Ein 45 Jahre alter Reifenhändler aus Waltrop wurde vor dem Bochumer Amtsgericht zu einer 2 jährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Angeklagt war der Reifenhändler in mehreren Tateinheiten insbesondere Urkundenfälschung und Steuerhinterziehung.
Der geständige Angeklagter sagte vor Gericht aus, dass er über Jahre hinweg insgesamt 350.000 Euro an Steuern hinterzog. Mit Scheingeschäften und gefälschten Belegen minderte der Kaufmann seinen Gewinn und somit die Steuerlast und erhielt auch noch als Schmankerl die Umsatzsteuer der gefälschten Belege vom Finanzamt ausbezahlt.
Der Zeitraum der Steuerhinterziehung wurde zwischen September 2003 und Dezember 2007 ermittelt. Da der Geschäftsmann sehr geständig war kam er knapp an einer Gefängnisstrafe ohne Bewährung davon, den laut deutscher Gesetzgebung sind nur Maximal Strafen von 2 Jahren Bewährungsfähig. Wäre der Reifenhändler zu 2 Jahren und 1 Monat verurteilt, hätte er die Strafe im Gefängnis absitzen müssen. So konnte er nach der Verhandlung als Freier Mann der Gerichtssaal wieder verlassen.
Als weitere mildernde Umstände wurde dem Reifenhändler angerechnet, das er wohl nicht der Erfinder des ganzen Betrugssystems war.