Am 1. Oktober ist der Stichtag: Ab diesem Datum dürfen nur noch Reifen verkauft werden, die eine S-Kennzeichnung an der Seitenwand tragen. Dieses Kürzel steht für "Sound" und zeigt an, dass der Pneu die Geräuschgrenzwerte einhält, die in der ECE-Richtlinie 117 festgehalten sind.

In der Praxis gelten aber einige Einschränkungen bezüglich dieser Regel, die Autokäufern und Werkstätten bewusst sein sollten. So gilt das Verkaufsverbot bei Autoreifen vorerst nur für Formate unter 185 Millimeter Breite. Breitere Reifen – also zwischen 185 und 215 Millimeter – dürfen noch bis 30. September 2010, solche über 215 Millimeter Breite sogar bis 30. September 2011 verkauft werden.

Allerdings existiert eine Ausnahmeregelung für Reifen ohne "S"-Markierung. Sie dürfen auch weiterhin über den Ladentisch gehen, wenn sie die ECE-R 117 erfüllen, der Reifenhersteller dies mit einem Zertifikat beweist und außerdem der Reifen spätestens in der 40. Kalenderwoche 2009 – also in dieser Woche – produziert wurde.

Achtung Verbraucherfalle: Bei Reifen ohne "S" sollte der Kunde prüfen, ob das gewünschte Produkt diese Anforderungen einhält. Das Zertifikat sollte ihm der Reifenhändler oder das Autohaus beim Kauf zeigen können. Das Produktionsdatum ist in der sogenannten DOT-Nummer an der Seitenwand verschlüsselt. Beispiel: "DOT 3909" etwa bedeutet, dass der Reifen in der 39. Kalenderwoche 2009 produziert wurde.