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Ohne Winterreifen kann es teuer werden

Ski-Urlauber soll­ten laut ADAC nicht ohne Win­ter­reifen in die Ferien starten. In den meis­ten Win­ter­sportlän­dern beste­ht zumin­d­est zeitweise eine Win­ter­reifenpflicht, oder aber es dro­hen Geld­strafen, wenn man bei schneebe­deck­ten oder vereis­ten Straßen mit ungeeigneter Reifen unter­wegs ist.

In Frankre­ich und in Ital­ien kön­nen Win­ter­reifen kurzfristig durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben wer­den. Im Aostatal darf man bis zum 20. April nur mit Win­ter­reifen unter­wegs sein. Auch in Slowe­nien (15. Novem­ber bis 15. März), Finn­land (1. Dezem­ber bis 29. Feb­ru­ar) und Schwe­den (1. Dezem­ber bis 31. März) beste­ht eine zeitlich begren­zte Win­ter­reifenpflicht. Öster­re­ich rei­ht sich im kom­menden Jahr ein: Ab dem 1. Jan­u­ar 2008 müssen bei schneebe­deck­ten und vereis­ten Fahrbah­nen an allen Rädern Win­ter­reifen mon­tiert oder Schneeket­ten an den Antrieb­srädern ange­bracht sein. Schneeket­ten auf der Antrieb­sachse als Alter­na­tive für Win­ter­reifen sind nur dann erlaubt, wenn die Fahrbahn mit ein­er zusam­men­hän­gen­den Schnee- oder Eiss­chicht bedeckt ist und wenn dadurch die Ober­fläche der Fahrbahn nicht beschädigt wird. Die neue Verpflich­tung gilt jew­eils vom 1. Novem­ber bis zum 15. April.

In der Schweiz, Däne­mark und Nor­we­gen beste­ht keine generelle Win­ter­reifenpflicht. Bei einem Unfall mit Som­mer­reifen auf win­ter­lichen Straßen wird man aber in der Schweiz erhe­blich mithaft­bar gemacht. Behin­dert man den Verkehr durch die falschen Reifen, wer­den Geld­bußen ver­hängt, die nach Aus­sagen des ADAC im Aus­land sehr hoch sein kön­nen.