Unabhängig von den tatsächlichen Wetterverhältnissen gilt künftig in der Provinz Mailand vom 15. November bis zum 31. März des folgenden Jahres eine generelle Winterreifenpflicht. Dies schreibt ein neues Verwaltungsdekret vor. Je nach Witterungsverhältnissen kann die Vorschrift auch früher in Kraft treten oder verlängert werden.
Eine an einen festen Zeitraum gebundene Auflage galt bisher schon vom 15. Oktober bis zum 15. April im Aosta-Tal. Je nach Wetter können die italienischen Behörden aber überall im Land kurzfristig zu bestimmten Zeiten oder für einzelne Streckenabschnitte eine geeignete Winterbereifung durch entsprechende Schilder vorschreiben. Alternativ sind auch Schneeketten auf Sommerreifen zulässig. Winterreifen mit Spikes sind nur zwischen 15. November und 15. März erlaubt, und zwar bei einer Geschwindigkeit von höchstens 120 km/h auf Autobahnen und 90 km/h auf den übrigen Straßen. Auch in anderen Ländern gelten unterschiedliche Vorschriften. In der Schweiz gibt es keine Winterreifenpflicht, doch wird die Nutzung von entsprechenden Pneus bei winterlichen Straßen- und Witterungsbedingungen von Behördenseite empfohlen. Wer mit Sommerreifen fährt und den Verkehr bei Eis und Schnee behindert, muss bei einem Unfall mit Bußgeld und Mithaftung rechnen. Auch die österreichische Regierung konnte sich bisher für keine Winterreifenpflicht entscheiden. Auf stark verschneiten Bergstraßen kann aber die Vorschrift gelten, mit winterfesten Reifen zu fahren, die ein Profil von mindestens vier Millimeter haben müssen.
Schilder mit dem Text "Ausgenommen Fahrzeuge mit Winterreifen" weisen darauf hin. Nur wenn auf der Flanke die Kennung "M+S" vorhanden ist, werden Ganzjahresreifen in Österreich als Winterreifen anerkannt. Auch Frankreich verzichtet bisher auf eine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings kann Winterbereifung bei entsprechenden Verkehrszeichen oder Zusatzschildern auf Gebirgsstraßen vorgeschrieben sein. In Skandinavien gelten ebenfalls unterschiedliche Regelungen. Finnland schreibt vom 1. Dezember bis zum 28. Februar des folgenden Jahres Winterreifen mit mindestens 3 Millimetern Profil vor, Schweden vom 1. Dezember bis 31. März. Dies gilt jedoch nur für Fahrzeuge, die im Königreich zugelassen sind. Ganz auf eine Winterreifenpflicht verzichten hingegen Dänemark und Norwegen. In Deutschland arbeitet die Bundesregierung derzeit an einer Verordnung, die genauer als bisher definiert, bei welchen Witterungsbedingungen Winterpneus Pflicht sind und welche Anforderungen sie erfüllen müssen. Die bisher drohenden Bußgelder von 20 Euro für das Fahren ohne geeignete Reifen bei winterlichen Verhältnissen und von 40 Euro bei Verkehrsbehinderung will Verkehrsminister Ramsauer dabei um 100 Prozent auf 40 bzw. 80 Euro anheben.