Auch Pneus aus zurückliegenden Produktionsjahren können im Reifenfachhandel bedenkenlos gekauft werden. Dort kann sich der Verbraucher auf die fachgerechte Lagerung der Ware verlassen und muss sich beim Kauf nicht unbedingt vom Produktionsdatum leiten lassen.

Dies bestätigten Untersuchungen des führenden europäischen Reifenherstellers Continental. „Bei sachgemäß gelagerten Neureifen ist der Alterungseffekt extrem gering“, sagt Björn Bolze, Leiter des Konzern-Kundendienstes beim Reifenhersteller Continental. „Reifen sind kein Joghurt. Den Gummimischungen werden während der Produktion Substanzen beigefügt, die leistungsmindernde Reaktionen weitgehend verhindern.“ Damit ist sichergestellt, dass auch ein über mehrere Jahre fachgerecht gelagerter Reifen seine ausgewogenen Gebrauchseigenschaften behält und als neuwertig gelten kann. Schließlich würde auch ein Autofahrer, der seine Sommerreifen über den Winter einlagert, ihren Gebrauch kaum nach einer Saison im Keller oder der Garage aufgeben. Selbst fünf Jahre nach der Produktion, so das Urteil der Fachleute, kann ein Reifen bei sachgemäßer Lagerung noch als neuwertig betrachtet werden. Auch die Gewährleistungsfrist des Herstellers wird dadurch nicht eingeschränkt: Sie beginnt, so Björn Bolze, mit dem Kauf der Reifen – und nicht mit der Herstellung.

Die mögliche Nutzungsdauer eines Reifens hängt insbesondere von den Betriebs- und Servicebeanspruchungen ab, denen der Pneu im Laufe seines Lebens ausgesetzt wird. „Die Nutzungsdauer von Reifen an Pkws ist gesetzlich nicht eingeschränkt.“ weiß Björn Bolze. Sein Rat: „Unsere allgemeine Empfehlung lautet, Reifen die älter als zehn Jahre sind, durch jüngere zu ersetzen“. Im normalen Betrieb ist das Profil von Pkw-Reifen meistens deutlich vor dem Erreichen dieses Alters abgefahren.

Reifen an Wohnwagen, Wohnmobilen und Anhängern die unter einer dauernden Belastung nicht bewegt werden, altern schneller und sollten nach längeren Standzeiten überprüft werden. Bei Reifen von Anhängern, die für Geschwindigkeiten bis 100 km/h zugelassen sind, schreibt der Gesetzgeber ein Höchstalter der Reifen von sechs Jahren vor.