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Klage gegen Continental AG in Frankreich abgewiesen

Zweites Tre­f­fen vom Con­ti­nen­tal France Man­age­ment und dem franzö­sis­chen Gesamt­be­trieb­srat find­et am 22. April statt.

Das Tri­bunal de Grande Instance (etwa Landgericht) Sar­reguem­ines hat am Dien­stag die Klage von Gew­erkschaften und Gesamt­be­trieb­srat gegen die Con­ti­nen­tal AG in allen Punk­ten abgewiesen.

Dabei ging es im Wesentlichen um den Vor­wurf, dass bei dem geplanten Pro­jekt mit dem Ziel des Pro­duk­tion­sstopps in Clairoix im Früh­jahr 2010 der in Frankre­ich bei Werkschließun­gen geset­zlich vorgeschriebene Prozess zur Infor­ma­tion und Kon­sul­ta­tion von Arbeit­nehmervertre­tun­gen nicht recht­mäßig durchge­führt wurde. “Unser Tochterun­ternehmen Con­ti­nen­tal France hat damit auf der ganzen Lin­ie Recht für die Vorge­hensweise zur Infor­ma­tion und Kon­sul­ta­tion der Mit­glieder des Gesamt­be­trieb­srats bekom­men. Wir nehmen diese richter­liche Entschei­dung als Anlass, um noch ein­mal mit Nach­druck zu ver­sich­ern, dass die Con­ti­nen­tal AG stets alle beste­hen­den rechtlichen Vor­gaben beachtet und ein­hält”, erk­lärte der für die weltweite Pro­duk­tion der Con­ti­nen­tal-Divi­sion Pkw-Reifen ver­ant­wortliche Dr. Bern­hard Trilken.

“Wir hof­fen nun, dass wir zeit­nah zu sach­lichen Gesprächen über die Notwendigkeit und die näch­sten Schritte dieses Pro­jek­ts überge­hen kön­nen und ab sofort keine unbe­grün­de­ten Vor­würfe mehr erhoben wer­den, die dem Unternehmen schaden”, sagte Dr. Trilken weit­er. “Wir ste­hen weit­er zu unseren Zusagen und wollen alle betrof­fe­nen Mitar­beit­er so umfassend wie möglich unter­stützen.” Das näch­ste Tre­f­fen zwis­chen dem franzö­sis­chen Con­ti­nen­tal-Man­age­ment und dem franzö­sis­chen Gesamt­be­trieb­srat von Con­ti­nen­tal France find­et wie geplant am 22. April 2009 statt.

Die Mit­glieder des Gesamt­be­trieb­srats waren am Mor­gen des 11. März als erste im Rah­men eines informellen Tre­f­fens über das Pro­jekt informiert wor­den. Anschließend wur­den die Stan­dort­be­trieb­sräte informell über die wesentlichen Inhalte des Pro­jek­ts informiert und danach die am Stan­dort anwe­senden Mitar­beit­er. Erst nach Abschluss dieses abso­lut recht­mäßi­gen Vorge­hens war das Pro­jekt öffentlich gemacht wor­den. Bere­its während ein­er Gericht­san­hörung am 1. April hat­te der lei­t­ende Ober­staat­san­walt deut­lich gemacht, dass die Mehrheit der vom Gesamt­be­trieb­srat vorge­bracht­en Forderun­gen unhalt­bar ist. Im Hin­blick auf die Kon­sul­ta­tion des Europafo­rums (dem europäis­chen Betrieb­srat) wurde zudem bere­its zu diesem Zeit­punkt darauf hingewiesen, dass wed­er das franzö­sis­che Arbeit­srecht, noch die europäis­chen Richtlin­ien bezo­gen auf das Europafo­rum ver­lan­gen, dass dieses vor den Arbeit­nehmervertre­tun­gen der franzö­sis­chen Mitar­beit­er hätte informiert oder kon­sul­tiert wer­den müssen. Daher war für das Gericht lediglich zu klären, ob es im Zusam­men­hang mit der am 12. Sep­tem­ber 2007 unterze­ich­neten Arbeit­szeitvere­in­barung eine Ver­let­zung rechtlich­er Verpflich­tun­gen gegeben hat.

Für 2009 ist die Divi­sion Pkw-Reifen der Con­ti­nen­tal AG durch den seit Beginn des vierten Quar­tals 2008 anhal­tenden mas­siv­en Nach­frageein­bruch in Europas Erstaus­rüs­tungs- und Ersatzgeschäft mit Überka­paz­itäten von 15 Mil­lio­nen Autor­eifen kon­fron­tiert. Um diese abzubauen, war vor der Bekan­nt­gabe des Pro­jek­tes zur geplanten Auf­gabe des Pkw-Reifen­werks in Clairoix am 11. März 2009 bere­its durch hohe Flex­i­bil­ität in der Pro­duk­tion, ver­längerte Werks­fe­rien sowie einen weitre­ichend Abbau von Über­stun­den und Arbeit­szeitkon­ten, die Ein­führung von Kurzarbeit und der Ent­las­sung von Lei­har­beit­ern in zahlre­ichen Werken in West- und Osteu­ropa gegenges­teuert wor­den. Diese zeitlich begren­zt nutzbaren Maß­nah­men reicht­en aber nicht aus, um die Pro­duk­tion­ska­paz­itäten dem erwarteten länger­fristi­gen Abschwung anzu­passen.