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In Norditalien gilt künftig Winterreifenpflicht

winterreifenUnab­hängig von den tat­säch­lichen Wet­ter­ver­hält­nis­sen gilt kün­ftig in der Prov­inz Mai­land vom 15. Novem­ber bis zum 31. März des fol­gen­den Jahres eine generelle Win­ter­reifenpflicht. Dies schreibt ein neues Ver­wal­tungs­dekret vor. Je nach Wit­terungsver­hält­nis­sen kann die Vorschrift auch früher in Kraft treten oder ver­längert wer­den.

Eine an einen fes­ten Zeitraum gebun­dene Auflage galt bish­er schon vom 15. Okto­ber bis zum 15. April im Aos­ta-Tal. Je nach Wet­ter kön­nen die ital­ienis­chen Behör­den aber über­all im Land kurzfristig zu bes­timmten Zeit­en oder für einzelne Streck­en­ab­schnitte eine geeignete Win­ter­berei­fung durch entsprechende Schilder vorschreiben. Alter­na­tiv sind auch Schneeket­ten auf Som­mer­reifen zuläs­sig. Win­ter­reifen mit Spikes sind nur zwis­chen 15. Novem­ber und 15. März erlaubt, und zwar bei ein­er Geschwindigkeit von höch­stens 120 km/h auf Auto­bah­nen und 90 km/h auf den übri­gen Straßen. Auch in anderen Län­dern gel­ten unter­schiedliche Vorschriften. In der Schweiz gibt es keine Win­ter­reifenpflicht, doch wird die Nutzung von entsprechen­den Pneus bei win­ter­lichen Straßen- und Wit­terungs­be­din­gun­gen von Behör­den­seite emp­fohlen. Wer mit Som­mer­reifen fährt und den Verkehr bei Eis und Schnee behin­dert, muss bei einem Unfall mit Bußgeld und Mithaf­tung rech­nen. Auch die öster­re­ichis­che Regierung kon­nte sich bish­er für keine Win­ter­reifenpflicht entschei­den. Auf stark ver­schneit­en Bergstraßen kann aber die Vorschrift gel­ten, mit win­ter­festen Reifen zu fahren, die ein Pro­fil von min­destens vier Mil­lime­ter haben müssen.

Schilder mit dem Text “Ausgenom­men Fahrzeuge mit Win­ter­reifen” weisen darauf hin. Nur wenn auf der Flanke die Ken­nung “M+S” vorhan­den ist, wer­den Ganz­jahres­reifen in Öster­re­ich als Win­ter­reifen anerkan­nt. Auch Frankre­ich verzichtet bish­er auf eine generelle Win­ter­reifenpflicht. Allerd­ings kann Win­ter­berei­fung bei entsprechen­den Verkehrsze­ichen oder Zusatzschildern auf Gebirgsstraßen vorgeschrieben sein. In Skan­di­navien gel­ten eben­falls unter­schiedliche Regelun­gen. Finn­land schreibt vom 1. Dezem­ber bis zum 28. Feb­ru­ar des fol­gen­den Jahres Win­ter­reifen mit min­destens 3 Mil­lime­tern Pro­fil vor, Schwe­den vom 1. Dezem­ber bis 31. März. Dies gilt jedoch nur für Fahrzeuge, die im Kön­i­gre­ich zuge­lassen sind. Ganz auf eine Win­ter­reifenpflicht verzicht­en hinge­gen Däne­mark und Nor­we­gen. In Deutsch­land arbeit­et die Bun­desregierung derzeit an ein­er Verord­nung, die genauer als bish­er definiert, bei welchen Wit­terungs­be­din­gun­gen Win­terp­neus Pflicht sind und welche Anforderun­gen sie erfüllen müssen. Die bish­er dro­hen­den Bußgelder von 20 Euro für das Fahren ohne geeignete Reifen bei win­ter­lichen Ver­hält­nis­sen und von 40 Euro bei Verkehrs­be­hin­derung will Verkehrsmin­is­ter Ram­sauer dabei um 100 Prozent auf 40 bzw. 80 Euro anheben.