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Lkw-Reifen vom Staat gefördert

de-minimis Das Bun­de­samt für Güter­verkehr (BAG) set­zt das so genan­nte „De-Minimis“-Förderprogramm für die Bere­iche der Sicher­heit und der Umwelt auch 2011 fort. Unternehmen des Güterkraftverkehrs kön­nen damit eine max­i­male Förder­summe von bis zu 33.000 Euro pro Jahr erhal­ten, wenn sie Aus­rüs­tungs­ge­gen­stände, Ein­rich­tun­gen und son­stige Maß­nah­men im Bere­ich Umwelt und Sicher­heit erwer­ben oder in Beratun­gen zu umwelt- und sicher­heits­be­zo­ge­nen Fra­gen der Unternehmensführung investieren.

Zu fahrzeug­be­zo­ge­nen Maß­nah­men, die gefördert wer­den, zählt auch die Anschaf­fung von geräuschar­men oder roll­wider­stan­dop­ti­mierten Lkw-Reifen. Alle mod­er­nen Lkw-Reifen der Goodyear Dun­lop Tires Ger­many GmbH erfüllen die Voraus­set­zun­gen, um durch das BAG gefördert zu wer­den. Trans­portun­ternehmer kön­nen so vom Staat bis zu 3.600 Euro pro Fahrzeug beim Kauf von Lkw-Reifen der Marken Goodyear, Dun­lop, Ful­da und Sava erhal­ten.

Der max­i­male Förder­be­trag des „De-Minimis“-Programms je Unternehmen ermit­telt sich aus dem Förder­satz je Fahrzeug in Höhe von max­i­mal 2.000 Euro mul­ti­pliziert mit der Anzahl der auf die antrag­stel­lende Fir­ma bis zum 31. Okto­ber des vor­ange­gan­genen Jahres zuge­lasse­nen schw­eren Nutz­fahrzeuge. Hat­te eine Fir­ma bis zum 31. Okto­ber 2010 zehn Fahrzeuge angemeldet, kön­nen für 2011 max­i­mal 20.000 Euro Hil­fen beantragt wer­den. Die max­i­male Zuwen­dung pro Unternehmen ist auf 33.000 Euro pro Jahr begren­zt.

Rüstet ein Trans­portun­ternehmen mit 25 Fahrzeu­gen seine Fahrzeuge zum Beispiel auf die roll­wider­stand­sop­ti­mierten und förder­fähi­gen Lkw-Reifen Goodyear Marathon LHS II, LHD II und LHT II oder Dun­lop SP 344, SP 444 oder SP 244 um, kann es im Rah­men des „De-Minimis“-Förderprogramms max­i­mal 33.000 Euro staatliche Zuschüsse beantra­gen.
Den Neukauf von Reifen durch das „De-Minimis“-Förderprogramm vom Staat sub­ven­tion­ieren zu lassen, ist sin­nvoll. Reifen sind ein klas­sis­ches Ver­schleißteil und müssen regelmäßig erneuert wer­den. Die Förderung durch das BAG senkt die Kosten für neue Reifen deut­lich und so wer­den unver­mei­dliche Investi­tion­skosten reduziert. Alle mod­er­nen Lkw-Reifen von Goodyear, Dun­lop, Ful­da und Sava erfüllen die Gren­zw­erte der gel­tenden EU-Richtlin­ie (2001/43/EG) und sind somit durch das „De-Minimis“-Programm förder­fähig.

Den Antrag für die „De-Minimis“-Förderung für die Bere­iche der Sicher­heit und der Umwelt muss allerd­ings vor dem Vorhabens­be­ginn beim Bun­de­samt für Güter­verkehr gestellt wer­den. Als Vorhabens­be­ginn ist grund­sät­zlich der Abschluss eines der Aus­führung zuzurech­nen­den Liefer­ungs- oder Leis­tungsver­trages zu werten – dass heißt also vor der Bestel­lung der Reifen. Anträge auf Förderung sind auf dem dafür vorge­se­henen amtlichen Vor­druck beim BAG unter BAG – Zuwen­dungsver­fahren, Post­fach 190311, 50500 Köln jew­eils spätestens bis zum 31. März des Jahres zu stellen, in dem mit der geförderten Maß­nahme begonnen wer­den soll. Stich­tag ist also der 31. März 2011.