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Gewährleistung beginnt mit dem Kauf im Handel

Auch Pneus aus zurück­liegen­den Pro­duk­tion­s­jahren kön­nen im Reifen­fach­han­del bedenken­los gekauft wer­den. Dort kann sich der Ver­brauch­er auf die fachgerechte Lagerung der Ware ver­lassen und muss sich beim Kauf nicht unbe­d­ingt vom Pro­duk­tions­da­tum leit­en lassen.

Dies bestätigten Unter­suchun­gen des führen­den europäis­chen Reifen­her­stellers Con­ti­nen­tal. „Bei sachgemäß gelagerten Neureifen ist der Alterungsef­fekt extrem ger­ing“, sagt Björn Bolze, Leit­er des Konz­ern-Kun­den­di­en­stes beim Reifen­her­steller Con­ti­nen­tal. „Reifen sind kein Joghurt. Den Gum­mimis­chun­gen wer­den während der Pro­duk­tion Sub­stanzen beige­fügt, die leis­tungs­min­dernde Reak­tio­nen weit­ge­hend ver­hin­dern.“ Damit ist sichergestellt, dass auch ein über mehrere Jahre fachgerecht gelagert­er Reifen seine aus­ge­wo­ge­nen Gebrauch­seigen­schaften behält und als neuw­er­tig gel­ten kann. Schließlich würde auch ein Aut­o­fahrer, der seine Som­mer­reifen über den Win­ter ein­lagert, ihren Gebrauch kaum nach ein­er Sai­son im Keller oder der Garage aufgeben. Selb­st fünf Jahre nach der Pro­duk­tion, so das Urteil der Fach­leute, kann ein Reifen bei sachgemäßer Lagerung noch als neuw­er­tig betra­chtet wer­den. Auch die Gewährleis­tungs­frist des Her­stellers wird dadurch nicht eingeschränkt: Sie begin­nt, so Björn Bolze, mit dem Kauf der Reifen – und nicht mit der Her­stel­lung.

Die mögliche Nutzungs­dauer eines Reifens hängt ins­beson­dere von den Betriebs- und Ser­vice­beanspruchun­gen ab, denen der Pneu im Laufe seines Lebens aus­ge­set­zt wird. „Die Nutzungs­dauer von Reifen an Pkws ist geset­zlich nicht eingeschränkt.“ weiß Björn Bolze. Sein Rat: „Unsere all­ge­meine Empfehlung lautet, Reifen die älter als zehn Jahre sind, durch jün­gere zu erset­zen“. Im nor­malen Betrieb ist das Pro­fil von Pkw-Reifen meis­tens deut­lich vor dem Erre­ichen dieses Alters abge­fahren.

Reifen an Wohn­wa­gen, Wohn­mo­bilen und Anhängern die unter ein­er dauern­den Belas­tung nicht bewegt wer­den, altern schneller und soll­ten nach län­geren Standzeit­en über­prüft wer­den. Bei Reifen von Anhängern, die für Geschwindigkeit­en bis 100 km/h zuge­lassen sind, schreibt der Geset­zge­ber ein Höch­stal­ter der Reifen von sechs Jahren vor.