Passionierte Fahrradfahrer würden wohl nie auf die Idee kommen, einen platt gefahrenen Reifen auf den Müll zu werfen, ohne ihn zuvor auf eine Reparaturmöglichkeit geprüft zu haben.

Autofahrer reagieren da anders: In Kfz- und Reifenservicebetrieben werden jedes Jahr zwar mehr als eine Million Pkw- und Motorradreifen wieder instand gesetzt, doch insgesamt schätzen Experten das Volumen reparierbarer Pkw-Reifen pro Jahr auf knapp zwei Millionen. Etwa jeder zweite reparaturwürdige Pneu wird damit einfach durch einen Neureifen ersetzt – und damit wertvolles Sparpotenzial verschenkt. Denn zum einen ist die fachgerechte Reifenreparatur deutlich preiswerter als ein guter Neureifen, zum anderen spart sie wertvolle Rohstoffe und reduziert die Umweltbelastung.

Also: Flicken drauf und weiter fahren? Ganz so einfach ist das nicht, denn die Reifenreparatur ist in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und ergänzenden Richtlinien des Bundesministeriums für Verkehr gesetzlich klar geregelt. So dürfen Reparaturen generell nur von ausgebildeten Fachleuten vorgenommen werden und je nach gewähltem Verfahren ist auch die Zulässigkeit auf bestimmte Schäden begrenzt.

In der Praxis gibt es zwei verschiedene Verfahren zur Reifenreparatur: Die Schnellreparatur im Kalt- oder das aufwändigere Heißverfahren, bei dem der Rohgummi vulkanisiert wird. Pkw- und Motorradreifen werden in der Regel im Kaltverfahren repariert, das praktisch nur für Stichverletzungen mit maximal sechs mm Schadensdurchmesser in der Lauffläche des Reifens zugelassen ist. Diese so genannten Einfahrschäden machen aber etwa 90 Prozent der Schäden an Autoreifen aus.
„Voraussetzung für die Reparatur ist, dass der komplette Reifen zuvor von der Felge montiert, untersucht und insgesamt als reparaturwürdig beurteilt wurde“, erläutert Hans-Jürgen Drechsler, Geschäftsführer des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV e.V., Bonn). „Fällt die erste Prüfung positiv aus, wird anschließend die Schadensstelle an der Außen- und Innenseite des Reifens begutachtet. Dabei kontrolliert der Fachmann, wie stark die Stahlfäden des Reifen-Unterbaus – der Karkasse – beschädigt sind. Ist eine Reparatur möglich, wird im Anschluss an die Säuberung des Schadenskanals, durch den der Fremdkörper eingedrungen ist, die beschädigte Stelle mit Hilfe eines zulässigen Reparaturmittels (z.B. Kombination aus Lochkanalfüllung und Reparaturpflaster) repariert.“

Wurde ein Reifen fachgerecht instand gesetzt, ist er genauso einsatzfähig wie vor der Beschädigung. Doch nicht jeder, der mit Reifen handelt, kann sie auch reparieren. Deshalb sollten Autofahrer beschädigte Pneus ausschließlich durch spezialisierte Fachhandwerker begutachten und reparieren lassen. Eine Liste hierfür qualifizierter Betriebe finden Interessenten im Internet unter www.reifen-kompetenz.de, Menüpfad Service > Reifen-Service > Reparatur.