Die Neufassung der Straßenverkehrsordnung zur Winterbereifung schreibt ab 04.12.2010 für Nutzfahrzeuge bei winterlichen Bedingungen die Verwendung von Winterreifen im Sinne des § 2 Abs. 3a StVO auf der Antriebsachse vor. Michelin begrüßt diese Neuregelung. „Reifen mit wintertauglichem Profil leisten auf der Antriebsachse einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit im Straßenverkehr“, erläutert Christoph Kost, Leiter Marketing Nutzfahrzeugreifen bei Michelin Deutschland.
Im Nutzfahrzeugreifenprogramm von Michelin sind alle sogenannten Traktionsreifen für winterliche Bedingungen geeignet und entsprechend gekennzeichnet. Sie sind dank ihres Profils und der innovativen MICHELIN Lamellentechnologie auf schwierige Witterungsbedingungen wie Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch sowie Eis- und Reifglätte abgestimmt und bieten Grip, kurze Bremswege, gutes Fahrverhalten und hohe Sicherheitsreserven.
MICHELIN Nutzfahrzeugreifen sind dank niedrigen Kraftstoffverbrauchs und einer langen Lebensdauer besonders wirtschaftlich. Die hochwertigen MICHELIN Karkassen ermöglichen vier Reifenleben (Neureifen – Nachschneiden – Runderneuern – Nachschneiden) und entlasten so zusätzlich die Umwelt. Mit dem Reifenservice Euro Assist bietet Michelin seinen Kunden einen europaweiten Breakdown- und Reifenservice, rund um die Uhr, sieben Tage die Woche.
Michelin befürwortet die neue EU-Verordnung zur Reifenkennzeichnung
Ab 1. November 2012 werden Verbraucher mit einem standardisierten Label erstmals europaweit über die Sicherheits- und Umwelteigenschaften von Pkw- und Lkw-Reifen informiert. Michelin antwortet mit seiner Philosophie der Balance of Performance seit Langem proaktiv auf das Label. Balance of Performance steht für Kraftstoffersparnis, Sicherheit und Langlebigkeit. Bereits seit 1992 markiert das Unternehmen deshalb zum Beispiel Flanken von Pkw-Reifen, die geringen Rollwiderstand, reduzierten Verbrauch und niedrige Emissionen bei gleichzeitig hohen Sicherheitsreserven bieten, mit der internen Kennzeichnung „GREEN X“.