hat das Ver­wal­tungs­gericht Berlin die Umwelt­zone in der Haupt­stadt für recht­mäßig erk­lärt.

Für den ADAC, der in diesem Ver­fahren die Klage von elf Mit­gliedern unter­stützte, ist diese Entschei­dung mehr als unver­ständlich. Für viele Tausend Aut­o­fahrer sei dieser Richter­spruch ein „K.O‑Schlag“.

Für ADAC-Vizepräsi­dent Ulrich Klaus Beck­er ist dieses Urteil der Berlin­er Richter unver­ständlich, denn das dem Klub vor­liegende Gutacht­en der Uni Cot­tbus besagt, dass die Berlin­er Luft durch die Ein­führung von Fahrver­boten „keinen Deut bess­er gewor­den“ sei. „Schade, dass sich das Gericht offen­sichtlich nur an früheren Urteilen ori­en­tiert hat.“ Für mehr als 90.000 Aut­o­fahrer dürfte sich in Berlin die Sit­u­a­tion mas­siv ver­schlechtern, wenn für sie nach der Ver­schär­fung der Umwelt­zo­nen-Aufla­gen Anfang 2010 die City tabu bleibt.

Nach­weis­lich tra­gen Pkws nur zu einem gerin­gen Teil zur Fein­staubbe­las­tung bei. Der Großteil der Fein­staub­par­tikel in der Luft wird über Indus­trie und Kraftwerke einge­tra­gen. Solche Verur­sach­er müssen nach Beck­ers Ansicht entsprechend stärk­er in den Mit­telpunkt gerückt wer­den. Die aufer­legten Fahrver­bote für die betrof­fe­nen Fahrzeuge bedeuteten dage­gen einen unver­hält­nis­mäßig starken Ein­griff in die Mobil­ität. Angesichts der gerin­gen Wirk­samkeit sei das nicht angemessen, kri­tisiert der ADAC-Vize.

Wollte man tat­säch­lich wirk­same Maß­nah­men zur Verbesserung der Luftqual­ität ergreifen, emp­fiehlt der Klub primär, für fließen­den Verkehr zu sor­gen. Im Ver­gle­ich zum Stopp-and-Go-Verkehr ver­ringern sich die Fein­staube­mis­sio­nen bei rol­len­dem Verkehr um 25 Prozent. Der Stick­ox­i­dausstoß reduziert sich sog­ar um die Hälfte. Darüber hin­aus würde eine gezielte Förderung der Abgas­norm Euro‑6 die rasche Ein­führung sauber­er Tech­nolo­gie vorantreiben. Damit wäre nicht nur Städten mit Umwelt­zo­nen geholfen, son­dern ganz Deutsch­land.