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Höchste Zeit für Winterreifen

winterreifentestSeit dem let­zten Win­ter schreibt eine Regierungsverord­nung vor, dass “bei Glat­teis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte” ein Kraft­fahrzeug nur mit Win­ter­reifen oder All­wet­ter­reifen unter­wegs sein darf. Diese Regelung gilt auch für Motor­räder und Roller.

Als Win­ter­reifen zuge­lassen sind laut Verord­nung alle Reifen mit M+S‑Symbol (für “Matsch” und “Schnee”). Mit den falschen Pneus dro­ht ein Bußgeld von min­destens 40 Euro, das sich auf 80 Euro erhöht, wenn andere Verkehrsteil­nehmer zusät­zlich behin­dert wer­den.

Wer sich beim Reifen­wech­sel Zeit lässt bis zum Win­tere­in­bruch mit Schnee, Eis und Glätte, muss eventuell mit Lief­er­eng­pässen und lan­gen Wartezeit­en in den Werk­stät­ten rech­nen, warnt der ARCD Auto- und Reise­club Deutsch­land. Für einzelne Fahrzeug­typen deuten sich schon jet­zt erste Liefer­schwierigkeit­en an. Dazu gehören SUV Win­ter­reifen oder Van-For­mate und kleinere Pkw-Größen, meldet die Kfz-Branche. Auf­grund der gestiege­nen Rohstoff­preise für Kautschuk kalkuliert Hans-Jür­gen Drech­sler, Geschäfts­führer des Bun­desver­ban­des für Reifen­han­del und Vulka­nisi­er-Handw­erk, bei Win­terp­neus mit einem durch­schnit­tlichen Preisanstieg von rund neun Prozent.

Auch wer Win­ter­reifen besitzt, die älter als sechs Jahre sind, sollte an eine Neuan­schaf­fung denken. Reifengum­mi altert selb­st dann, wenn der Pneu wenig oder gar nicht gefahren wird. Gebrauchte Reifen soll­ten noch min­destens vier Mil­lime­ter Pro­filtiefe haben, um fahrsich­er zu sein — und dies aus gutem Grund: Ein Win­ter­reifen­pro­fil beste­ht haupt­säch­lich aus Lamellen. “Je kürz­er die Lamellen wer­den, desto weniger flex­i­bel sind sie — mit schlecht­en Auswirkun­gen auf den Grip”, erläutert Reifen­ex­perte Michael Staude vom TÜV SÜD Auto­mo­tive. Die Bun­desregierung denkt derzeit über eine Änderung in der Win­ter­reifen­verord­nung vom 26. Novem­ber 2010 nach. Es soll für Win­ter­reifen eine Min­dest­pro­filtiefe von 4 Mil­lime­tern statt den bish­er gülti­gen 1,6 Mil­lime­tern Vorschrift wer­den, so wie es der ARCD und andere Experten seit Langem fordern. Tritt eine solche Regelung noch in diesem Win­ter in Kraft, ist mit zusät­zlichen Lief­er­eng­pässen zu rech­nen, weil viele Autobe­sitzer sich neu ein­deck­en müssten. Inner­halb der Regierung ist auch die Ein­führung der Hal­ter- statt der bish­eri­gen Fahrerhaf­tung in der Diskus­sion. Wenn sie kommt, wären bei Dienst­wa­gen und Miet­fahrzeu­gen allein die Unternehmen für die richtige win­ter­liche Reife­nausstat­tung ihrer Fahrzeuge zuständig und kön­nten die Ver­ant­wor­tung nicht Mitar­beit­ern oder Kun­den zuschieben.