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Schiedsstelle für den Reifenhandel

Schieds- und Schlich­tungsstellen haben sich in vie­len Bere­ichen der Wirtschaft bewährt. Sie haben die Auf­gabe, als neu­trale Insti­tu­tio­nen bei Mei­n­ungsver­schieden­heit­en zwis­chen Ver­brauch­ern und Unternehmen zu ver­mit­teln. So kön­nen viele Stre­it­igkeit­en schnell, unbürokratisch und vor allem sachkundig beigelegt wer­den, ohne dass es erst zu ein­er teuren und lang­wieri­gen gerichtlichen Auseinan­der­set­zung kom­men muss.

Auch der Bun­desver­band Reifen­han­del und Vulka­niseur-Handw­erk e.V. (BRV, Bonn) ver­fügt über eine Schiedsstelle. Sie wird tätig in Fällen der Rekla­ma­tion aus Her­stel­lung und Verkauf von run­derneuerten Reifen, aus Repara­turen von Reifen und aus der Durch­führung von Dien­stleis­tun­gen an Reifen sowie allen Dien­stleis­tun­gen, die hier­mit in Zusam­men­hang ste­hen. Rekla­ma­tio­nen bei Neureifen hinge­gen sind auf Her­stellerebene zu klären.
Die BRV-Schied­skom­mis­sion beste­ht aus fünf Mit­gliedern: dem Vor­sitzen­den, einem Vertreter des ADAC, einem Sachver­ständi­gen der DEKRA, einem öffentlich bestell­ten und verei­digten Sachver­ständi­gen für Fahrzeug­berei­fun­gen, Reifen­schä­den und das Vulka­niseur-Handw­erk sowie dem Jus­tiziar des bun­desweit täti­gen Fachver­ban­des. Deren gemein­same Auf­gabe ist es, Dif­feren­zen über Sach­män­gel­haf­tungsansprüche und Bean­stan­dun­gen zwis­chen BRV-Mit­glieds­be­trieben und deren Kun­den beizule­gen. Unter Abstim­mung tre­f­fen sie ihre Entschei­dun­gen objek­tiv und ohne Anse­hen von Per­son oder Fir­ma, wie es laut Geschäfts- und Ver­fahren­sor­d­nung eigens vorgeschrieben ist.
Voraus­set­zung für ein Schiedsver­fahren ist die schriftliche Anrufung durch den Kun­den oder den BRV-Mit­glieds­be­trieb im Ein­ver­ständ­nis des Kun­den sobald die Stre­itur­sache bekan­nt wird. Für die Anrufung hält der Ver­band geeignete For­mu­la­re bere­it. Ein Rechtsstre­it darf bis dahin noch nicht anhängig sein. Grund­sät­zlich ist der Rechtsweg jedoch freibleibend. Die Ver­jährung von Ansprüchen wird durch ein Schiedsver­fahren gehemmt.
Der Vor­sitzende der Schied­skom­mis­sion prüft zunächst, ob die Anrufung gemäß Schied­sor­d­nung zuläs­sig ist, ob die Angaben voll­ständig sind und ob der Anspruch noch nicht ver­jährt ist. Sind die Bedin­gun­gen erfüllt, wer­den die Parteien im so genan­nten Vorver­fahren aufge­fordert, bin­nen 14 Tagen Stel­lung zu nehmen und einen Vorschlag für eine gütliche Eini­gung zu machen. Kommt es zu ein­er Eini­gung, erhal­ten die Parteien ein schriftlich­es Ver­gle­ich­spro­tokoll.
Kann keine Eini­gung erzielt wer­den, unter­bre­it­et die Schied­skom­mis­sion den Parteien einen Vorschlag für eine ver­gle­ich­sweise Erledi­gung der Sache. Dieser so genan­nte Schiedsver­gle­ich entste­ht anhand der Schilderun­gen der Parteien, der Prü­fung etwaiger Beweis­mit­tel und – falls erforder­lich – auf Grund eines von der Schiedsstelle in Auf­trag gegebe­nen Gutacht­ens. Wird der Schiedsver­gle­ich von ein­er Partei oder bei­den nicht akzep­tiert, entschei­det die Kom­mis­sion durch einen Schiedsspruch, der schriftlich abge­fasst und mit ein­er Begrün­dung verse­hen den Parteien zugestellt wird. Nun kön­nen immer noch rechtliche Schritte ein­geleit­et wer­den. Ein weit­eres Schiedsver­fahren in der­sel­ben Sache find­et nicht statt.
BRV-Geschäfts­führer Hans-Jür­gen Drech­sler, Vor­sitzen­der der Ver­bandss­chiedsstelle: „Die Schiedsstelle ist in jedem Fall neu­tral, gewährt absolute Ver­traulichkeit und hil­ft Zeit, Geld und Ner­ven zu sparen. Im ver­gan­genen Jahr haben wir rund 50 Schiedsver­fahren durchge­führt, die aus­nahm­s­los bere­its im Vorver­fahren abgeschlossen wur­den — zur Zufrieden­heit aller Beteiligten. Aus dem 1. Hal­b­jahr des laufend­en Jahres sind acht Schiedsver­fahren in Bear­beitung bzw. zum Teil schon abgeschlossen.“
Die Tätigkeit der BRV-Schiedsstelle dient dem Ver­brauch­er­schutz und ist für die Branche eine wichtige Dien­stleis­tung. Und das vielle­icht schla­gend­ste Argu­ment für ihre Inanspruch­nahme: das Schiedsver­fahren ist für bei­de Seit­en kosten­los! Deshalb ist es immer bess­er, erst ein­mal die Schied­skom­mis­sion anzu­rufen als gle­ich vor den Kadi zu ziehen.
Kon­tak­tadresse für Kon­sumenten und BRV-Mit­glieder: Bun­desver­band Reifen­han­del und Vulka­niseur-Handw­erk e.V., Franz-Lohe-Str. 19, 53129 Bonn, Tele­fon: (0228) 2899470.