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Reifenreparaturen sind immer ein Fall für den Reifenprofi

Nicht jed­er Aut­o­fahrer mit Plat­t­fuß am fahrbaren Unter­satz weiß es: Pkw-Reifen kön­nen repari­ert wer­den. Allerd­ings nicht alle Schä­den und keines­falls in Heimar­beit! Reifen­repara­turen sind immer ein Fall für den Reifen­profi, die Voraus­set­zun­gen für die Wieder­her­stel­lung sind straßen­verkehrsrechtlich in der „Richtlin­ie für die Instand­set­zung von Luftreifen“ geregelt.

Den­noch kann die Reparatur eine kostengün­stige Alter­na­tive zum Erwerb eines Neureifens sein. Darum emp­fiehlt Hans- Jür­gen Drech­sler, Geschäfts­führer des Bun­desver­ban­des Reifen­han­del und Vulka­niseur- Handw­erk e.V. (BRV, Bonn): „Kaputte Reifen soll­ten Fahrzeughal­ter immer von einem Reifen­händler prüfen und sich von ihm auch über die Möglichkeit­en ein­er Reparatur berat­en lassen“.

Weit mehr als 90 Prozent der Reifen­schä­den sind durch das Ein­drin­gen eines spitzen Gegen­standes in die Lauf­fläche verur­sacht, wodurch langsam die Luft entwe­icht. Diese so genan­nten Ein­fahrschä­den dür­fen bei einem Pkw repari­ert wer­den, wenn ihr Durchmess­er nicht größer als sechs Mil­lime­ter ist. Voraus­set­zung dafür ist jedoch, dass der kom­plette Reifen zuvor von der Felge mon­tiert, unter­sucht und ins­ge­samt als reparatur­würdig beurteilt wurde. Denn es kann sein, dass zwar der Ein­fahrschaden selb­st repari­ert wer­den kön­nte, aber der Reifen zum Beispiel durch vorheriges Fahren mit Min­der­luft­druck in sein­er Gesamtheit schon irrepara­bel geschädigt ist. Fällt die erste Prü­fung pos­i­tiv aus, wird anschließend die Schadensstelle an der Außen- und Innen­seite des Pneus begutachtet. Dabei kon­trol­liert der Fach­mann, wie stark die Stahlfä­den des Reifen-Unter­baus — der Karkasse — beschädigt sind. Ist eine Reparatur möglich, wird im Anschluss an die Säu­berung des Schaden­skanals, durch den der Fremd­kör­p­er einge­drun­gen ist, die beschädigte Stelle mit Hil­fe eines zuläs­si­gen Reparatur­mit­tels (z.B. Kom­bi­na­tion aus Lochkanalfül­lung und Reparaturpflaster) repari­ert.

„Das Ganze kostet deut­lich weniger als die Neu­berei­fung”, sagt Ver­band­sex­perte Drech­sler und betont: „Wurde ein Reifen fachgerecht repari­ert, ist er genau­so ein­satzfähig wie vor der Beschädi­gung.“ Doch nicht jed­er, der mit Reifen han­delt, kann sie auch repari­eren. Deshalb soll­ten Aut­o­fahrer beschädigte Pneus auss­chließlich durch spezial­isierte Fach­handw­erk­er begutacht­en und instand set­zen lassen.

Und noch einen Tipp hat der Ver­band­sex­perte: „Hände weg von präven­tiv­en Reifen­dicht­mit­teln, die schon vor einem möglichen Ein­fahrschaden in den Reifen einge­füllt wer­den sollen!“ Denn diese sind als Mit­tel zur Reifen­reparatur nicht zuläs­sig. Wenn über­haupt, dür­fen sie nur als „tem­porär­er Not­be­helf“ nach einem einge­trete­nen Schaden ver­wen­det wer­den; die Reifen kön­nen dann allerd­ings gegebe­nen­falls nicht mehr fachgerecht repari­ert wer­den.