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Gummiventile für Transporter und Wohnmobile

Das Kraft­fahrt-Bun­de­samt (KBA) hat die in der Kri­tik ste­hende Ver­wen­dung von Reifen­ven­tilen aus Gum­mi auch bei Trans­portern und Wohn­mo­bilen unter­sucht und gibt Ent­war­nung. Gum­miven­tile, auch Snap-in-Ven­tile genan­nt, sind bei ord­nungs­gemäßer Ver­wen­dung sich­er und müssen nicht zwin­gend durch Ein­schraub­ven­tile aus Met­all erset­zt wer­den, teilte die Flens­burg­er Behörde mit.

Bei der Über­prü­fung kon­nte kein Unfall zweifels­frei einem Ven­tilschaden zuge­ord­net wer­den. Grund­sät­zlich gelte, dass Ven­tilschä­den zu schle­ichen­dem und damit für den Aut­o­fahrer wahrnehm­baren Druck­ver­lust führen, auf den rechtzeit­ig reagiert wer­den könne. Das tre­ffe auch auf den Extrem­fall eines Ven­ti­labriss­es zu.
Eine Unter­schei­dung nach Erst- und Ersatzaus­rüs­tung war bei der Unter­suchung nicht möglich. Ven­tilschä­den seien in der Regel auf Vorschä­den bei der Mon­tage, äußere Ein­flüsse oder Fer­ti­gungs­fehler einzel­ner Ven­tile zurück­zuführen, teilte das Kraft­fahrt-Bun­de­samt mit.