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Verschenktes Sparpotenzial: die Reparatur von Pkw-Reifen

Pas­sion­ierte Fahrrad­fahrer wür­den wohl nie auf die Idee kom­men, einen platt gefahre­nen Reifen auf den Müll zu wer­fen, ohne ihn zuvor auf eine Reparatur­möglichkeit geprüft zu haben.

Aut­o­fahrer reagieren da anders: In Kfz- und Reifenser­vice­be­trieben wer­den jedes Jahr zwar mehr als eine Mil­lion Pkw- und Motor­radreifen wieder instand geset­zt, doch ins­ge­samt schätzen Experten das Vol­u­men reparier­bar­er Pkw-Reifen pro Jahr auf knapp zwei Mil­lio­nen. Etwa jed­er zweite reparatur­würdi­ge Pneu wird damit ein­fach durch einen Neureifen erset­zt – und damit wertvolles Spar­poten­zial ver­schenkt. Denn zum einen ist die fachgerechte Reifen­reparatur deut­lich preiswert­er als ein guter Neureifen, zum anderen spart sie wertvolle Rohstoffe und reduziert die Umwelt­be­las­tung.

Also: Flick­en drauf und weit­er fahren? Ganz so ein­fach ist das nicht, denn die Reifen­reparatur ist in der Straßen­verkehrszu­las­sung­sor­d­nung (StV­ZO) und ergänzen­den Richtlin­ien des Bun­desmin­is­teri­ums für Verkehr geset­zlich klar geregelt. So dür­fen Repara­turen generell nur von aus­ge­bilde­ten Fach­leuten vorgenom­men wer­den und je nach gewähltem Ver­fahren ist auch die Zuläs­sigkeit auf bes­timmte Schä­den begren­zt.

In der Prax­is gibt es zwei ver­schiedene Ver­fahren zur Reifen­reparatur: Die Schnell­reparatur im Kalt- oder das aufwändi­gere Heißver­fahren, bei dem der Rohgum­mi vulka­nisiert wird. Pkw- und Motor­radreifen wer­den in der Regel im Kaltver­fahren repari­ert, das prak­tisch nur für Stichver­let­zun­gen mit max­i­mal sechs mm Schadens­durchmess­er in der Lauf­fläche des Reifens zuge­lassen ist. Diese so genan­nten Ein­fahrschä­den machen aber etwa 90 Prozent der Schä­den an Autor­eifen aus.
„Voraus­set­zung für die Reparatur ist, dass der kom­plette Reifen zuvor von der Felge mon­tiert, unter­sucht und ins­ge­samt als reparatur­würdig beurteilt wurde“, erläutert Hans-Jür­gen Drech­sler, Geschäfts­führer des Bun­desver­ban­des Reifen­han­del und Vulka­niseur-Handw­erk (BRV e.V., Bonn). „Fällt die erste Prü­fung pos­i­tiv aus, wird anschließend die Schadensstelle an der Außen- und Innen­seite des Reifens begutachtet. Dabei kon­trol­liert der Fach­mann, wie stark die Stahlfä­den des Reifen-Unter­baus — der Karkasse — beschädigt sind. Ist eine Reparatur möglich, wird im Anschluss an die Säu­berung des Schaden­skanals, durch den der Fremd­kör­p­er einge­drun­gen ist, die beschädigte Stelle mit Hil­fe eines zuläs­si­gen Reparatur­mit­tels (z.B. Kom­bi­na­tion aus Lochkanalfül­lung und Reparaturpflaster) repari­ert.“

Wurde ein Reifen fachgerecht instand geset­zt, ist er genau­so ein­satzfähig wie vor der Beschädi­gung. Doch nicht jed­er, der mit Reifen han­delt, kann sie auch repari­eren. Deshalb soll­ten Aut­o­fahrer beschädigte Pneus auss­chließlich durch spezial­isierte Fach­handw­erk­er begutacht­en und repari­eren lassen. Eine Liste hier­für qual­i­fiziert­er Betriebe find­en Inter­essen­ten im Inter­net unter www.reifen-kompetenz.de, Menüp­fad Ser­vice > Reifen-Ser­vice > Reparatur.