Motorradfahrer, die auf neuen Reifen in die neue Saison starten, sollten die ersten ein- bis zweihundert Kilometer auf eine besonders gemäßigte Fahrweise achten. Erst dann haben sich Rückstände aus der Produktion und/oder eine gegebenenfalls aufgebrachte Schutzschicht z.B. aus Silikon vollständig verflüchtigt.

Diesen Tipp gibt der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur- Handwerk (BRV e.V., Bonn) allen passionierten Bikern mit auf den Weg. Der Grund: immer wieder kommt es zu selbst verschuldeten Unfällen, weil nach der Montage von Neureifen warnende Hinweise der Reifenhändler nicht beachtet werden und das Motorrad samt Fahrer schon kurz nach der Ausfahrt vom Firmengelände im wahrsten Sinne des Wortes „abschmiert“.

„Nach der Montage darf der Reifen nicht sofort voll beansprucht, sondern soll erst über eine Strecke von ca. 100 bis 200 km bei gemäßigter Fahrweise eingefahren werden. Erst wenn die bei Neureifen vorhandene glatte Oberfläche im Fahrbetrieb angeraut ist, stellt sich die maximale Haftung zwischen Reifen und Fahrbahn ein“ – diese Empfehlung ist in der Leitlinie zu Motorradreifen des Wirtschaftsverbandes der Deutschen Kautschukindustrie (wdk, Frankfurt/Main) fest geschrieben und wird vom qualifizierten Reifenhandel in aller Regel an seine Kunden weiter gegeben.

„Dieser technische Hinweis ist aber nicht etwa nur eine unverbindliche Empfehlung, sondern eine Regelung, die ausnahmslos und unbedingt einzuhalten ist“, betont Rechtsanwalt Dr. Ulrich T. Wiemann, Justiziar des Bonner Reifenfachverbandes. Wer diese Einfahrvorschriften nicht beachtet, riskiert schon im normalen Fahrbetrieb, erst recht aber bei plötzlichen Brems- oder Lenkmanövern infolge der noch unzureichenden Haftung zwischen Reifen und Fahrbahndecke unkontrolliertes Verhalten der Maschine, Stürze oder sogar schwere Unfälle. Wiemann: „Das sollte jeder verantwortungsbewusste Motorradfahrer auf jeden Fall vermeiden. Hinzu kommt, dass im Fall von Schaden oder Unfall überaus fraglich ist, ob die eigene Versicherung, insbesondere Kaskoversicherung zahlt. Denn wer sich an diese Vorschriften nicht hält, handelt grob fahrlässig mit der Folge, dass der Versicherungsschutz mindestens gefährdet ist oder ganz entfallen kann.“

Aus Haftungsgründen hat der BRV seinen rund 1.800 Mitgliedsunternehmen des Reifenhandels und -handwerks empfohlen, den entsprechenden Hinweis an Biker-Kunden immer schriftlich zu dokumentieren. Dann ist es in Streitfällen einfacher nachzuweisen, dass der Reifenfachmann seiner vertraglichen Aufklärungspflicht nachgekommen ist, der Kunde die Sicherheitsbelehrung aber ignoriert hat. Grundsätzlich genügt zwar die mündliche Aufklärung, aber möglicherweise kommt der Hinweis ja auch bei den Kraftradfahrern so einfach besser an.