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Mit “De-minimis” können Flotten kräftig sparen

Sicher­heits- und Umwelt­maß­nah­men wer­den auch im Jahr 2011 durch das Bun­de­samt für Güter­verkehr und dessen Pro­gramm “De-min­imis” gefördert. Die Anschaf­fung von roll­wider­stand­sop­ti­mierten oder geräuschar­men Lkw-Reifen kann somit um bis zu 33 000 Euro pro Jahr und Unternehmen gün­stiger wer­den. Alle aktuellen Lkw-Reifen der Marke Con­ti­nen­tal hal­ten bzw.

unter­schre­it­en die geforderten Gren­zw­erte gemäß Richtlin­ie 2001/43EG. Trans­portun­ternehmer, die rechtzeit­ig entsprechende Anträge gestellt und dann umgerüstet haben, sparen anschließend noch ein­mal durch sink­ende Kraft­stof­fkosten.

Die Bescheini­gun­gen zu Con­ti-Reifen kön­nen von der deutschen Home­page der Nutz­fahrzeu­greifen Divi­sion herun­terge­laden wer­den.

“De-min­imis” zuwen­dungs­berechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr gemäß §1 Güterkraftverkehrs­ge­setz (GüKG) durch­führen und Eigen­tümer oder Hal­ter von in der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land zuge­lasse­nen schw­eren Nutz-Kraft­fahrzeu­gen mit einem zuläs­si­gen Gesamt­gewicht ab 12 t sind. Gefördert wer­den Maß­nah­men der Sicher­heit und der Umwelt sowie Maß­nah­men der Aus- und Weit­er­bil­dung bzw. der Qual­i­fizierung und Beschäf­ti­gung mit einem Max­i­mal­be­trag von bis zu 33 000 Euro pro Jahr und Fir­ma. Auch Reifen­er­satz fällt darunter. Cle­vere Trans­portun­ternehmer lassen sich also die Anschaf­fung der leisen Reifen fördern und sparen anschließend Kraft­stoff mit den beson­ders roll­wider­stand­sar­men Reifen von Con­ti­nen­tal.

Wichtig: Mit “De-min­imis” wer­den nur Maß­nah­men gefördert, mit denen zum Zeit­punkt der Antrag­stel­lung noch nicht begonnen wurde. Die Anträge auf Förderung müssen also vor der Bestel­lung der Reifen auf dem dafür vorge­se­henen amtlichen Vor­druck beim BAG gestellt wer­den. Die Anträge sind erhältlich unter BAG — Zuwen­dungsver­fahren, Post­fach 190311, 50500 Köln, alter­na­tiv als Down­load unter www.bag.bund.de. Förder­anträge müssen jew­eils spätestens bis zum 31. März 2011 gestellt wer­den. Ein Recht­sanspruch auf Gewährung ein­er Förderung beste­ht nicht, die Bewil­li­gungs­be­hörde entschei­det auf­grund des pflicht­gemäßen Ermessens im Rah­men der ver­füg­baren Haushaltsmit­tel.

Info: www.bag.bund.de sowie www.Conti-online.com und der Home­page der deutschen Lkw-Reifen Divi­sion unter Down­loads.