In Österreich gilt ab 1. Januar 2008 absolute Winterreifenpflicht.

In Österreich drohen Autofahrern Führerscheinentzug und hohe Bußgelder, wenn sie nicht die passenden Reifen aufgezogen haben. Das gilt auch für Transitreisende. Ab dem 1. Januar 2008 beginnt im Nachbarland die Winterreifenpflicht. In Zukunft wird sie aber vom 1. November bis 15. April gelten – wenn „winterliche Fahrbahnverhältnisse” herrschen, sprich: bei Schnee, Matsch oder Eis”. Anders als in Deutschland, wo keiner so recht weiß, was im Winter erlaubt ist und was nicht, ist die Winterreifenpflicht der Alpenrepublik eine echte.
Ob Winterreifen notwendig sind oder nicht, werden in der Praxis aber allein die strengen österreichischen Polizisten beurteilen. So droht Autofahrern, die mit Sommerreifen Alpenpässe befahren und dabei den Verkehr gefährden, eine richterliche Strafe bis zu 5.000 Euro. Einfache Verstöße kosten 35 Euro. Die Polizei kann auch sofortige Fahrverbote aussprechen. Ausnahmen: Wer mit Sommerreifen nur parkt oder auf der Antriebsachse mit Schneeketten fährt, hat nichts zu befürchten.