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Rolf Koerfer darf nicht in den Aufsichtsrat von Continental

Das Landgericht Han­nover hat die Machtüber­nahme Scha­ef­flers im Auf­sicht­srat von Con­ti­nen­tal vor­erst gestoppt.

Rolf Koer­fer darf nicht wie geplant am Fre­itag den Auf­sicht­sratsvor­sitz von Huber­tus von Grün­berg übernehmen.

Koer­fer ist juris­tis­ch­er Chef­ber­ater des Scha­ef­fler-Konz­erns. „Er darf auch nicht an der Sitzung teil­nehmen“, sagte ein Sprech­er des Gerichts der Finan­cial Times Deutsch­land. Auf dem Tre­f­fen wer­den die Optio­nen für die Con­ti-Sparten und den Gesamtkonz­ern disku­tiert.

gericht

Anlass sei eine Beschw­erde von Chris­t­ian Strenger, Mit­glied in der Regierungskom­mis­sion Cor­po­rate Gov­er­nance. Strenger, der in diesem Fall aus­drück­lich als Con­ti-Aktionär auftrete, sehe einen Inter­essenkon­flikt Koer­fers, schreibt die Zeitung. „Herr Koer­fer ist Chef­ber­ater der Scha­ef­fler-Gruppe. Er müsste aber laut Gesetz allein die Inter­essen der Con­ti­nen­tal AG vertreten. Dieser Inter­essenkon­flikt wird auf­grund der Finanzsi­t­u­a­tion von Scha­ef­fler von juris­tis­chen Experten als so gravierend ange­se­hen, dass eine Ausübung des Auf­sicht­sratsvor­sitzes von vorn­here­in auss­chei­det“, sagte Strenger.

Das Amts­gericht hat­te Koer­fers Bestel­lung in den Auf­sicht­srat Anfang Feb­ru­ar durchgewunken. Das Landgericht stoppte dies durch seine vor­läu­fige Entschei­dung (Akten­ze­ichen 21T/09). Es hat den Con­ti-Auf­sicht­sräten eine Frist zur Stel­lung­nahme bis zum Dien­stag, den 10. März, gegeben. „Spätestens dann wird entsch­ieden, ob ein Inter­essenkon­flikt vor­liegt“, sagte der Sprech­er des Landgerichts. Der Aus­gang sei völ­lig offen.

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