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Eiskratzen bei laufendem Motor kann teuer werden

Eiskratzen Um die Scheiben schneller vom Eis zu befreien, lassen manche Aut­o­fahrer auch mal den Motor laufen, während sie mit dem Eiskratzer zugange sind. Allerd­ings beste­ht dabei das Risiko, mit einem Bußgeld von zehn Euro bestraft zu wer­den.

Schließlich gilt dies als unnötiger Lärm und ver­mei­d­bare Abgas­be­las­tung und ist geset­zlich ver­boten.

Hinzu kommt der höhere Ver­schleiß des Motors, der im Leer­lauf deut­lich langsamer warm wird als im Fahrbe­trieb und so nicht aus­re­ichend mit Öl ver­sorgt wird. Im Leer­lauf kann der Motor schneller ver­schleißen. Zudem ver­braucht der Wagen extrem viel Kraft­stoff. Langfristig kann das zu Schä­den führen, teure Repara­turen sind die Folge.

Aber auch beim Los­fahren sollte man dem Motor eine Aufwär­mzeit gön­nen und nicht sofort Voll­gas geben. Je nach Mod­ell und Alter braucht er rund zehn Kilo­me­ter, um warm zu wer­den. Nur die Besitzer eines Autos mit Stand­heizung haben diese Sor­gen nicht, da eine solche Heizung den Motor und das gesamte Auto vor­wärmt, sodass man sofort los­fahren kann.