Autofahrer, die in den kommenden Tagen und Wochen ihre Pkw von der Winter- wieder auf Sommerbereifung umrüsten lassen, sollten darauf achten, dass ihre Räder beim Wechsel ausgewuchtet werden.
Darauf weist der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV e.V., Bonn) aus gegebenem Anlass hin. „Seit der letzten Wintersaison und verstärkt auch in den ersten drei Monaten dieses Jahres treten Leasinggesellschaften und Flottenbetreiber verstärkt mit der Forderung an uns heran, beim Radwechsel die Fahrzeugräder nicht mehr auswuchten lassen bzw. das Auswuchten nicht mehr bezahlen zu wollen. Diese Forderung kommt von Endverbrauchern nur vereinzelt, jedoch von Flottenkunden immer massiver.“ berichtet Lothar Kerscher, stellvertretender Verbandsvorsitzender und selbst Geschäftsführer eines großen Reifenhandelsunternehmens. Durch Verzicht auf diese Reifendienstleistung wollen die Fuhrparkbetreiber Kosten sparen, doch das, so betont Kerscher, „ist Sparen am falschen Ende!“
Bereits eine Unwucht von zehn Gramm wirkt sich bei der Fahrt wie Hammerschläge auf das Fahrzeug aus. Es kommt zu Mehrverschleiß an Auto und Reifen sowie zu einer Ermüdung des Fahrers durch vibrierende Lenkräder. „Und da schon einmaliges Überfahren einer Bordsteinkante in ungünstigem Winkel eine Unwucht auslösen kann, sind Einbußen in punkto Fahrkomfort, -sicherheit und Fahrzeuglebensdauer quasi vorprogrammiert, wenn nicht zumindest regelmäßig beim Reifenwechsel die Räder wieder auf optimale Laufruhe geprüft und eingestellt werden“, erläutert Hans-Jürgen Drechsler, BRV-Geschäftsführer und Technikexperte.
Zweifel, ob es sich bei dieser Empfehlung nicht doch um eine umsatzbringenden Marketingparole des Reifengewerbes handeln könnte, sind übrigens unbegründet: Alle deutschen Automobilhersteller haben in der Vergangenheit wiederholt erklärt, dass das regelmäßige Auswuchten aller vier Räder technisch notwendig ist. Der Reifenfachverband hat deshalb seine rund 1.800 Mitglieds-unternehmen in Deutschland kürzlich dringend aufgefordert, sich gegebenenfalls von Autofahrern schriftlich geben zu lassen, dass sie auf eigenes Risiko auf das Auswuchten verzichten. Verbandsvize Kerscher: „Wucht-Unwillige werden informiert, dass jegliche Sachmängelhaftungsansprüche gegen den Reifendienstleister, die sich daraus ergeben können, ausgeschlossen werden. Durch ihre Unterschrift bestätigen sie, dass sie dies zur Kenntnis genommen haben.“
Eine besondere Empfehlung haben die Experten des BRV im Hinblick auf die saisonale Umbereifung noch für Autobesitzer, deren Pkw mit Hochleistungs- oder Notlaufreifen ausgerüstet sind (auch genannt UHP- und Runflat-Reifen): Diese Hightech-Reifentypen erfordern bei der Montage auf Felgen speziell dafür ausgelegte Geräte und besonders geschultes Personal, da sie empfindlicher sind als die herkömmliche Standardbereifung. Näheres hierzu siehe unter www.sichere-reifenmontage.de.