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Nur noch auf leisen Pneus

Am 1. Okto­ber ist der Stich­tag: Ab diesem Datum dür­fen nur noch Reifen verkauft wer­den, die eine S‑Kennzeichnung an der Seit­en­wand tra­gen. Dieses Kürzel ste­ht für “Sound” und zeigt an, dass der Pneu die Geräuschgren­zw­erte ein­hält, die in der ECE-Richtlin­ie 117 fest­ge­hal­ten sind.

In der Prax­is gel­ten aber einige Ein­schränkun­gen bezüglich dieser Regel, die Autokäufern und Werk­stät­ten bewusst sein soll­ten. So gilt das Verkaufsver­bot bei Autor­eifen vor­erst nur für For­mate unter 185 Mil­lime­ter Bre­ite. Bre­it­ere Reifen — also zwis­chen 185 und 215 Mil­lime­ter — dür­fen noch bis 30. Sep­tem­ber 2010, solche über 215 Mil­lime­ter Bre­ite sog­ar bis 30. Sep­tem­ber 2011 verkauft wer­den.

Allerd­ings existiert eine Aus­nah­meregelung für Reifen ohne “S”-Markierung. Sie dür­fen auch weit­er­hin über den Laden­tisch gehen, wenn sie die ECE‑R 117 erfüllen, der Reifen­her­steller dies mit einem Zer­ti­fikat beweist und außer­dem der Reifen spätestens in der 40. Kalen­der­woche 2009 — also in dieser Woche — pro­duziert wurde.

Achtung Ver­braucher­falle: Bei Reifen ohne “S” sollte der Kunde prüfen, ob das gewün­schte Pro­dukt diese Anforderun­gen ein­hält. Das Zer­ti­fikat sollte ihm der Reifen­händler oder das Auto­haus beim Kauf zeigen kön­nen. Das Pro­duk­tions­da­tum ist in der soge­nan­nten DOT-Num­mer an der Seit­en­wand ver­schlüs­selt. Beispiel: “DOT 3909” etwa bedeutet, dass der Reifen in der 39. Kalen­der­woche 2009 pro­duziert wurde.