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Reifenhändler zu 2 Jahre Haft auf Bewährung verurteilt

gericht Ein 45 Jahre alter Reifen­händler aus Wal­trop wurde vor dem Bochumer Amts­gericht zu ein­er 2 jähri­gen Frei­heitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Angeklagt war der Reifen­händler in mehreren Tatein­heit­en ins­beson­dere Urkun­den­fälschung und Steuer­hin­terziehung.

Der geständi­ge Angeklagter sagte vor Gericht aus, dass er über Jahre hin­weg ins­ge­samt 350.000 Euro an Steuern hin­ter­zog. Mit Scheingeschäften und gefälscht­en Bele­gen min­derte der Kauf­mann seinen Gewinn und somit die Steuer­last und erhielt auch noch als Schmankerl die Umsatzs­teuer der gefälscht­en Belege vom Finan­zamt aus­bezahlt.

Der Zeitraum der Steuer­hin­terziehung wurde zwis­chen Sep­tem­ber 2003 und Dezem­ber 2007 ermit­telt. Da der Geschäfts­mann sehr geständig war kam er knapp an ein­er Gefäng­nis­strafe ohne Bewährung davon, den laut deutsch­er Geset­zge­bung sind nur Max­i­mal Strafen von 2 Jahren Bewährungs­fähig. Wäre der Reifen­händler zu 2 Jahren und 1 Monat verurteilt, hätte er die Strafe im Gefäng­nis absitzen müssen. So kon­nte er nach der Ver­hand­lung als Freier Mann der Gerichtssaal wieder ver­lassen. 

Als weit­ere mildernde Umstände wurde dem Reifen­händler angerech­net, das er wohl nicht der Erfind­er des ganzen Betrugssys­tems war.