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Saisonstart für Winterreifen

winterreifen-wechselDie Tage wer­den kürz­er und die Tem­per­a­turen sinken. Am 23. Sep­tem­ber begin­nt der Herb­st 2015 und viele Aut­o­fahrer fra­gen sich wieder:

Wann muss ich die Reifen wechseln?

Die Antwort hat wenig mit den Jahreszeit­en zu tun, son­dern ist in Deutsch­land von der Wit­terung abhängig. Geset­zlich vorgeschrieben sind der Wit­terung angepasste Reifen. Das bedeutet, dass bei warmem Wet­ter und trock­en­er Fahrbahn auch mit­ten im Win­ter Som­mer­reifen genutzt wer­den kön­nen. Umgekehrt bedeutet dies aber auch, dass Win­ter­reifen mit­ten im Som­mer vorgeschrieben sind — sollte es denn mal schneien. Konkret lautet die Vor­gabe, dass bei Schnee, Schneere­gen, Glat­teis und ähn­lichen Bedin­gun­gen entsprechende Reifen vorgeschrieben sind. Auf­grund der Mate­ri­aleigen­schaften der Gum­mimis­chung wer­den Som­mer­reifen bei sink­enden Tem­per­a­turen härter und greifen schlechter. Der Brem­sweg ver­längert sich erhe­blich und es beste­ht Gefahr für alle Verkehrsteil­nehmer. Sobald die Tem­per­atur dauer­haft oder zumin­d­est langfristig während der Fahrtzeit­en (also dur­chaus auch nur nachts, falls Sie das Fahrzeug beru­flich in der Nachtschicht nutzen) unter 7°C sinken, müssen die Som­mer­reifen runter!

Was passiert bei Missachtung der Regelung?

Vor allem am Saison­be­ginn ist die Unsicher­heit groß und man will die neuen, weichen Reifen nicht zu früh aufziehen und unnötig abnutzen. Plöt­zlich haben die Mete­o­rolo­gen mal wieder ver­sagt und über Nacht ist alles weiß. Selb­stver­ständlich fehlt früh mor­gens die Zeit um noch “mal eben” die Reifen zu wech­seln und man fährt mit den ungeeigneten Som­mer­reifen. Der Zufall ver­langt ger­ade dann selb­stver­ständlich nach ein­er Polizeikon­trolle! Diese ist entsprechend unan­genehm, kostet 60EUR und es kommt 1 Punkt in Flens­burg hinzu. Dieser Denkzettel ist jedoch die weitaus angenehmere Vari­ante. Sobald es auch nur ger­ingfügig Schneit, hat man das Gefühl, dass alle das Fahren ver­lernt hät­ten. Entsprechend schnell gerät man in einen Unfall. Polizei und Ver­sicherung neigen dann bei fehlen­den Win­ter­reifen gerne dazu einem selb­st zumin­d­est eine Mitschuld an dem Unfall zu geben. Der Schaden wird dann nur teil­weise oder, im schlimm­sten Fall, gar nicht über­nom­men. Vor allem bei Per­so­n­en­schä­den steigt die Geld­summe in unvorstell­bare Höhen.